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Alle Oberthemen / Bildungswissenschaften / Einführung / Berufsbildungsrecht
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Anwendungsbereich des BBiG (§3)
Das BBiG regelt die betriebliche Berufsbildung bundeseinheitlich.
Teilbereiche sind aus verfassungsrechtlichen oder Praktikabilitätsgründen  vom Anwendungsbereich des BBiG ausdrücklich ausgenommen.

Dies git für die Berufsausbildung:
· in berufsbildenden Schulen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegt
· in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage der Hochschulgesetze der Länder
· in einen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (z.B. Beamtenausbildung)
· in der Seeschifffahrt
-in Berufen der Handwerksordnung, soweit die entsprechenden Vorschriften in der HwO enthalten sind (für den ordnungsrechtlichen Teil gilt die Handwerksordnung)
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Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010

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