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All main topics / Rechtskunde / Dienstprüfungskurs / Recht
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Wessen Zustimmung benötigen sie, um rechtlich zulässig ein schulpsychologisches Gutachten oder eine längerfristige/formelle Beratung mit Minderjährigen durchführen zu können?
Unter 14 Jahren: "unmündig" = geschäftsunfähig! (außer: kleine Geschäfte des täglichen Lebens).
* Sprechtag: Besuch des Schulpsychologen ist o.k.
* weitere Betreuung (wenn Prozesscharakter entsteht - mehrmaliges Kommen,...): Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig!

>14 bis <18 Jahre: "mündige Minderjährige" (Teilgeschäftsfähigkeit)
* Vertragsfähigkeit gegeben?
* Einsichts- und Urteilsfähigkeit gegeben?
* Geschäfte o.k., wenn keine finanziellen Probleme entstehen (z.B. gut verdienender Lehrling,...)

ab 18 Jahre: selbst verantwortlich.
Tags: Lanske
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Author: dstockinger
Main topic: Rechtskunde
Topic: Dienstprüfungskurs
School / Univ.: Schulpsychologie Österreich
City: W
Published: 10.09.2009

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