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All main topics / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
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Bürgerliches Recht: Lektion 17

Schuldrecht BT: Bürgschaft
Welche Problemefelder sind bei der Form der Bürgschaft besonders relevant?
Formerfordernis, § 766 BGB
I. Blankobürgschaften: Bürgschaft wird unterschrieben. Später füllt die Bank, formlos ermächtigt durch den Bürgen, die Höhe usw aus.
1) Formumfang: Gläubiger/ Hauptschuldner/ Gesicherte Forderung. Folge bei Fehlen einer Voraussetzung = § 125 1 BGB.
2) Zurechnung der Ausfüllung:
a) Bürger gibt Ausfüllungsermächtigung (§ 164 BGB analog) und erlaubt Insichgeschäft der Bank, § 181 BGB analog.
b) Die Ermächtigung ist grds formfrei, § 167 BGB analog. Jedoch Form des Rechtsgeschäfts für Stellvertretung nötig, wenn Funktion der Formvorschriften umgangen werden (teleologische Reduktion). Hier Warnrfunktion und Interessenkonflikt, daher (+)
II. Telefaxbürgschaften:
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Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
Published: 10.05.2010

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