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708
In welcher Konstellation ist § 770 BGB analog im Bereich des Vormerkungsrechts anwendbar? Wie rechtfertigt sich diese Analogie?
Ist für einen Grundstückskäufer eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und lässt der Eigentümer das Grundstück zwischenzeitlich an einen Anderen auf, muss dem Anderen die Einrede der Gestaltbarkeit gem. § 770 BGB analog eingeräumt werden. Er kann somit dem Erstkäufer dessen Anspruch aus § 888 BGB eine etwaige Anfechtungsmöglichkeit, die der Verkäufer gegen den Kaufvertrag hat. Die Analogie rechtfertigt sich dadurch, dass die Vormerkung in Entstehung, Durchsetzbarkeit und Erlöschen streng akzessorisch ist, so dass der genannte Fall genau dem von § 770 BGB erfassten entspricht. Im Vormerkungsrecht fehlt aber eine § 770 BGB entsprechende Norm.
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Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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