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All main topics / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Feststellungsklage Schema Zulässigkeit
1. Verwaltungsrechtsweg

2. Statthafte Klageart = 43 I VwGO
- Über das Bestehen eines Rechtsverhältnis = pos. FK
- Über das Nichtbestehen = neg. FK
- Über die Nichtigkeit = Nichtigkeits FK
- Rechtsverhältnis umfasst alle rechtliche Beziehung zwischen zwei oder mehreren Personen die sich aus der Anwendung von öffR Normen ergeben
- Subsidiarität von 43 II VwGO zu AK/VK/LK
+ FK stellt nur fest; zur Zielerreichung ist weitere Klage notwendig
+ FK ist auch subsidiär weil Klagefrist nicht existiert
+ Meinungsstreit bei Bürger/Hoheitsträger Verh; dann hM = WahlR d Bürgers weil LK/FK beide keine Frist haben und Hoheitsträger FK Urteile umsetzen (Bindung an Recht)

3. berechtigtes Feststellungsinteresse
- weit zu fassen
4. Klagebefugnis = 42 II VwGO (hM)
5. Kein Vorverfahren oder Frist
6. allg. RSB
7. Klagegegner
Tags: Feststellungsklage, Verwaltungsprozessrecht
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Öffentliches Recht
Published: 14.05.2010

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