CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
36
Ordnungsgemäße Ermessensausübung (Art. 5 PAG)
Das Eingreifen der Polizei aufgrund des PAG richtet sich grundsätzlich nach dem Opportunitätsprinzip (vgl. demgegenüber das Legalitätsprinzip in § 163 Abs. 1 StPO).
Gemäß Art. 5 PAG trifft die Polizei ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie entscheidet, ob sie überhaupt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreift (Entschließungsermessen).
-> Sind polizeilich zu schützende elementare Grundrechte (z.B. Leben, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit) oder andere wesentliche Rechtsgüter gefährdet, dann muss die Polizei einschreiten ->Ermessensreduzierung auf Null. In diesem Zusammenhang kann Art. 5 Abs. 1 PAG auch in einer Examensklausur Bedeutung erlangen, wenn etwa zu
prüfen ist, ob die Polizei ein begehrtes Einschreiten ermessensfehlerfrei ablehnen kann.

Art. 5 PAG räumt der Polizei auch ein Ermessen ein, „wie“ der polizeiliche Zweck erreicht werden soll (Auswahlermessen).
New comment
Flashcard info:
Author: Charlemagne
Main topic: Jura
Topic: Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
Published: 06.03.2013

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English