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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Allgemeine Leistungsklage Übersicht
   

Die allgemeine Leistungsklage ist im Verwaltungsprozess zulässig wenn das Leistungsbegehren des Kläger nicht auf einen Verwaltungsakt gerichtet ist. Sie ist in der VwGO nicht explizit geregelt, sie wird aber in § 43 Abs. 2 und § 113 Abs.4 VwGO vorausgesetzt. Sie ist im Verwaltungsprozessrecht einschlägig wenn der Kläger eine andere Leistung als Aufhebung oder Erlass eines VA begehrt.
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Autor: Malte
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 01.03.2010

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