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Alle Oberthemen / Pflegewissenschaft / Pflegewissenschaft I

Pflegewissenschaft I (241 Karten)

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Wendepunkt in der Entwicklung der Pflege in Deutschland in den 1970er Jahren
(SB 1, Seite 44):
•Weibliche und männliche Pflegekräfte werden in einem gemeinsamen und damit geschlechtsunabhängigen Verband organisiert.

•Die pflegerischen Arbeitsfelder werden spezialisiert (z.B. Psychiatrie, Orthopädie, Nachsorgekliniken). Die Fachweiter-bildungen „OP-Dienst“ und „Anästhesie- und Intensivpflege“ werden etabliert.

•Bildungs- und Standesbarrieren werden überwunden =
Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Pflege. Krankenpflege ist kein Frauenberuf „par exellence“ mehr.

•Forderungen nach politischer Bildung und Aktionen zur Verbesserung der Krankenpflege werden laut.
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Ablauforientierung
(SB 6, Seite 8 bis 12)


Strukturelle Zwänge der betrieblichen Ablauforganisation bestimmen pflegerische Handlungen.
Auf dieser Ebene ist kein unmittelbares Befasstsein mit dem Patienten gegeben.
Die Gefahr der Patientenignorierung ist in diesem Rahmen am höchsten (Beispiel: frühes Wecken oder unübliche Essenszeiten aus sogenannten organisatorischen Gründen).
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Verrichtungsorientierung
(SB 6, Seite 8 bis 12)



Unreflektierte, mechanische und dem Patienten gegenüber stumme Ausführung einzelner Pflegehandlungen. (Beispiel: Bettenmachen zu zweit, bei dem sich die Pflegekräfte über ihren Urlaub unterhalten und auf diese Weise den Patienten ignorieren).
Durchführung angeordneter Maßnahmen ohne diese zu hinterfragen bzw. ohne deren Sinn zu verstehen.
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Symptomorientierung
(SB 6, Seite 8 bis 12)




Zeichnet sich durch eine spezialisierte, aber weitestgehend erkenntnisfreie Überwachung aus. Pflegekräfte erheben medizinisch relevante Messwerte und melden Überschreitungen von Normgrenzen an den ärztlichen Dienst, ohne Abweichungen zu interpretieren.
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Krankheitsorientierung
(SB 6, Seite 8 bis 12)




Eine krankheitsorientierte Krankenpflege bezieht sich auf die Überwachung und Durchführung von Maßnahmen der Diagnostik und Therapie, denen so umfassende Kenntnisse der Krankheitslehre zugrunde liegen, dass eine eigenständige Erkenntnis des Krankheitsbildes und Beurteilung der Therapie möglich wird.
Dabei steht die Diagnosekompetenz von Pflegekräften im Vordergrund, also ihre Fähigkeit zum Erkennen von medizinischen Symptomzusammenhängen.
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Verhaltensorientierung
(SB 6, Seite 8 bis 12)



Ist gekennzeichnet durch die Annahme, dass es möglich ist, über eine Gestaltung der Reize gezielt Reaktionen des menschlichen Körpers hervorzurufen.
Wittneben stellt auf das Zusammenspiel von sensorischen Reizen und neurophysiologischen Reaktionen ab. Sie verweist darauf, dass Patienten in vielfältiger Weise unangenehmen Reizen ausgesetzt sind, zumal Pflege ganz wesentlich durch unmittelbaren vielfach intimen Körperkontakt charakterisiert ist – Pflege ist eben nicht nur eine face to face- sondern auch eine body to body-Tätigkeit.
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Handlungsorientierung
(SB 6, Seite 8 bis 12)



Ist vor allen Dingen auf Selbstpflegehandlungen von Patienten bezogen. Sie ist einer verrichtungs-, symptom-, krankheits- und verhaltensbezogenen Krankenpflege übergeordnet und nimmt diese gleichsam in sich auf.
Die Handlungsorientierung in der Patientenorientierung bezieht sich zum einen auf die Einschätzung des Selbstpflege-Handlungsbedarfs und zum anderen auf eine handlungsorientierte Krankenpflege.


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Analyse des Modells nach M. Krohwinkel-
Beispiel- Konkretisieren Sie die Phasen für folgenden Patienten:
Herr S. (45 Jahre alt, verheiratet, Vater von 3 kleinen Kindern, türkischer Herkunft, zur Zeit arbeitslos) erleidet einen Apoplex mit einer motorischen Parese der rechten Körperhälfte und Wortfindungsstörungen. Kardiovaskuläre Risikofaktoren sind Übergewicht und Rauchen.
Primäres pflegerisches Interesse: Probleme und Bedürfnisse für folgende Fähigkeiten „existentielle Erfahrungen des Lebens”: Kommunizieren (Wortfindungsstörungen), sich bewegen (motorische Parese), sich pflegen (motorische Parese), soziale Bereiche des Lebens sichern (Versorgung der Familie, soziale/berufliche Integration, kulturelle Besonderheiten z.B. Ernährung oder Rollenverteilung in der Familie etc.), mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen (Verlust von Unabhängigkeit z.B. durch die Parese, Ungewißheit bezüglich der Prognose der Erkrankung und der Rückbildung der Lähmungen, Sorge und Angst um gesellschaftliche Isolation der Familie, Arbeitsfähigkeit etc.). Das ermittelte Profil ist wiederum Ausgangspunkt, um primär pflegerische Interessen und primäre Einflußfaktoren (Lebens- und Entwicklungsprozesse, materielle Ressourcen und Defizite) in Beziehung zueinander zu setzen, um eine realistische Grundlage zur Festlegung von Zielen zu erhalten.
Primäre pflegerische Zielsetzung: Vorhandene motorische und kommunikative Fähigkeiten erhalten bzw. fördern
Primäre pflegerische Hilfestellung:Verwandte anleiten, den Patienten adäquat im Alltag zu unterstützen, Beratung durch die Sozialarbeiterin, logopädische und krankengymnastische Hilfe...
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Erforderliche Veränderungsprozesse laut Forschungsergebnissen von Krohwinkel um den Pflegeprozess systematisch anzuwenden (SB 7, S. 47)
•eine Klärung der inhaltlichen Gestaltung der Pflege
(theoretischer Bezugsrahmen),
•eine Klärung von Werten, Wissen und Kompetenzen
(bei Pflegekräften, Patienten und Bezugspersonen),
•eine Überprüfung der Pflegedokumentationen
(soll die Phasen des Pflegeprozesses entsprechend dem theoretischen Bezugsrahmen abbilden),
•eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Pflegemethoden,
•eine Überprüfung und Neuausrichtung der Arbeitsabläufe, der Arbeitsorganisation, der Kooperations- und Kommunikations-strukturen innerhalb der Pflege und zu anderen Berufsgruppen,
•eine Änderung der Arbeitsorganisation in Richtung Primäre Pflege
•eine Überprüfung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsinhalten und deren Bezug zur Pflegepraxis.
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KROHWINKEL stellt fest, dass
•die Erfassung und Berücksichtigung der pflegerischen Bedürfnisse, Probleme und besonders auch der Fähigkeiten der Patienten (und ihrer persönlichen Bezugspersonen) vom Wissen und Können sowie von den Werten und der Sichtweise der Pflegenden (und auch der Patienten) abhängen;
•die o. g. Determinanten mit darüber entscheiden, welche Pflege der Patient erhält, d. h. wie effektiv der Pflegeprozess ist;
•die Pflegeprozessdokumentation eine stützende Funktion im Pflegeprozess hat, sie allein aber den Pflegeprozess nicht verbessern kann;
•ohne eine patientenbezogene Arbeitsweise (Pflegeorganisation) die Pflege als individueller Problemlösungs- und Beziehungsprozess nicht wirksam werden kann,
d. h. fragmentiert und ineffizient bleiben muss.
Verantwortung pflegebedürftiger Personen an Entscheidungs-prozessen: Pflegebedürftige Personen sind verantwortlich an pflegerischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Dies setzt die Bereitschaft, Pflegeziele und -maßnahmen mit den zu Pflegenden zu verhandeln sowie die Anerkennung der Geltungs-ansprüche von Pflegebedürftigen, voraus.
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Probleme, die bei der Rezeption angloamerikanischer Pflegemodelle bestehen und beachtet werden sollten, sind
(SB 6, S. 22):



