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Kommunalrecht: Kommunalverfassungsstreit

Was ist bei einem Kommunalverfassungsstreit bezgl. der Beteildigten- der Prozessfähigkeit zu beachten?  Welche Probleme stellen sich beim Klagegner?

Fall: Ratsmitglied A ist Nichtraucher. Daher bittet er den Vorsitzenden  X ein Rauchverbot in den Sitzungen zu erlassen. Dieser weigert sich. Wäre eine Klage des A begründet?
1) Beteildigtenfähigkeit: § 61 Nr. 2 VwGO analog: Personen und Organteile; § 61 Nr. 2 VwGO: Fraktionen Rat usw
2) Prozessfähigkeit: Einzelpersonen, § 62 I Nr. 1 VwGO; Gruppen und Fraktionen, § 62 III VwGO; Rat und VW-Ausschuss, § 62 III VwGO analog (Vorsitzender).
3) (P) Klagegener: E.A.: Gemeinde als Körperschaft des Organes. A.A.: Das Organ selbst. (Funktionträger). 1. Ansicht (-), da Kläger und Gegner zB bei durch den selben BM vertreten werden können.

A. Zulässigkeit
I. Verwaltungsrechtsweg (+);
II.Statthafte Klageart : (P) Rechtsnatur des kommunalverfassungsstreit;
III. Klagebefungnis, § 43 VwGO analog: (P) Erforderlich ?/ (P) Kann Ratsherr Rechte aus Art, 2 II 1 GG haben?. (S) Innerorganschaftl. Störungsbeseitigunganspruch (Umkerschluss § 39 II 1 NGO);
B. Begründetheit:(+), wenn Anspruch auf Rachverbot besteht.
I. Beinträchtigung als Amtsträger (+);
II. Duldungspflicht (-), da gegenseitige Rücksichtnahme;
III. Möglichkeit (+).
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Kommunalverfassungsstreit
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Kommunalrecht
Veröffentlicht: 09.03.2010

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