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All main topics / Jura / Strafrecht / StR
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Offene Stellvertretung
Juristische Personen
- wenn Firmen/Behörden Stempel/Briefpapier genutzt wird, überlagert dieser Eindruck den des Erklärenden -> Erklärung wird der Firma/Behörde und nicht dem tatsächlichen Aussteller zugerechnet

- Echtheit bestimmt sich nach den Grundsätzen der Geistigkeitstheorie, will sich Firma/Behörde die Erklärung zurechnen lassen

Natürliche Personen
- grundsätzlich zulässig soweit die Person es sich zurechnen lassen will
Tags: Urkunde
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 14.05.2010

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