•die fehlende Reflexion der anderen historischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Kontexte, in denen diese Pflegemodelle entwickelt wurden,

•Ehrfurcht und Hörigkeit gegenüber wissenschaftlichen Koryphäen,

•eine fehlende Reflexion des eigenen beruflichen und persönlichen Hintergrunds,

•Fehler in der Rezeption der Modelle und Fehleinschätzungen hinsichtlich der Ressourcen und der Kontextbedingungen
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Pflegetheoretische Adaptionen im deutschsprachigen Raum-
Entscheidender Fehler in der Übertragung pflegetheoretischer Importe
Ein entscheidender Fehler in der Übertragung pflegetheoretischer Importe ist der, wenn die eigene Wahrnehmungsperspektive nicht reflektiert wird, die zu einem wesentlichen Teil aber von hiesigen Auffassungen über Pflege, Rahmenbedingungen, Ausbildungsprogrammen und eigenen Erfahrungen beeinflusst ist. Darüber hinaus sind gesamtgesellschaftliche Gegebenheiten wie der Stellenwert von Krankheit, die soziale Rolle kranker Menschen und die Finanzierung sozialer Leistungen in die Rezeption fremder Konzepte und Modelle einzubeziehen.

Unterbleibt diese Auseinandersetzung, dann werden geliehene Modelle und Konzepte:
falsch interpretiert,
entgegen ihrer ursprünglichen Intention eingesetzt,
nur in Ausschnitten für eigene Anliegen umformuliert,  ohne dass dies begründet wird.

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Konsequenzen der englischen Arbeitsstudie/ Nuffield-Studie von 1953 auf die hiesige Pflege (SB 6, S. 6-8):





Dichotomisierung hiesiger Pflege in Grundpflege (SGB XI: Pflegeversicherungsgesetz)
und Behandlungspflege
(SGB V: Krankenversicherungsgesetz)

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Klassifikationssysteme in der Pflege:
(SB 7, S. 53f.)

NANDA Taxonomie I

International Classification of Nursing Practice (ICNP)

Home Health Care Classification

Nursing Minimum Data Set

Nursing Outcome Classification (NOC)

Omaha-System
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Zwei Kritikpunkte an Pflegdiagnosen und Klassifikationssystemen (SB 7, S. 62 f.)


•begrenzte Sicht des problemorientierten, defizitorientierten Ansatzes,

•definieren Zustandsbeschreibungen, aber keine Prozesse,

•Pflegediagnosen sind sehr allgemein gefasst, daher nicht geeignet, den Gegenstandsbereich der Pflege zu beschreiben,

•Begriff „Pflegediagnose“ hat mehrere Bedeutungen,

•Gefahr der Stereotypisierung und Kategorisierung.
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Pflegediagnosen nach NANDA-
Definition der Pflegediagnose (NANDA):
(SB 9, S. 64)

Eine Pflegediagnose stellt eine klinische Beurteilung der Reaktionen eines Individuums, einer Familie oder einer Gemeinde auf aktuelle oder potentielle Gesundheitsprobleme oder Lebensprozesse dar. Pflegediagnosen bilden die Grundlage für die Auswahl von pflegerischen Interventionen, um die aufgestellten Ziele und erwünschten Pflegeergebnisse zu erreichen, für welche die Pflegeperson verantwortlich ist.
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Eine Pflegediagnose ist die (klinische) …





Beurteilung der Reaktion eines Menschen ...

auf Probleme der Gesundheit und des Lebens-
prozesses

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Pflegediagnosetypen nach NANDA sind
(SB 7, S. 50-52)


aktuelle Pflegediagnosen

Risiko- bzw. Hoch-Risikodiagnosen

potentielle Pflegediagnosen

Wohlbefindensdiagnosen (Wellness-Diagnosen)

Syndrom-Pflegediagnosen

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Vier Bestandteile aktueller Pflegediagnosen
(SB 7, S. 57)



•Bezeichnung / Label

•Definition

•Definierende Merkmale

•Ätiologie oder mit der Diagnose zusammen-
hängende Faktoren
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Bedeutung der vier Bestandteile aktueller Pflegediagnosen
(SB 7, S. 57)
•Bezeichnung / Label: knappe präzise Beschreibung des Zustands, möglichst inkl. eines präzisen Grades, z. B. verändert, beeinträchtigt, defizitär, ineffektiv oder disfunktional.
•Definition: soll die klare und präzise Bedeutung der Diagnose zum Ausdruck bringen und sie von anderen ähnlichen Diagnosen unterscheiden.
•Definierende Merkmale: verweisen auf klinische Zeichen (cues); subjektive und objektive Zeichen und Symptome, die zusammen (cluster) auf die Pflegediagnose hinweisen; diese Merkmale werden neuerdings unterschieden in Haupt- und Nebenbezeichnungen.
•Ätiologie oder mit der Diagnose zusammenhängende Faktoren: Faktoren, die auf den Gesundheitszustand Einfluss haben. Diese können vier Kategorien zugeordnet werden: Pathophysiologie (biologisch / psychologisch), behandlungsbezogene Faktoren, situationsbezogene Faktoren (persönliche, umweltbedingte), entwicklungsbedingte Faktoren.
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Beispiel einer NANDA-Pflegediagnose
(Folgerung aus SB 7, S. 50-52)

Akute Verwirrtheit beeinflußt durch ungewohnte Umgebung

Kategorie der Pflegediagnose „Risiko einer akuten Verwirrtheit“
(SB 7, S. 56)- Risikopflegediagnose
Begründung (Folgerung aus SB 7, S. 50-52):

Tägliche Tracheotomiepflege aufgrund von Schleimbildung Pflegemaßnahme
Herzinfarkt Medizinische Diagnose
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Funktion des Pflegeprozess (SB 7, S. 16):


Der Pflegeprozess ist eine geordnete, systematische Methode…

•Zur Bestimmung des Gesundheitszustandes eines Klienten,

•Zur Bestimmung von Problemen,

•Zur Erstellung von Plänen zum Zwecke der Lösung dieser Probleme,

•Zur Initiierung und Umsetzung der Pläne,

•Zur Bewertung des Ausmaßes oder Grades, bis zu welchem sich die Pläne für die Förderung eines optimalen Wohlbefindens und für die Lösung der erkannten Problemen als wirksam erwiesen haben.
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Die 4 Phasen des Pflegeprozesses
(nach YURA/WALSH bzw. WHO) lauten:
(SB 7, S. 13, S. 19)




1. Einschätzung (Assessment)

2. Planung (Planning)

3. Durchführung (Implementation)

4. Bewertung/Überprüfung (Evaluation)

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Bei welchem Schritt des Pflegeprozesses
werden die Evaluationskriterien festgelegt?







Planungsphase
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Voraussetzung nach Yura/Walsh zur bewussten/ zielorientierten Gestaltung des Pflegeprozess (SB 7, S. 20/ 21):
1. Die Herstellung von Vertrauen zwischen Pflegekraft und Patient bzw. Klient;

2. Die Definition der Rolle, die die Pflegekraft und der Patient während der Versorgung übernehmen;

3. Die Möglichkeit, dass der Patient seine Sorgen, Befürchtungen, quälenden Fragen etc. loswerden kann und es ihm darüber möglich wird, die Klientenrolle einzunehmen;

4. Die Schaffung einer positiven Umgebung, die die erfolgreiche Durchführung des Pflegeprozesses erlaubt.
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Kernaussagen von Yura/ Walsh zur Funktion des Pflegeprozesses (SB 7, Seite 16):

•Bestimmung des Gesundheitszustandes eines Klienten.

•Bestimmung von Problemen (wahrgenommen als Veränderungen in der Erfüllung menschlicher Bedürfnisse).

•Erstellung von Plänen zum Zwecke der Lösung dieser Probleme.

•Initiierung und Umsetzung der Pläne.

