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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
405
V'ssen von § 447
1. Anwendbarkeit von § 447
- ausgeschlossen bei Verbrauchsgüterkauf gem. § 474

2. Versendung an einen anderen Ort
- Auseinanderfallen von Leistungs- und Erfolgsort

3. Auf Verlangen des Käufers
- Verlangen soll schon vorliegen wenn sich beide auf Versand geeinigt haben

4. Übergabe an Transportperson

5. zufälliger Untergang
- zufälliger Untergang liegt vor wenn weder Schuldner noch Gläubiger den Untergang zu vertreten haben

§ 447 ist auch anwendbar wenn der Transporteur eigener Mitarbeiter ist, Wortlaut + Überlegung das der Versender durch eigene Mitarbeiter weitere Arbeitsleistung verliert dies könne nicht durch Nichtanwendung von § 447 auch weiterbelohnt werden, Grundüberlegung auch aus § 269 III übernommen das eigene Kosten keine Bringschuld begründen
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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