CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Strafrecht / StPO I
15
                              Vollstreckungsverfahren
An das rechtskräftige Urteil schließt sich ggf. das Vollstreckungsverfahren an ( §§ 449 ff. StPO)
- Hierzu gehören alle Maßnahmen, durch welche d. Ausführung d.
  rechtskräftigen Straferkentnisses in Werk gesetzt werden soll.
  Auch die Maßnahmen zur Durchsetzung des Urteils, d. sich auf den
  Vollzug von Maßregeln oder sonstiger Anordnungen ( z.B. Fahr-
  verbot) beziehen gehören zur Strafvollstreckung.
Strafvollsterckung= Einleitung und generelle Überwachung der
                                  Urteilsdurchsetzung
- Der Strafvollzug gehört nicht zum Vollstreckungsverfahren-
  Vollzugsbehörde sind die JVAen
- Vollstreckungsbehörde ist die StA
New comment
Flashcard info:
Author: Jenny
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 22.03.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English