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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Wie wird die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts geprüft?
VA ist rechtmäßig wenn Behörde eine Ermächtigungsgrundlage zum Handeln hatte, der VA formell und materiell rechtmäßig ist.

Ermächtigungsgrundlage
Nach Grundsatz Vorbehalt des Gesetzes im Rahmen Eingriffsverwaltung bedarf Behörde zwingend einer gesetzlichen Grundlage, die sie zum Handeln ermächtigt.

Formelle Rechtmäßigkeit
⬛ Zuständigkeit für Erlass VA (sachlich und örtlich)
⬛ Verfahren fehlerfrei?
⬛ Form gewahrt?

Materielle Zuständigkeit
⬛ sind die Tatbestandsmerkmale der Ermächtigungsgrundlage erfüllt?
⬛ lag Ermessen vor?
> bei gebundener Entscheidung endet Prüfung hier
> bei Ermessensspielraum prüfen ob Ermessen richtig ausgeübt wurde (evtl. Ermessensfehler?)
--> wenn Ermessensentscheidung ist zu prüfen ob Verhältnismäßigkeit eingehalten ( geeignet, erforderlich, angemessen)
Tags: Verwaltungsakt
Quelle: Gesetz
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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