•Bewertung des Ausmaßes oder Grads, bis zu welchem sich die Pläne für die Förderung eines optimalen Wohlbefindens und für die Lösung der anerkannten Probleme als wirksam erwiesen haben.
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Phase „Einschätzung“ nach Yura & Walsh
(SB 7, S. 23 - 29, 73)
Zunächst wird der Bedarf an Pflege ermittelt. Es geht darum, sich ein Bild vom Gesundheitszustand des Patienten und seinen aktuellen und potentiellen Problemen zu machen, um daraus den Bedarf an Pflege abzuleiten. Der hierbei zugrunde gelegte pflegetheoretische Bezugsrahmen dient der inhaltlichen Strukturierung. Sodann geht es um die Herstellung einer Beziehung zum Patienten. Dies ist für den weiteren Verlauf wichtig. Pflegekraft und Patient sollten zu einem gemeinsam geteilten Verständnis der vorhandenen Probleme bzgl. des vorliegenden Pflegebedarfs kommen. Insofern ist es wichtig, dass sich die Pflegekraft hinsichtlich ihrer Schlußfolgerungen beim Patienten vergewissert. Sie sollte dem Patienten mitteilen, was mit den erhobenen Daten und Informationen geschieht. Die erhobenen Daten werden analysiert und der Bedarf an Pflege wird in Form einer Pflegediagnose formuliert. Diese bildet die Basis für die nächste Phase, die Planung.
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Theorien, die von Yura & Walsh genutzt wurden
(SB 7, S. 17)



Die allgemeine Systemtheorie,

Theorien menschlicher Bedürfnisse,

Theorien menschlicher Wahrnehmung,

Informations- und Kommunikationstheorien,

Entscheidungs- und Problemlösungstheorien

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Rolle des Patienten im Pflegeprozess
nach Yura / Walsh (SB 7, Seite 16):

Der Patient wird als Partner betrachtet.

Er wird in allen Phasen aktiv mit einbezogen.
Die Pflegekraft orientiert ihr Handeln am Patienten.
Das bedeutet, dass sie seine Auffassung vom Pflegebedarf, seine Möglichkeiten, seine Vorstellungen hinsichtlich der anzustrebenden Ziele und der auf sie ausgerichteten Verhaltensweisen berücksichtigt. Das gleiche gilt für die Pflegemaßnahmen, auch bei der Wahl der Maßnahmen und der Art ihrer Umsetzung sollten die Situation und die Möglichkeiten des Patienten mit einbezogen werden.
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Es heißt, daß die Buchstaben des
SOAPIE-Formates stehen sollen für:




S = subjektive Daten
O= objektive Daten
A= Diagnose
P= Plan
I= Durchführung
E= Bewertung

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Pflegeprozess-
Wahrnehmung, Kommunikation, Interaktion



•Kommunikation wird wesentlich durch eine Sach- und Beziehungsebene bestimmt.

•Attribuierung ist eine Zuschreibung von Eigenschaften, die nicht dem real wahrgenommenem Sachverhalt entsprechen, sondern durch innere Erwartungen beeinflusst sind.

•Verbales Sprechen allein ist schon mehrdeutig.

•Das 4-Ohren-Modell (Schulz von Thun) unterscheidet vier Aspekte des Sprechaktes.
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Autor/-innen - Aussagen zum Pflegeprozess
(SB 7, S. 41 ff.)

FRY: 1953 –
nursing diagnosis
JUCHLI: 1973 –
die Aufstellung und Anpassung des Pflegeplans fällt in den Verantwortungsbereich der Pflegekraft
ABERMETH: 1979 –
Prozess der Pflegeplanung als Rüstzeug für ganzheitliche Pflege
YURA/WALSH: 1983 / 1988 –
Menschliche Bedürfnisse (Bedürfnisse des Überlebens, Bedürfnisse nach Nähe, Bedürfnisse nach Freiheit) als Grundlage des Pflegeplans
WHO: 1987 –
multinationale Studie
FIECHTER/MEIER: 1993 –
Krankenpflegeprozess als Regelkreis mit sechs Schritten
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Pflegeprozess erfordert entsprechende Arbeitsorganisation (SB 5, S. 21; SB 7, S. 45 f.)

In einem Projekt konnte nachgewiesen werden, dass sich aufgrund der Anwendung des Pflegeprozesses und der Veränderung der Arbeitsorganisation Veränderungen zugunsten der Gesundheit der Patienten ergaben. Krohwinkel spricht in diesem Zusammenhang von der „primären persönlichen Bezugsperson“. Die Pflegekraft bekommt Patienten zugewiesen, für deren Pflege sie zuständig ist. Erst eine eindeutige Zuordnung der Pflegekraft zum Patienten ermöglicht die aktive Gestaltung des Pflegeprozesses und das Management desselben. Die Pflegekraft erhält nur so Kenntnisse über den Patienten und über den Verlauf der pflegerischen Versorgung. Dieses bedeutet ferner, dass über Dienstplan und Einsatzplanung sichergestellt werden muss, dass eine gewisse Kontinuität in der Präsenz der zuständigen Pflegekraft gegeben ist und dass diese Kontinuität während ihrer Abwesenheit durch geeignete Informationswege an nachfolgende Pflegekräfte sichergestellt wird.
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Beziehung von Pflegeprozess und
Pflegemodell zueinander:



Grundsätzlich dient jeweils ein pflegetheoretischer Bezugsrahmen zur Strukturierung und inhaltlichen Gestaltung der einzelnen Schritte des Pflegeprozesses. Die Vorstellungen von der Pflege, vom Patienten bzw. Klienten, von Gesundheit, von Umwelt und Umgebung, vom Prozess der Pflege und von den Zielen der beruflichen Pflege werden in den verschiedenen pflegetheoretischen Ansätzen unterschiedlich akzentuiert. Hieraus folgt, dass die Schwerpunkte und Ziele der Pflege je nach pflegetheoretischem Bezugsrahmen anders ausfallen müssen.
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Verbindung zwischen pflegetheoretischen
Modellen und Pflegeleitbildern (SB3, Seite 31)


