CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Kommunalrecht / Kommunalrecht
28
Kommunalrecht: Organe der Gemeinde

Kann eine Stadt sich in Stadtbezirke untergliedern?

Was ist ein Stadtrat?

Wonach kann eine Gemeinde Stadtbezirke und Ortschaften bilden? Was ist Sinn und Zweck dieser Möglichkeit?

Welche Voraussetzung sind an die Vertretung der Gemeinde durch den Bürgermeister zu stellen?
§§ 55, 55b NGO; bei Gemeindeteile mit enger Bindung Ortsräte und Ortsvorsteher möglich, § 55e I NGO.

§ 81 I NGO: Keine eigene Organstellung; Bindung an Weisung vom BM.

§§ 55, 55b NGO: Rat kann Bezirke und Ortschaften bilden. Zweck: Örtliche Belange.

1) § 63 I NGO: BM vertritt repräsentativ und rechtlich nach Außen.
2) Daher Wirksamkeit der Vertretung bei Rechtsgeschäften entscheident.
3) Bei Verpflichtungserklärungen, die nicht Geschäfte laufender Verwaltung sind, ist Schriftform erforderlich, § 63 II, IV NGO. Bei verfahrensrechtlichen Handlungen oder Erfüllungsgeschäften nicht erforderlich (Umkehrschluss).
4) Folge: Gemeinde wird bei formgültiger Erklärung gebunden (Missbrauch der Vertretungsmacht möglich).
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Organe der Gemeinde
Source:
New comment
Flashcard info:
Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Kommunalrecht
Published: 09.03.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English