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All main topics / Jura / Strafrecht BT / Strafrecht BT
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Fallgruppen der konkludenten Täuschung (§ 263 StGB)

- Eingehen einer vertraglichen Verbindlichkeit- Erklärung der Leistungswilligkeit und Leistungsfähigkeit

- Anbieten von Waren und Dienstleistungen- keine Erklärung, dass die Waren oder Dienstleistungen ihr Geld wert sind (Ausnahme: öffentlich-rechtlich festgesetzte Entgelte), oder dass die Waren mangelfrei sind; Erklärung der Befugnis zum Verkauf

- Annahme einer Leistung- keine Erklärung, dass die Leistung geschuldet sei (Ausnahme: der Täter fordert die (Mehr-)Leistung aktiv ein)

- Erklärung zur Geschäftsgrundlage bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts- Erklärung, dass die Geschäftsgrundlage besteht und der Täter nicht durch Manipulationen auf diese Geschäftsgrundlage eingewirkt hat

- Überweisung oder Abhebung eines durch eine Fehlbuchung entstandenen Guthabens- keine Erklärung, dass das Guthaben dem Täter materiell-rechtlich zusteht (Die ordnungsgemäße Buchung unterfalle dem Pflichtenkreis der Bank; kein rechtliches Interesse an einer Erklärung, da keine Buchung ohne Prüfung erfolgt)

=> Gedanke der Risikoverteilung
Tags: konkludente Täuschung
Source: juriq
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Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010

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