Sowohl pflegetheoretische Überlegungen als auch Pflegeleitbilder lassen sich unter dem Modellbegriff zusammenfassen, auch wenn sie unterschiedliche Dimensionen von theoretischen Modellen ansprechen: Während Pflegeleitbilder durchaus alltagstheoretischen Charakter mit geringer Reichweite haben, die pflegetheoretisch unterlegt sein sollten, beanspruchen pflegetheoretische Modelle ausdrücklich, wissenschaftlich begründet zu sein. Pflegetheoretische Modelle sind quasi die konzeptionelle Unterfütterung von Pflegeleitbildern. Neben gemeinsamen Bezugspunkten wie Normen und Werte sowie Weltbild oder die Ausweisung einer Zielperspektive ist es vor allem die begriffliche Füllung des Menschenbildes, die für beide Modelldimensionen von Bedeutung ist.
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Erläuterung: „Pflegeprozess“ selbst verweist noch nicht auf eine bestimmte theoretisch –
philosophische Ausrichtung der Pflege.“
(SB 7, S. 37):
Der Begriff „Pflegeprozess“ selbst verweist noch nicht auf eine bestimmte theoretisch-philosophische Ausrichtung der Pflege. Er besagt zunächst nur, dass es sich hier um eine systematische und zielorientierte Herangehensweise handelt. Das prozesshafte Vorgehen ist zunächst allgemeiner Natur und kein spezifisch pflegerisches. Yura / Walsh weisen ausdrücklich darauf hin, dass zur Begründung und Erklärung des Prozesses Theorien verschiedener Disziplinen herangezogen werden können. Die einzelnen Schritte des Pflegeprozesses werden im Rahmen eines pflegetheoretischen Ansatzes angewendet. Der Zusammenhang zwischen Pflegeprozess und Pflegetheorie kann bei Betonung der methodischen Vorgehensweisen aus dem Blick geraten, ebenso der Umstand, dass die inhaltliche Ausgestaltung je nach dem pflegetheoretischen Ansatz unterschiedlich ausfallen kann. Das Spezifische oder Einzigartige des Pflegeprozesses besteht nach Hayward in den diesem Prozess zugrunde liegenden Annahmen über die Pflege.
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Begründung: Erstellung einer Pflegeanamnese
von examinierten Pflegekräften
(SB 7, S. 37 und SB 8, S. 11f)
•Der klinischen Urteilsfähigkeit der Pflegekräfte, die sich auf Erfahrung, Logik und Expertenwissen gründet, kommt eine besondere Bedeutung zu. Es handelt sich bei dieser Urteilsfähigkeit um eine Fertigkeit, die systematisch erlernt und über die berufliche Erfahrung kontinuierlich weiter ausgebildet werden muss, und in der die Intuition und andere subjektive Aspekte eine Rolle spielen. Sie ist für eine qualitativ hochstehende Pflege unerlässlich.
•Die Erhebung der Pflegeanamnese ist wesentlich für die weitere Versorgung des Patienten. Von Pflegekräften wird erwartet, dass sie im Erstgespräch mit dem Kunden die direkten und indirekten Daten erheben und zusammen mit ihren eigenen Beobachtungen eine Pflegeplanung entwickeln. Die Erhebung des Aufnahmezustandes des Patienten für die Pflegeplanung ist eine sehr spezialisierte Anforderung. Pflegekräfte müssen in der Lage sein, wesentliche von unwesentlichen Informationen im Gespräch mit dem Patienten zu unterscheiden. Weiterhin muss die aufneh-mende Pflegekraft pflegerelevante Informationen verknüpfen und Gefährdungen potentieller oder tatsächlicher Art einschätzen und planen. Auszubildende oder Hilfskräfte in der Pflege sind damit in der Regel überfordert. Welche Information dabei als relevant angesehen werden, ist für die weitere Behandlung entscheidend.
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Fünf Phasen des Pflegeprozessgedankens
in den USA (SB 7, S. 6 ff.)
Erste Phase = Case Studies, Fallstudien (von 1900 bis in die 1940er Jahre):Die frühen Case Studies= primär als Unterrichts-methode. Im Vordergrund standen die medizinische Diagnose und der Krankheitsprozess. •Zweite Phase = nursing care studies (ab 1940): Der Patient, seine Probleme und Sorgen sowie die erhaltene pflegerische Versorgung sind Gegenstand der pflegerischen Fallstudie. Im Mittelpunkt steht der Patient, sein Bedarf an Pflege während der Krankheit, der Konvaleszenz und Genesung sowie die Herangehensweise der Pflegekraft, um diesem Bedarf zu entsprechen.•Dritte Phase = nursing care plan (bis in die frühen 1970er Jahre) Versuch, die Fragmentierung der Pflege (Arbeitsorganisation der Funktionspflege) zu überwinden.•Vierte Phase = schriftlicher Pflegeplan: (einsetzend in den frühen 1970er Jahren): Diese Phase steht in engem Zusammenhang mit der Bildung der Kommission für Krankenhausakkreditierung. Aus dem schriftlichen Pflegeplan müssen Probleme, geplante Maßnahmen und die bis zum Zeitpunkt der Entlassung erzielten Ergebnisse hervorgehen. •Fünfte Phase = case management plans: Durch ökonomische Zwänge (DRG) und Probleme zeichnet sich der Trend ab, herkömmliche Pflegepläne durch fallbezogene Behandlungspläne abzulösen. Pflegerische, medizinische Pläne und die Pläne der anderen Gesundheitsberufe werden zusammengeführt und aufeinander abgestimmt.
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HEGEDUS hat mehrere Phasen aufgezeigt, in denen die Idee, die Pflege als einen Prozess zu verstehen, gewachsen ist.
l. Phase (1900 bis in die späten vierziger Jahre):  Kennzeichen: Fallstudien, die als Unterrichtsmethode dienten und sich stark an der medizinischen Diagnose und dem zugrunde liegenden Krankheitsprozess orientierten. 2. Phase Phase der Fallstudien als Mittel der Wissensgenerierung betrachtet): Gegenstand dieser Fallstudien sind der Patient, seine Probleme und Sorgen sowie die zu erhaltende Pflege. 3. Phase (Ende der 40er bis Ende der 70er Jahre): Phase der „nursing care Plans ". In dieser Phase geht es vor allem darum, der Fragmentierung der pflegerischen Arbeit als Folge der Funktionspflege mit Hilfe einer veränderten Arbeitsorganisation und Arbeitszuweisung durch die Fallmethode entgegenzuwirken. Durchsetzen des Pflegeprozesses als Methode zur Gestaltung der pflegerischen Versorgung in den USA. 4. Phase (Beginn frühe 70er Jahre): Kommission für Krankenhausakkreditierung (JCAH) legt fest, dass für jeden stationär aufgenommenen Patienten ein Pflegeplan erstellt werden muss, aus dem die Probleme des Patienten, die Maßnahmen der Pflege und die bis zur Entlassung erreichten Ziele hervorgehen. Pflegediagnosen gewinnen an Bedeutung, als Basis von Pflegemaßnahmen. 5. Phase:  Phase 4 scheint von einer weiteren abgelöst worden zu sein, in welcher der herkömmliche Pflegeplan von care management Plans, d. h. multidisziplinären Plänen und critical pathways abgelöst wird.
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HEGEDUS-
Die Annahmen, die dem Bezugsrahmen zugrunde liegen, sind:
1.Der Mensch wird als Ganzheit betrachtet sowie als eine dynamische Kraft, die ihr Leben in der Familie und der Kommune/Gemeinschaft.
2. Der Mensch wird in einem kontinuierlichen Prozess des Werdens begriffen, der sich immer wieder durch menschliche und zwischenmenschliche Handlungen neu hervorbringt.
3.In diesem Prozess sucht der Mensch einen Grad des optimalen Wohlbefindens zu behaupten sowie eine gewisse erfolgreiche persönliche Anpassungsfähigkeit zu erlangen, die im Zusammenhang mit den inneren und äußeren Systemen erforderlich ist, um Gesundheit zu erhalten.
4. Dass der Mensch das Bedürfnis hat, während seines Lebens seine Gesundheit aufrechtzuerhalten und zu fördern.
5. Dass die entsprechenden Bedürfnisse mitgeteilt werden können und
6. Dass die berufliche Pflege auf sie eingehen kann.

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HEGEDUS- Beeinflussende Faktoren sind:





•Vorstellungen des Patienten von Gesundheit
•seine Wahrnehmung des eigenen pflegerischen Bedarfs
•sein Wissen
•die Qualität der Pflegekraft/Patient-Beziehung, d. h, ob der Patient Vertrauen haben kann, ernst genauso gestaltet, dass es mehr als ein bloßes Überleben ist.
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Eigenschaften Pflegeprozess:
•Der Pflegeprozess ist zugleich Kern und Wesen der Pflege.
•Er liegt allen pflegerischen Handlungen zugrunde.
•Er ist, anwendbar in jedem Praxisfeld und innerhalb unter-schiedlicher theoretisch konzeptueller Bezugsrahmen.
•Er ist flexibel und anpassungsfähig. Er ist veränderbar in Bezug auf die Anzahl der Variablen und dennoch ausreichend strukturiert, um eine Grundlage zu bilden, von der aus alle systematischen Pflegehandlungen fortgesetzt werden können.
•Die Phasen/Schritte des Pflegeprozesses sind identifizierbar.
•Sie können nach ihrer Bezeichnung, ihrem Umfang, ihrer Intensität und Reihenfolge variieren. Sie können sich überlappen, sie können untersucht und analysiert werden.
•Sie können von den Pflegekräften bewusst verfolgt werden.
•Pflegeprozess ist ein organisierter, systematischer und bewusster Prozess. Es handelt sich dabei um einen Problemlösungsansatz, der sich an eine wissenschaftliche Arbeitsweise anlehnt. Bezugsrahmen dient der Strukturierung und inhaltlichen Gestaltung des Pflegeprozesses. Die Schwerpunkte der Pflege fallen dabei je nach pflegetheoretischem Ansatz unterschiedlich aus.
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Faktoren, die den Prozess der Pflege
beeinflussen sind (SB 7, S. 19)

