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All main topics / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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ÖffR Verträge und Klagen
Verpflichtungsklage ist nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen, durch den Vertrag verpflichtet sich der Staat zu einer Leistung und ist mithin auf der gleichen Ebene wie der Bürger -> verliert damit die VA Setzungsqualität

P wenn der Staat sich verpflichtet einen VA zu erlassen
- möglich ist dann allg. LK (auf vertragliche Leistung)
- oder VK auf Erlass des VA

hM = Erlass des VA ist entscheidend -> VK
MM = Leistung ist entscheidend -> LK

Kritik an hM
- Widerspruchsfrist von 1 Monat bei VK führt zur Quasi-Verjährung der vertraglichen Ansprüche von einem Monat
Tags: Verwaltungsverfahren
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Öffentliches Recht
Published: 14.05.2010

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