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Innerhalb welcher Fristen muss die Verfassungsbeschwerde eingelegt sein?
Innerhalb eines Monats seit Zustellung der Entscheidung (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG), bei Rechtssatzbeschwerden innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Gesetzes (§ 93 Abs. 3 BVerfGG). Innerhalb dieser Frist muss auch die vollständige Begründung der Verfassungsbeschwerde vorliegen.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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