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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
191
Haftung für Verbindlichkeiten bei Fortführung (Firma)
§ 25 HGB

- Vorliegen eines Handelsgeschäfts
- Handelsgeschäft unter Lebenden (=/ Erbe)
- Fortführung der Firma (Kontinuität nach Außen)

Mängel im Übernahmevertrag unerheblich (Schutz des Geschäftsverkehrs)
Unzulässigkeit der Firma unerheblich
auch Erwerb auf Zeit

Rechtsfolge ist gesetzlicher Schuldbeitritt (str.) für alle (Alt-)Verbindlichkeiten

Ausnahmen:
- Verzicht der Haftung ist ins HR eingetragen = 25 II HGB
- 25 I 2 HGB beachten; Forderungsübergang nur bei Zustimmung; BGH sagt kraft Gesetz
- Schuldnerschutz = 407 BGB analog (OLG Rspr)
Tags: Abtretung, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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