CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Privatrecht / PrivatR Gesetzliche Schuldverhältnisse
118
Leistungskondiktion wegen fehlenden Rechtsgrundes: § 812 I 1 Alt.1 BGB
I. Voraussetzungen
1. Etwas erlangt
'Etwas' ist jeder Vermögensvorteil, dh die Vermögenslage des Bereicherungsschuldners muß sich verbessert haben.
2. Durch Leistung
Leistung ist die bewußte und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens. Durch die Zweckbestimmung = Tilgungsbestimmung wird dem Empfänger klar, weshalb ihm der Gegenstand zugewandt wird.
3.Ohne rechtlichen Grund
II.Anspruchsausschluß
1.§ 814 BGB
wenn der Leistende gewußt hat, daß er dazu nicht verpflichtet war oder
wenn die Leistung einer Anstands- oder sittlichen Pflicht entsprach
2.§ 817 S.2 BGB
wenn der Leistende gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt, es sei denn, die Leistung bestand in der Eingehung einer Verbindlichkeit
III.Rechtsfolgen
Herausgabe des Erlangten
ggf Herausgabe von Nutzungen und Surrogaten, § 818 I BGB
ggf Wertersatz, § 818 II BGB
ggf verschärfte Haftung, §§ 819; 820; 818 IV BGB iVm allgemeinen Vorschriften

New comment
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Privatrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English