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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
300
Kollusion
Vertreter & Dritter agieren gemeinsam z Nachteil d Vertretenen

-> 138 = RG nichtig
- nicht anwendbar wenn Vertreter & Dritter nicht bewußt zum Nachteil arbeiten
- Ausnahme: Vertreter will d vertraglichen Anspruch (242/177 BGH/Lit)
Tags: BGB-AT, Vertreter
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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