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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht

StPO - Revision (20 Karten)

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Wann ist die Revision zulässig?
1. Statthaftigkeit ( § 333 bzw. § 335 StPO Sprungrevision bei AG-Urteilen)
2. Zuständig: iudex a quo
3. Beschwerdebefugnis (§ 296 StPO)
4. Beschwer = Rechtsverletzung durch Urteilstenor
5. ordnungsgemäße Rechtsmitteleinlegung (§ 341 StPO)
   (! ist bedingungsfeindlich und nach wirksamen  Verzicht          § 302 nicht mehr zulässig)
   Frist f. Einlegung: 1 Woche
   Abs. 1: Fristbeginn ab Verkündung und Angabe der Urteils-
              gründe
   Abs. 2: Fristbeginn ab Zustellung d. Urteils
               Keine Zustellung => kein Fristbeginn
   Frsitberechnung: § 43
6. Rechtsmittelbegründung
   Frist gem. § 345:
   a) 1 Monat ab Fristablauf der Einlegungsfrist bei Verkündung
   b) 1 Monat ab Zustellung
Tags: Revision, Zulässigkeit
Quelle:
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Prüfungsschema Zulässigkeit d. Revision mit wesentlichen Problempunkten?
A. Zulässigkeit

I.   Statthaftigkeit, § 333, ggf § 335
     Besonderheit: § 335 III 1, ggf Revision als Berufung zu
     behandeln, beachte S. 2 Begründung!
     P: Annahmebedürftigkeit d. Revision wenn Berufung annahme-
     bedürfig, § 313? str.
     e.A. (-) Gesetzgeber wollte mit Annahmeberufung nicht
                  Revision beschränken
     a.A. (+) Sonst Einflussnahmemöglkt. d. Rechtsmittelgegners

II.  Anfechtungsberechtigte, §§ 296 ff., 390, 401
     - Beschuldigter
     - Verteidiger
     - gesetzlicher Vertreter
     - Staatsanwaltschaft
     - Nebenkläger
     - Privatkläger

III.  Beschwer
      = jede nachteilige Entscheidung/allein aus Urteilsformel
      Staatsanwaltschaft stets, Nebenkläger gerade in Stellung als  
      Nebenkläger

IV. Kein Rechtsmittelverzicht, § 302
      Beachte: bei Urteilsabsprache über § 35 a hinaus qualifizierte
      Belehrung erforderlich!

V.  Form/Frist, § 341, Begründung § 345
      P. Schriftformerfordernis bei Revisionseinlegung zu Protokoll
      nach Hauptverhandlung nicht eingehalten? Schadet nicht,
      Protokollierung genügt nach überwiegender Ansicht!
      P. Aufnahme muss aber zu Protokoll der Geschäftsstelle
      erfolgen? Grds. Rechtspfleger zuständig, § 24 I Nr. 1 lit b
      RPflG. HVProtokoll wird vom Vorsitzenden u. Urkundsbeamten
      d. GS geführt, 271 I 1. ABER § 8 I RPflG!
      P. ggf. Wiedereinsetzung, §§ 44 ff.



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Was bewirkt die Revision?
Die Rechtskraft des Urteils wird gehemmt, soweit dieses angefochten ist.
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Was geschieht, wenn das Revisionsgericht das Fehlen einer Sachurteilsvoraussetzung feststellt?
Das Verfahren wird durch Beschluss gem. § 206a StPO analog eingestellt.
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Wann ist aufgrund einer Sach-/Verfahrensrüge die Revision begründet?
1. gerügte Vorschrift tatsächlich verletzt
2. Urteil beruht auf dieser Verletzung
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Welche Arten von Rügen gibt es?
a) Verfahrensrügen
b) Sachrügen
Tags: Revision, Rügearten
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Prüfungspunkte zur Verfahrensrüge
1. Ist der gerügte Verfahrensfehler bestimmt, beweisbar, nicht geheilt und keine bloße Ordnungsvorschrift?
2.Sind Ergänzungen bezüglich dieser Rüge innerhalb der Revisionsfrist geltend gemacht worden?
3.Ist unzulässigerweise lediglich das Protokoll gerügt worden?
4. Ist Rügeverlust eingetreten?
   a) durch Präklusion, insb.
      aa) Richterablehnung § 25
           (nur bis Beginn der Vernehmung d. Angkl. über 
            seine Verhätlnisse)
      bb) Zuständigkeit § 6a
            ( nur bis Beginn der Vernhemung d. Angkl.  zur Sache)
      cc) falsche Bessetzung § 222b
            (nur bis Beginn der Vernhemung d. Angkl. zur Sache)
   b) Versäumte Geltendmachung in der HV?
      aa) Aussetzungsantrag für Beweisaufnahme § 246
      bb) Widerspruch gegen Selbstleseverfahren
      cc) allg. Beanstandungsverfahren § 238
Tags: Revision, Verfahrensrüge
Quelle:
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Wodurch kann Rügeverlust eintreten?
A)  Präklusion, insb.

