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All main topics / Pflegewissenschaft / Pflegewissenschaft I / Pflegewissenschaft I
37
Begründung: Erstellung einer Pflegeanamnese
von examinierten Pflegekräften
(SB 7, S. 37 und SB 8, S. 11f)
•Der klinischen Urteilsfähigkeit der Pflegekräfte, die sich auf Erfahrung, Logik und Expertenwissen gründet, kommt eine besondere Bedeutung zu. Es handelt sich bei dieser Urteilsfähigkeit um eine Fertigkeit, die systematisch erlernt und über die berufliche Erfahrung kontinuierlich weiter ausgebildet werden muss, und in der die Intuition und andere subjektive Aspekte eine Rolle spielen. Sie ist für eine qualitativ hochstehende Pflege unerlässlich.
•Die Erhebung der Pflegeanamnese ist wesentlich für die weitere Versorgung des Patienten. Von Pflegekräften wird erwartet, dass sie im Erstgespräch mit dem Kunden die direkten und indirekten Daten erheben und zusammen mit ihren eigenen Beobachtungen eine Pflegeplanung entwickeln. Die Erhebung des Aufnahmezustandes des Patienten für die Pflegeplanung ist eine sehr spezialisierte Anforderung. Pflegekräfte müssen in der Lage sein, wesentliche von unwesentlichen Informationen im Gespräch mit dem Patienten zu unterscheiden. Weiterhin muss die aufneh-mende Pflegekraft pflegerelevante Informationen verknüpfen und Gefährdungen potentieller oder tatsächlicher Art einschätzen und planen. Auszubildende oder Hilfskräfte in der Pflege sind damit in der Regel überfordert. Welche Information dabei als relevant angesehen werden, ist für die weitere Behandlung entscheidend.
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Author: CoboCards-User
Main topic: Pflegewissenschaft
Topic: Pflegewissenschaft I
School / Univ.: Hamburger-Fern-Hochschule
City: Hamburg
Published: 13.08.2011

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