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All main topics / Jura / Strafrecht AT / Strafrecht AT
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Teilnahme am Suizid

- straflose Teilnahme, da es an einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Tat Haupttat fehlt

- Abgrenzung zur Tötung in unmittelbarer Täterschaft (z.B. "Katzenkönigfall")

- Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen durch Unterlassen

- die Selbsttötung stellt nach der Lit. einen "Unglücksfall" im Sinne des § 323c StGB dar (dem Hinzukommenden wird die Abwägung im Einzelfall erspart, ob es sich um eine freiverantwortliche Selbsttötung handelt)

- die Beihilfe zum Selbsmord kann keine Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten) begründen, da sie nicht pflichtwidrig sein kann
Tags: Suizid
Source: juriq
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Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010

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