•Rollenzuschreibungen und Rollenerwartungen aller an der Pflege Beteiligter
•Qualifikation bzw. Bildungsstand der Interaktionspartner
•Ort der pflegerischen Versorgung
•Wertvorstellungen
•vorherrschende Traditionen und Rituale
•Historische Entwicklung des Gesundheitswesens
•Trends in der Gesundheitsversorgung und –politik
•Ökonomische Faktoren und Veränderungen der sozialen und umweltbezogenen Rahmenbedingungen
•Das System der pflegerischen Versorgung
•Sich ändernde Familienbeziehungen und persönliche Lebensstile
•Technologischer Fortschritt
•Infrastruktur der Gesundheitsdienste, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Gesundheitsleistungen und ihrer Nachfrage
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Argumente aus Sicht der Pflegewissenschaft
für eine Pflegedokumentation (SB 8, S. 26):


ist ein eindeutiger Nachweis einer erbrachten pflegerischen Leistung.
ermöglicht eine Qualitätskontrolle der geleisteten Arbeit.
sorgt dafür, dass keine Informationen verloren gehen. Alle am Kunden Tätigen erhalten einen Einblick wer, was, wie, wo, womit und warum getan hat.
führt dazu, dass Informationen über den Kunden jederzeit allen am Prozess Beteiligten zugänglich sind. Die Vielschichtigkeit von Problemen wird damit deutlich und ermöglicht eine differenziertere Betrachtung.
sorgt für einen kontinuierlichen Pflegeverlauf. Niemand muss am Anfang seiner Schicht eine komplett neue Versorgung organisieren.
liefert Informationen für die Pflegeforschung.
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Betriebswirtschaftlich orientierte Vorteile einer Pflegedokumentation (SB 8, S. 16):
•Eine Leistungsberechnung für Pflegeleistungen und Personal ist erst auf der Grundlage einer Pflegedokumentation möglich.

•Die Pflegedokumentation gibt einen Überblick über die Ausgaben (Kosten) in Verbindung mit pflegerischen Dienstleistungen. Damit kann eine Steuerung des eigenen Budgets vor Ort wahrgenommen werden. Unwirtschaftlich arbeitende Bereiche oder sehr kosten-intensive Bereiche können differenzierter betrachtet und gesteuert werden.

•Die Verbrauchskosten können dem Verursacher direkt „vor Augen“ geführt werden. So kann jede Pflegekraft den Verbrauch (die Kosten) einsehen und gemeinsam mit dem Team können Optimierungen vorgenommen werden.
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Schwierigkeiten bei der Formulierung
von Pflegezielen (SB 9, S. 15):




statt Ziele werden Maßnahmen beschrieben,

die Nahziele sind nicht so korrekt und objektiv formuliert, dass ihr Erreichen oder Verfehlen überprüft werden könnte,

Termine, an denen eine Überprüfung der Zielerreichung erfolgen soll, sind nicht genannt.
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Beispiele für patientenbezogene Ziele
(SB 9, S. 10):

Darstellung einer individuellen, am aktuellen Pflege- und Versorgungsbedarf orientierten Pflege,

kontinuierliche Verbesserung der Pflegequalität und damit Beitrag zur Aufrechterhaltung und Förderung der Lebensqualität des Patienten,

Berücksichtigung der Fähigkeiten des Patienten zur eigenen Pflege,

Berücksichtigung der Bewältigungsstrategien des Patienten beim Umgang mit  Beeinträchtigungen.
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Beispiele für mitarbeiterbezogene Ziele:



Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der beruflichen, sozialen und methodischen Handlungskompetenzen,

Förderung der Übernahme von Verantwortung für die eigene Arbeit,

Stärkung der beruflichen Identität,

Verbesserung der Kommunikation untereinander und mit den anderen an der Versorgung Beteiligten,

Erhöhung der Arbeitszufriedenheit.
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Die Formulierung des Feinziels „P. schläft besser“ ist unter dem Gesichtspunkt einer möglichst objektiven und überprüfbaren Pflegeplanung problematisch, weil:

•Es ist nicht angegeben, was dafür ein Beobachtungskriterium sein soll.
•Es ist kein Termin angegeben (SB 9, S. 15)


Alternative Formulierungen (SB 9, S. 15):
•Der Patient erklärt, besser geschlafen zu haben. [ggf. Hinweis auf ® Termin]
•Patient erzielt auf Schlaffragebogen X eine Punktzahl von y. [ggf. Hinweis auf ® Termin (Voraussetzung: Einsatz eines Schlaf-Assessmentbogen)
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Kriterien zur Beachtung bei der Zielformulierung
(SB 7, u. a. S. 30 ):




•Zielformulierung aus Sicht des Patienten (Patientenorientierung; seine Möglichkeiten, sein Zustand, die spezifische Situation des Patienten)

•Zielerreichung wird innerhalb eines gesetzten Zeitrahmens möglich (Terminierung).
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Erläuterung der Problematik in der Zielformulierung:
„Angst von P. nimmt ab“ (SB 9, S. 15)


Es wird in der Zielformulierung nicht deutlich, welche objektiven und subjektiven Daten Anzeichen dafür geben könnten, dass das Phäno-men ‚Angst‘ sich reduziert hat bzw. ‚abnimmt‘ (Beobachtungs-kriterien):

•D. h. kann die Ursache, der unmittelbare Auslöser, das Ausmaß des Problems anhand subjektiver und objektiver Daten nachvollzogen werden?

•Wie wird der Patient aktiv in die Zielerreichung einbezogen?

•Es wird kein Termin angegeben.
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Explizite Pflegeziele für die
Pflegedokumentation: (SB 9, S. 15)

Die Funktion expliziter Pflegeziele besteht darin, den Pflegeerfolg überprüfbar zu machen. Die Kriterien für die spätere Evaluations-phase werden bereits in der Planungsphase festgelegt.

•Beispiel für ein Nahziel:
Der Patient soll bis zum nächsten Tag (Datum, Uhrzeit: Zeitfenster von 8.00 am 02.02.02 bis 8.00 am 03.02.02) mindestens 2 Liter Flüssigkeit (Tee oder Mineralwasser) getrunken haben.

•Beispiel für ein Fernziel:
Der Patient soll in den nächsten 12 Monaten sein gegenwärtiges Gewicht (Datum, Uhrzeit, Gewichtsangabe) um 10 kg reduzieren.
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Vorteile einer auf „objektivierten“ und „überprüfbaren“ Beobachtungen beruhenden Pflegeprozessplanung

Nur wenn auf objektivierte und überprüfbare Beobachtungen abgestellt wird, lässt sich überhaupt planen (kann überhaupt von „Pflegeprozessplanung“ die Rede sein). Denn:

•ist Evaluation ein unverzichtbarer Bestandteil des Planungs-prozesses und
•Kann in der Evalutionsphase nur etwas überprüft werden, was in der Planungsphase als Ziel formuliert worden ist.

Eine auf „objektivierten“ und „überprüfbaren“ Beobachtungen beruhenden Pflege-prozessplanung trägt dazu bei, der rechtlichen Anforderung nach „Nachvollziehbarkeit“ der Pflegedokumentation zu erhöhen
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Nachteil einer auf „objektivierten“ und „überprüfbaren“ Beobachtungen beruhenden Pflegeprozessplanung:



Es ist nicht gesagt, dass die leicht zu „objektivierenden“ und zu „überprüfenden“ Beobachtungen die wesentlichen Probleme und Ressourcen des Patienten erfassen. Zwar können auch „weiche“ subjektive Phänomene (wie „schlechter Schlaf“ objektiviert werden;
siehe Antwort zu Frage b), trotzdem besteht zumindest die Gefahr, dass der Fokus der Aufmerksamkeit ausschließlich den „harten“ Phänomenen geschenkt wird, während relevante „weiche“ Phänomene zuwenig Beachtung finden.
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Vorteile eines pflegerischen Dokumentationsmaterials
mit freier Formulierungsmöglichkeit:
(SB 8, S. 17/ 18):




Diese Dokumentationsmaterialien fordern die Pflegenden zum Denken und Nachdenken heraus und fördern bei Reflexionsphasen innerhalb von Teambesprechungen das Sprechen über das eigene pflegerische Selbstverständnis.
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Anforderungen an eine Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht: (SB 9, S. 7 f.)




