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Erläutern sie kurz das sogenannte Verbot der geltungserhaltenden Reduktion im AGB-Recht sowie den dahinterstehenden Gedanken.
Unter dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion versteht man die Unzulässigkeit der teilweisen Aufrechterhaltung einer gegen das AGB-Recht verstoßenden Klausel. Hintergrund ist der aus § 305c BGB herauszulesende Grundsatz, dass rechtlich zweifelhafte Klauseln stets zulasten des Verwenders gehen müssen. Ließe man die geltunserhaltende Reduktion zu, könnte derjenige, der sich grob benachteiligender Klauseln bedient, stets darauf vertrauen, dass diese vom Richter auf das zulässige Maß reduziert werden.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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