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All main topics / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 Schranken/Betreten/Durchsuchen
3. Schranken
     a. Art. 13 II - Durchsuchungen
     b. Art. 13 III-VI - Lauschangriffe
     c. Art. 13 VII - sonstige Eingriffe und Beschränkungen

Abgrenzung Durchsuchung/Betreten:

Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen Staatliche Organe nach Personen, Sachen oder Spuren.

Betreten, Besichtigen und Verweilen
zu anderen Zwecken als der Durchsuchung.$$Bsp.: Unterbringung von Verletzten in einer Wohnung; Betreten einer Wohnung, um einen Lebensmüden zu retten





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Flashcard info:
Author: Malte
Main topic: Jura
Topic: Staatsrecht
Published: 01.03.2010

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