CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
17
Bürgerliches Recht: Lektion 1

BGB AT: Geschäftsfähigkeit
Welche Geschäfte kann ein nicht Geschäftfähiger Erwachsener selbst vornehmen?

BGB AT: Geschäftsfäigkeit
Kann einem Volltrunkenen eine Willenserklärung zugehen?
§ 105a BGB:
a) Geschäfte des täglichen Lebens
b) mit geringwertigen Mitteln getätigt (objektiv)
c) Folge: Vertrag ist nichtig, wird aber als wirksam fingiert, sobald Leistung und ggf Gegenleistung erbracht werden.
(P) Vorleistung des Geschäftsunfähigen: Gegenseite kann sich auf Nichtigkeit bis zur Leistungbewirkung berufen. Daher könnte die Norm in solchen Fällen teleologisch reduziert sein (Schutzzweck).
(P) Vertragliche Folgeansprüche: Partielle Wirksamkeit. Rechte aus Vertrag wohl nur zugunsten des Geschäftsunfähigen. Folge: Lieferung einer manelhaften Sache keine Erfüllung, aber Leistungserbringung.
(P) Dingliche Wirkung: (+), da Geschäftsunfähiger sonst seine Gegenleistung in vielen Fällen nicht erbringen kann.

§ 105 II BGB: Norm schließt nur die Abgabe von WE aus. Zugang ist weiterhin möglich. § 130 BGB kommt nicht zur Anwendung.
New comment
Flashcard info:
Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
Published: 10.05.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English