Nachvollziehbarkeit des Behandlungsverlaufs (zeitnah, sachlich und umfassend);

Zeitliche Nachvollziehbarkeit (Datum und Uhrzeit);

Personelle Nachvollziehbarkeit (Handzeichen, Kürzelliste).
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Zuordnung der Bestandteile der Pflegedokumentation zu den einzelnen Schritten des Pflegeprozesses (SB 7, S. 13)





Dekubitusrisikoskala = Einschätzung

Ernährungsplan = Planung

Durchführungsnachweis = Implementation

Biografie = Einschätzung

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Rechtliche Grundlagen für die
Pflegedokumentation (SB 8, S. 56)



•§ 137 SGB V
•Behandlungsvertrag
•(Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärzte
•Krankenpflegegesetz
•§ 80 SGB XI (bzw. ab 2008 § 71 SGB XI)
•Röntgenverordnung
•Strahlenschutzverordnung
•Berliner Krankengeschichtenverordnung
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Rechtliche Grundlagen zur Dokumentationspflicht
(SB 9, S. 6):



•Behandlungsvertrag
•Berufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte
•Krankenpflegegesetz § 4 , Abs. 1 von 1985 oder wahlweise nach dem neuen
•Krankenpflegegesetz § 3, Abs. 2 Satz 1a von 2003
•§ 80 Pflegeversicherungsgesetz
•spezialgesetzliche Regelungen
(z.B. Röntgenverordnung)
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Begründungen, warum sich ein Dokumentationssystem relativ reibungslos in den Arbeitsbereich einfügen muss
(SB 8, S. 23 f):



•Ein Dokumentationssystem, das nicht zum Arbeitsablauf passt wird nicht korrekt geführt.

•Informationen, die gesucht werden müssen und eine nicht orientierende Aufbereitung der Dokumentation führen, zur Nichtbeachtung des Systems.

•Ein Dokumentationssystem soll die Arbeit unterstützen und nicht erschweren.
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Kriterien zur Überprüfung eines formularbasierten Pflege-dokumentationssystems und ihre Anwendung (SB 8, S. 25 f.)
•Haltbarkeit: Möglich ist hier, die Mappen auf Schäden zu überprüfen, d. h. auf der Station die Gesamtzahl der Mappen zu dokumentieren und dann eine Liste zu erstellen, welche Schäden bei wie vielen Mappen auftreten. Sollten in der Vergangenheit häufig Mappen ausgetauscht worden sein, könnte auch, falls die Zahlen noch vorliegen, eine Kostenaufstellung für Neuanschaffungen z. B. des letzten Jahres durchgeführt werden.
•Handhabung: Möglich ist hier, systematisch die Kolleg/-innen zu befragen. Ein kurzer Fragebogen (Stichworte: abheften der Formulare? Umfang der Formulare? Transportfähigkeit der Mappen?) bietet sich an. Neue Kolleg(inn)en können ebenfalls nach ihren Erfahrungen in anderen Einrichtungen gefragt werden. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten, ggfs. in einer Dienstbesprechung noch einmal thematisiert.
•Übersichtlichkeit: Da die Mitarbeiter(innen) der Station eine Unübersichtlichkeit vielleicht gar nicht mehr wahrnehmen, können hier, „Stationsfremde“, z. B. Mitarbeiter anderer Abteilungen (z. B. Physiotherapie, Sozialarbeit) gefragt werden. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.
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Analysekriterien bei der Auswahl eines Dokumentationssystems (SB 8, S. 26)
•Haltbarkeit: Können die Nahtstellen der Mappen schnell einreißen? Sind Einzelteile austauschbar? Gibt es einzelne Ersatzteile? Ist die Säuberung leicht möglich?

•Handhabung:  Wie werden die Formulare abgeheftet? Welcher Zeitaufwand wird dafür benötigt?

•Übersichtlichkeit: Wie sind die einzelnen Formulare zugeordnet? Ist ein Schnellüberblick über den Bewohner / die Bewohnerin möglich? Variationsmöglichkeiten: Können selbst hergestellte Formulare integriert werden? Sind die Farbsignale der Reiterleiste variabel zu gebrauchen?

•Wartung / Schulung:  Erfolgt eine kostenlose Einführung in das System? Bietet die Firma Schulungen zum Thema Dokumentation an?

•Übereinstimmung mit dem bisherigen Dokumentationssystem
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Vorteile EDV-gestützter Pflegedokumentation
(SB 8, S. 34 f.)



•Anwendung von Textbausteinen leicht möglich,

•kann als Grundlage für Budgetierung genutzt werden,

•standardisierte Begriffe: einheitliche Fachsprache,

•kann mit Programmen für die Leistungsberechnung vernetzt werden,

•dient als Grundlage für die Personalberechnung.
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Bezug des Krankenpflegegesetz zur
Pflegedokumentation
(SB 9, S. 6f):


Das Krankenpflegegesetz bezieht sich auf die Ausbildung. Die Rechtsprechung nimmt die Aussagen im KrPflG über die Zielsetzung der Ausbildung zur Grundlage für die Berufsausübung. Wenn auch die Pflegedokumentation im KrPflG nicht direkt zur Sprache kommt, so ergeben sich die Dokumentationspflichten klar aus den Punkten 1, 4 und 6 von § 4 Abs.1 KrPflg.
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Grundsätze der Pflegedokumentation
(SB 9, S. 8):



Dokumentiert werden sollte nach den Grundsätzen:
sachlich richtig, zeitnah und umfassend.

Der aktuelle Behandlungsverlauf sollte jederzeit ersehen und nachvollzogen werden können.
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Beweislastumkehr (SB 8, S. 15)


In unklaren Fällen muss der Vertragsgeber nachweisen, dass er korrekt gehandelt hat. Dies führt unter Umständen zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu Gunsten der geschädigten Patienten oder Hinterbliebenen hinsichtlich der ursächlichen Auswirkungen des Behandlungsfehlers, also der Kausalität zwischen schuldhaftem Fehlverhalten und erfolgten Schadenseintritt, und zwar wenn die schuldhafte Begehung eines groben Behandlungsfehlers vorliegt.


Das Prinzip der Beweislastumkehr gilt seit (SB 8, S. 15): 1978
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Konzept zur Einführung und Evaluierung einer Pflegedokumentation (SB 8, Seite 30 ff)



Einführung: inhaltlich die folgenden Schritte:

Analyse → Entwicklung → Einführung



Evaluation inhaltlich:
1. Gesamtbeurteilung des Systems/  Prüfung des Inhaltes
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Vorgehen bei der inhaltlichen Prüfung einer Dokumentation (SB 8 Seite 26):
Bei der inhaltlichen Prüfung einer Dokumentation steht im Vordergrund:  Wurde die Dokumentation korrekt geführt und ist sie vollständig?
Bei dieser Prüfung ist z.B. folgende Vorgehensweise effektiv:
•Zunächst besorgt man sich alle zur Dokumentation gehörenden Unterlagen.
•Die Prüfung beginnt anhand der Prüfung der Einordnung der Dokumentationsblätter in das System. Zunächst in der Regel mit der Pflegeanamnese. Die weiteren Blätter folgen (nach Mustervorgabe).
•Es werden die vorhandenen Eintragungen kontrolliert, d.h. befinden sie sich an der richtigen bzw. dafür vorgesehenen Stelle im System, werden die Vorgaben der Institution eingehalten (z.B. Doppeleintragungen vermeiden). Weiterhin muss sich bei der Durchsicht der Unterlagen ein „roter Faden“ entwickeln bzw. eine „Logik des Verlaufes“ ergeben. Wird diese Logik in der Dokumen-tation unterbrochen, fehlen Informationen. Häufig kommt es z.B. vor, dass der medizinische Bereich eine komplikationslose Wund-heilung beschreibt, aber im Pflegebericht die Behandlung einer sekundären Wundheilung beschrieben wird.
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Bedeutung Pflegedokumentation:



Die Pflegedokumentation eines Kunden ist ein kontinuierlich, begleitendes Protokoll über den Zustand eines Menschen, während seines Aufenthaltes im Krankenhaus, Altenheim oder der ambulanten Pflege.
Die Gesamtdokumentation eines Kunden umfasst alle Bereiche, die am Kunden bzw. für den Kunden tätig sind. Dazu gehören der medizinische, der pflegerische, der therapeutische und der verwaltungstechnische Bereich.
Anfang der 80iger Jahre schrieb das Krankenpflegegesetz von 1985 schrieb in §4 Abs. 1 die sach¬- und fachkundig geplante Pflege vor.

