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All main topics / Jura / Strafrecht BT / Strafrecht BT
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Diebstahl mit sonstigen Werkzeugen oder Mitteln, § 244 I Nr. 1b StGB

- das Werkzeug muss nicht objektiv gefährlich sein (kann es aber sein)

- auch völlig ungefährliche aber täuschend echte Scheinwaffen gehören damit zu den Werkzeugen und Mitteln im Sinne des § 244 I Nr. 1b StGB

- eine Restriktion ist gegeben, wenn die als Scheinwaffe eingesetzten Gegenstände aufgrund ihrer äußeren Erscheinung eine Bedrohungswirkung nicht entfalten können, so dass der Täter bei ihrem Einsatz zusätzlich eine täuschende Erklärung (oder sonstige sinnliche Wahrnehmung des Opfers) abgeben muss

- Hält der Täter ein objektiv gefährliches Tatmittel irrtümlich für ungefährlich oder umgekehrt, ist § 244 I Nr. 1b StGB verwirklicht
Tags: Diebstahl mit sonstigen Werkzeugen oder Mitteln
Source: juriq
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Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010

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