B) Versäumte Geltendmachung in der HV
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In welchen Fälle ist eine Rüge präkludiert?
A) Richterablehnung (§ 25 StPO)

B) Zuständigkeit (§ 6a StPO)

C)  falsche Bessetzung (§ 222b StPO)
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Welche Rügen müssen in der Hauptverhandlung schon geltend gemacht werden?
A) Aussetzungsantrag für Beweisaufnahme (§ 246 StPO)

B) Widerspruch gegen Selbstleseverfahren
     
C) allg. Beanstandungsverfahren (§ 238 StPO)
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Was gibt es für Arten von Revisionsgründen und wie unterscheiden sie sich?
a) § 337 relative Revisionsgründe
b) § 338 absolute Revisionsgründe

Bei den relativen Revisionsgründen muss die Kausalität des Verstoßes dargestellt und nachgewiesen werden.
Bei absoluten Revisionsgründen ist die Kausaltät immer geben.
Tags: Arten d. Gründe, Revision
Quelle:
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Woraus lassen sich Sachrügen begründen?
a) aus materiellem Recht
b) aus der Strafzumessung
Tags: Revision, Sachrügen
Quelle:
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Welche "Hebel" setzt die Sachrüge hins. der Beweiswürdigung insbesondere an? (5)
Grundsätzlich ist die Beweiswürdigung gem. § 261 StPO Sache des verurteilenden Richters. Dessen Überzeugung hinsichtlich der festgestellten Tatsachen ist bindend.

Fehler des Richters hinsichtlich
a) der Gesetze der Logik
b) der Subsumtion
c) der Strafzumessung
d) des Grundsatzes "in dubio pro reo"
e) der unterlassenen Aufklärung

sind jedoch im Rahmen der Revision nachprüfbar und können korrigiert werden.
Tags: Revisibilität, Revision
Quelle:
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Was ist hinsichtlich der Auflärungsrüge gem. § 244 zu in der Revision darzustellen?
1. aufzuklärende Tatsache
2. Beweismittel
3. zur Aufklärung drängende Umstände
4. zu erwartendes Beweisergebnis
Tags: Revision, Sachrüge
Quelle:
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Was ist hinsichtlich der Anträge allgemein zu bedenken?
1. Rechtmittel nicht erfolgversprechend: Rücknahme der Revision
2. Antrag auf Wiedereinsetzung?
3. Rechtsmittel teilweise erfolgversprechend:
   a) Nebenentscheidungen fehlerhaft: isolierte Beschwerde?
   b) ansonsten: beschränkte Revision?
4. Bereits Rechtsmittel durch Dritte eingelegt?
Tags: Anträge, Revision
Quelle:
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Mögliche Anträge der Revision
Es wird beantragt,

"... das angefochtene Urteil mit seinen Feststellungen in vollem Umfang aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen"

"... das angefochtene Urteil hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubis/des Strafmaßes/soweit der Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt wurde aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuverweisen"

"... das Urteil des (....) bezüglich der dem Angeklagten vorgeworfenen Urkundenfälschung vom (...) aufzuheben. Ferner wird beantragt, den Angeklagten freizusprechen."

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt insoweit die Staatskasse."
Tags: Anträge, Revision
Quelle:
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Welcher § erläutert die möglichen Entscheidungen des Revisionsgerichts?
§ 354 StPO
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In welchen Schritten sollte an eine Revisionsklausur herangegangen werden?
1. Urteilskopf:
   a. Rubrum
   b. Zuständigkeit
   c. erforderliche Personen benannt
   d. Tenor
  
2. Urteilsgründe:
   a. Vergleich Sachverhalt mit rechtlicher Bewertung
   b. Vergleich Beweiswürdigung mit HV-Protokoll
   c. Strafzumessung
      (Verbot der Doppelverwertung, Gesamtstrafenbildung)
   d. Unterschrift

3. richtiger Ablauf der HV (siehe HV-Protokoll)

4. restliche Akten:
    a. weitere Beweismittel
    b. Entlastungszeugen
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Wie wird eine Verfahrensrüge aufgebaut?
"Gerügt wird die Verletzung formellen Rechts."

1. Benennung der verletzten Vorschrift

2. Wiedergabe der Fundstelle im Wortlaut

3. Genaue Angabe dessen, was das Gericht falsch gemacht hat
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Was sind die Voraussetzugen für das polizeiliche Festnahmerecht gem. § 127 II StPO?
1. Zuständigkeit: § 163 StPO
2. Voraussetungen für einen Haftbefehl
   a) dringender Tatverdacht
   b) Haftgrund
3. Gefahr in Verzug ( keine Zeit für richterl. Anordnung)
4. Formvorschriften
   a) unverzügliche Vorführung § 128 StPO
   b) Belehrung § 163a IV StPO
5. Verhältnismäßigkeit
Kartensatzinfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010
Tags: StPO
 
Schlagwörter Karten:
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