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Daten in der Pflegeanamnese:








direkte, indirekte, objektive, subjektive Daten.
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Grundsatz für den Umfang der pflegerischen Dokumentation:





Soviel Informationen, dass ein nach der Pflegekraft mit dem Kunden befasster Sachverständiger die Dokumentation sinnvoll verwerten kann. Was in diesem Fall bedeutet, den Kunden korrekt versorgen zu können.
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Recht auf Einsichtnahme in die Dokumentation:
Das Recht auf Einsichtnahme in seine Dokumentation hat jeder Kunde. Ausnahme stellen hier psychiatrische Krankenunterlagen dar- oberstes Gebot der Schutz des Kunden, daher erfolgt keine Herausgabe, wenn der Kunde Schaden nehmen könnte. Einsichtnahme über alle objektiven, physischen Befunde und über Behandlungsmaßnahmen, außer persönliche Notizen des Arztes oder der Pflegekraft. Die Dokumentation der Pflege ist ein eindeutiger Nachweis einer erbrachten pflegerischen Leistung, die Tätigkeit der Pflege kann beschrieben und professionalisiert werden; kann anhand von Qualitätsparametern beurteilt und budgetiert werden. Ermöglicht Analyse der Verbrauchskosten; Qualitätskontrolle der geleisteten Arbeit; keine Informationen gehen verloren. Alle am Kunden Tätigen erhalten einen Einblick wer, was, wie, wo, womit und warum getan hat;Vielschichtigkeit von Problemen wird deutlich und ermöglicht eine differenziertere Betrachtung; führt dazu, dass nichts vergessen wird. Niemand muss am Anfang seiner Schicht eine komplett neue Versorgung organisieren; Beurteilung des zu Pflegenden aufgrund fortlaufender Dokumentation; kurze und knappe Übergaben; Auszubildende und neue Mitarbeiter erhalten einen Überblick über den Kunden; Kontrolle der Betreuung des Kunden; liefert Informationen für die Pflegeforschung.
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Unterschied Einzel- Planettendokumentation:



In einer Einzeldokumentation sind alle Informationen über einen Kunden der aktuellen und der erhobenen Befunde und pflegerischen Leistungen zusammengefasst. In einer Planettendokumentation befinden sich auf einer Trägerplatte mehrere aktuelle Kundendokumentationen, die Befunde und Krankengeschichte werden separat gelagert.
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Grundausstattung Dokumentationssystem:




Personaldatenblatt oder Stammblatt
Pflegeanamnese
Anordnungs-Visitenblatt
Kurve/medizinische Verlaufsdokumentation
Pflegeplanungsbogen
Pflegedurchführungsdokumentation
Berichtbogen.
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Signalleisten:
Das Dokumentationssystem dient über die Signalleisten (farbliche Reiter) als schnelles Informationssystem. Der Zeitaufwand in der Arbeit mit dem Dokumen-tationssystem läßt sich dadurch minimieren. Wichtig hierbei eine einheitliche Farbsignalvergabe für eine Institution. Unterschieden werden können Dauerreiter, die einen bleibenden Zustand anzeigen z.B. insulinpflichtiger Diabetes mellitus oder aktuellen Signalen, Reitern, die je nach Bedarf herausgezogen und wieder eingeschoben werden nach Informationsweitergabe bzw. Abarbeitung.

Ein Dokumentationssystem, das nicht zum Arbeitsablauf passt wird nicht korrekt wenn überhaupt geführt. Informationen, die gesucht werden müssen und ein nicht orientierende Aufbereitung der Dokumentation führen zur Nichtbeachtung des Systems. Ein Dokumentationssystem soll die Arbeit unterstützen und nicht erschweren.

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Denkschulen nach Meleis-
Denkschule der Ergebnisse



Die in den interaktionistischen Modellen erkennbare Zielgerichtetheit erfuhr in den Modellen, die Meleis dem Ergebnisaspekt zuordnete, eine noch stärkere Akzentuierung. Neben den oben angeführten Fragen interessierte jetzt auch die Frage „Warum tun Pflegende etwas?“ Es wird der Anspruch formuliert, unter pflegerischer Fürsorge die Wiederherstellung von Gleichgewicht und Harmonie oder einen Ausgleich zwischen Individuum und Mitwelt zu verstehen und diesen Anspruch an seinen Ergebnissen zu messen. Meleis sieht die Rolle der Pflegenden als Futuristin und Umweltschützerin.
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Frau Prof. Kirkevold vertritt die Auffassung, die Sondierung pflegetheoretischer Modelle in zwei Schritten vorzunehmen:






•den der eher beschreibenden Analyse und
•den der eher bewertenden Evaluation.
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Fünf Analyse- und Evaluationsschritte
nach Kirkevold
(SB 2, S. 38 f., SB 3, S. 12)



1: Zusammenfassung der Hauptkomponenten

2: Aussagen der Theorie zur Krankenpflege

3: Das „Weltbild“ der Theorie

4: Theoretische Haltbarkeit

5: Praktische Brauchbarkeit
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Ziel der fundierten Evaluation eines
pflegetheoretischen Modells nach Kirkevold
(SB 2, S. 38)






Das Ziel ist es, zusammenfassend zu beschreiben, was die Theorie aussagt, welche Konsequenzen sich für die Pflegepraxis ergeben und gegebenenfalls mehrere theoretische Konzepte zu einer pflegerischen Fragestellung miteinander vergleichen und bewerten zu
können.
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Analyse des Modells nach Kirkevold-
Schlüsselbegriffe zur Beschreibung des
Paradigmas der Pflege (SB 2, S. 10 ff.)





Person,
Gesundheit / Krankheit,
Umgebung / Lebenswelt,
Pflege / Pflegehandeln.

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Ordnungspunkte dieses Analyse- und Evaluationsrasters und Fragen zur Analyse nach Frau Prof. Kirkevold
1. Zusammenfassung der Hauptkomponenten des Pflegemodells/ -theorie
•Was sind die wichtigsten Elemente dieses Pflegemodells/ -theorie? •Wie sieht die Beziehung zwischen den Elementen des Pflegemodells/ -theorie aus?
2. Aussagen des Modells/ der Theorie zur Krankenpflege
•Wie definiert das Modell/ die Theorie den Gegenstands-bereich der Krankenpflege? •Wer ist der Patient? •Welche Problembereiche hat die Krankenpflege zu lösen? •Welche Aspekte aus der Umgebung des Patienten sind für die Pflege relevant? •Was ist das übergeordnete Ziel der Pflege? •Mit welchen Methoden arbeitet die Pflege? •In welchem Kontext steht die Pflege?•Beschreibt das Modell/ die Theorie einen Ist- oder einen Sollzustand? •Wie lautet die Hauptthese des Modells/ der Theorie?
3. Das „Weltbild“ der Theorie
•Wie fasst die Verfasserin die Wirklichkeit auf? (Welche Thesen und Wertsysteme liegen der Theorie zugrunde?) •Was ist der Hintergrund des Modells/ der Theorie?**
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Ordnungspunkte dieses Analyse- und Evaluationsrasters und Fragen zur Evaluation nach Frau Prof. Kirkevold
1. Theoretische Haltbarkeit
•Sind die Darstellung und die Definition der Begriffe im Modell/ in der Theorie klar und vollständig?
•Ist das Modell/ die Theorie logisch aufgebaut?
•Ist das gewählte Modell/ die gewählte Theorie mit den Phänomenen vereinbar, das sie versucht darzustellen?

