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Relative Straftheorie
Die relativen Straftheorien sehen die Legitimation der Strafe demgegenüber gerade in der Herbeiführung derartiger sozialer Wirkungen, nämlich in der Verhinderung (Prävention) weiterer Taten. Je nachdem, auf welcher Ebene diese Wirkungen angesiedelt werden, wird dabei weiter zwischen der Generalprävention, d.h. der Einwirkung auf die Allgemeinheit, und der Spezialprävention, der Einwirkung auf den verurteilten Täter, unterschieden.

Generalprävention: Die Strafe dient der Einwirkung auf die Allgemeinheit durch negativ: Abschreckung positiv: Stärkung des Normvertrauens

Spezialprävention: Die Strafe dient der Einwirkung auf den Täter durch negativ: Abschreckung und Sicherung positiv: Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten (Resozialisierung).
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Flashcard info:
Author: JuraStudi
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
Published: 03.03.2010

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