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All main topics / Jura / Strafrecht AT / Strafrecht AT
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Kausalität

- Äquivalenztheorie- jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestlat entfiele (uferlose Weite der möglichen Bedingungen)
- Hinzudenken von Reserveursachen und hypothetischen Kausalverläufen ist unzulässig
- alternative Kausalität- von mehreren Bedingungen, die zeitgleich wirken und zwar alternativ aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg im Sinner seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede für den Erfolg ursächlich
- kumulative Kausalität- mehrere unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen bewirken erst durch ihr Zusammentreffen den Erfolgseintritt (keine Modifizierung der csqn-Formel)
- abgebrochene/überholende Kausalität- eine andere Ursache bewirkt völlig unabhängig von der Erstursache den Eintritt des ERfolges. Die Erstursache darf für das Setzen der Zweitursache keine Bedeutung haben
Tags: Kausalität
Source: juriq
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Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010

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