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All main topics / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Was versteht man unter "intendiertem Ermessen"?
Hierbei handelt es sich um eine Konstruktion des BVerfG, die davon ausgeht dass aus der Rechtsgrundlage ersichtlich ist, welchen Willen der Gesetzgeber verfolgt, so dass evtl. Eingeräumtes Ermessen lediglich dazu dient atypische Sachverhalte zu berücksichtigen.
Folgt die Verwaltung der Intention des Gesetzgebers bedürfte es nach Ansicht des BVerfG keiner gesonderten Begründung.
Tags: Ermessen
Source: Kitzeder Skript
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Author: CoboCards-User
Main topic: Jura
Topic: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Published: 19.10.2013

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