CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
46
Vollzugshilfe Art. 50 PAG
  • Art. 50 Abs. 1 PAG
  • Allgemeine Pflicht der Polizei zur Vollzugshilfe gegenüber allen Behörden, die VAe erlassen können.
  • Art. 50 Abs. 2 PAG
  • Justizhilfe (Spezialfall der Vollzugshilfe); Anordnung von unmittelbarem Zwang zur Unterstützung von Gerichten und Staatsanwaltschaften


-> Für den Fall der Vollzugshilfe bei Freiheitsentziehungen enthält Art. 52 PAG spezielle Regelungen.
-> Das Verfahren der Vollzugshilfe regelt Art. 51 PAG; ergänzend bestimmt Art. 50 Abs. 3 PAG, dass die Grundsätze der Amtshilfe für die Vollzugshilfe entsprechend gelten.
-> Rechtsgrundlage für die Zwangsmaßnahme der Polizei ist nicht eine Befugnis aus dem PAG, sondern ausschließlich diejenige gesetzliche Bestimmung, auf die die ersuchende
Behörde ihre Vollstreckungsverfügung stützt. Nur die Durchführung des unmittelbaren Zwangs richtet sich nach Polizeirecht (Art. 60 ff. PAG).
New comment
Flashcard info:
Author: Charlemagne
Main topic: Jura
Topic: Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
Published: 06.03.2013

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English