2. Praktische Brauchbarkeit
•Reflektiert das Modell/ die Theorie die Wirklichkeit, wie sie die/ der Lesende auffasst?
•Ist das Modell/ die Theorie in der Praxis anwendbar?
•Ist die Reichweite des Modells/ der Theorie ausreichend?
•Welche Pflegepraxis wird beschrieben und ist diese ethisch verantwortbar?
•Macht das Modell/ die Theorie die Abgrenzung zu anderen Fachgebieten deutlich?
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OREMS hochabstrakte Gründe: (SB 4, S. 10 ff.)
(Physische und psychische)






Funktionen in Normbereichen halten

Integrität der Funktionen aufrechterhalten

Integrität der Entwicklungen aufrechterhalten
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OREMS weniger abstrakte Gründe:




Lebenserhalt/Überleben

Gesundheit

Vorsorge, Kontrolle oder Heilung von Krankheiten und Verletzungen Wohlbefinden

kontinuierliche persönliche Entwicklung
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Orems Begriff Selbstpflegeerfordernis:
(SB 4, S 11 f)



Der Begriff hat bei Orem unterschiedliche Bedeutungen:


•Ziele der Selbstpflege (Bsp. Gewährleistung einer ausreichende Aufnahme von Flüssigkeit)

•zum Ausdruck gebrachte Einsichten hinsichtlich für oder von Individuen auszuführender (Selbstpflege-) Handlungen

•die erforderlichen Handlungen selber
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Orem unterscheidet grob drei Arten von Selbstpflegeerfordernissen(SB 4, S. 12 ):




•Allgemeine Selbstpflegeerfordernisse [universal self-care requisites]

•Entwicklungsbezogene Selbstpflegeerfordernisse
[developmental self-care requisites]

•Gesundheitsbezogene Selbstpflegeerfordernisse bzw. genauer:
„auf gesundheitliche Abweichungen bezogene Selbstpflege-erfordernisse“ [health deviation self-care requisite]
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Einwände gegen Orems Begriff
„Selbstpflegeerfordernisse“  (SB 4, S. 31 f.):



•Der Begriff hat bei Orem unterschiedliche Bedeutungen (unscharf definiert)

•Wenn mit dem Begriff „Selbstpflegeerfordernisse“ Handlungen gemeint sind, verschwimmen die Grenzen zum Begriff therapeutischer Selbstpflegebedarf.

•Wenn mit dem Begriff Ziele gemeint sind, fragt sich, warum Orem überhaupt einen neuen Begriff eingeführt hat und nicht gleich bei einfachen Wendungen wie„Ziele der Selbstpflege“ oder einfach „Handlungsziele“ geblieben ist
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Definition von „Pflege“ nach OREM
(SB 4, S. 27):
„Pflege ist eine Kunst, durch die der Pflegende, also derjenige der Pflege praktiziert, Personen mit Einschränkungen spezielle Unterstützung gewährt,.. um den täglichen Erfordernissen der Selbstpflege zu entsprechen und um auf intelligente Weise an der medizinischen Versorgung teilzunehmen, die sie durch Ärzte erhalten.“ Die Kunst der Pflege wird praktiziert, indem entweder:

• für die Person mit der Einschränkung etwas getan wird,
•indem man dieser Person hilft selbst etwas für sich zu tun
•indem man dieser Person hilft zu lernen, wie sie selbst etwas für sich tun kann.


Außerdem wird Pflege praktiziert, indem man einer kompetenten Person aus der Familie des Patienten oder einen Freund des Patienten dabei hilft zu lernen, wie man etwas für den Patienten tun kann. Einen Patienten zu pflegen ist somit eine praktische und didaktische Kunstfertigkeit
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Methoden zur Unterstützung des Patienten
nach der Theorie von D.Orem (SB 4, S. 19)

•für andere handeln (vollständige Übernahme körperlicher Handlungen und das vollständige Regeln der persönlichen Belange);

•anleiten oder anweisen anderer Personen;

•gewährleisten von körperlicher Unterstützung, kompensatorische Übernahme von Teilfunktionen;

• gewährleisten von psychologischer Unterstützung;

•gewährleisten einer Umgebung, die die Entwicklung fördert;
•unterrichten.
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„Pflegeprozess“ nach Orem (SB 4, S. 24)



Der Begriff „Pflegeprozess“ wird von Orem definiert als „professionell-technische Verfahrensweisen der Pflegepraxis“ (einschließlich der arbeitsorganisatorischen Managementaspekte). Der Pflegeprozess umfasst die Ausübung von diagnostischen, verordnenden, regulativen und therapeutischen Verfahren sowie die Durchführung von Kontrollverfahren einschließlich der Bewertung. Orems Pflegeprozess ist mit den hierzulande gebräuchlichen Versionen des Pflegeprozesses nicht identisch. Orem weist darauf hin, dass der Pflegeprozess keineswegs immer dieselbe Phasen-folge aufweist, dies könne zwar zufällig so sein, sollte aber nicht als selbstverständlich erwartet werden.
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Relevanz hat Orems Pflegemodell für die
Pflegepraxis (SB 4, S. 41):
Orems Modell ist das am weitesten verbreitete Modell für die Pflegepraxis in den USA. Es versucht auf pflegerelevante Fragen Antworten zu geben, die mehr oder minder konkret und direktiv sind. Nach Meinung anderer Pflegewissenschaftler (Meleis) handelt Orems Modell von der Praxis und ist für die Praxis ge-eignet. Es enthält neben regulierenden/therapeutischen auch evaluierende Verfahren. Die Ausführungen zum Pflegeprozeß sind allerdings unklar. Orem folgt dem Credo einer geplanten prozeß-haften Pflege. Sie weicht von den hierzulande eingeführten vier-, fünf- oder sechsphasigen Prozeßzyklen ab. Sie versucht organi-satorische Aspekte in die Prozeßlenkung zu nehmen.Praktische Anwendungsmöglichkeit ist der Einsatz der Selbstpflege-erfordernisse zur Strukturierung des Pflegeassessments/der Pflegediagnosen.Für praktisch arbeitende Pflegende ist Orems Pflegemodell allerdings schwer verständlich, da abstrakte Begriffe und eine medizinisch-wissenschaftliche Sprache verwandt werden.
Ein erfolgreicher Einsatz dieses Modells in der Praxis ist nur durch hohen Trainingsaufwandmöglich.
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Dorothea Orem unterscheidet drei
grundlegende Typen von Pflegesystemen
(SB 4, S. 22):




Vollständig kompensatorisches System

Teilweise kompensatorisches System

Unterstützend-erzieherisches System
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Beispiel zu einem von OREM gennanten Pflegesystem die „Handlungen der Pflegekraft“ (SB 4, S. 22)-
Vollständig kompensatorisch:

Handlungen der Pflegekraft:


•Verwirklichen der situativen Selbstpflege des Patienten
•Kompensieren der Unfähigkeit des Patienten, Selbstpflege auszuführen
•Unterstützen und schützen des Patienten

Beispiele können sein:
vollständige Übernahme der Körperpflege,
Übernahme des Einkaufen (der täglichen Versorgung),
der Krankenpfleger übernimmt hier eine Tätigkeit,
zu der die Patientin selber nicht fähig ist.
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Beispiel zu einem von OREM gennanten Pflegesystem die „Handlungen der Pflegekraft“ (SB 4, S. 22)-
Teilweise kompensatorisches System
Handlungen der Pflegekraft:

•Durchführung einiger Selbstpflegemaßnahmen für den Patienten
•Kompensieren der Selbstpflegeeinschränkungen des Patienten
•Unterstützen des Patienten bei Bedarf
•Regulieren der Selbstpflegekompetenz

Beispiele können sein:
alle pflegerische Handlungen, die auf Bedarf abgerufen werden:
z.B. Unterstützung bei Transferleistungen,
Essenaufbereitung (Brot streichen);
Übernahme von Teilwäsche z. B. des Rückens, der Füße,
Anleitung zum Toilettentraining,
Trinktraining;
der Krankenpfleger übernimmt die Unterstützung in einem Bereich, in dem die Patientin auch etwas übernimmt, z. B. ihr Gewicht selb-ständig verlagert.

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Beispiel zu einem von OREM gennanten Pflegesystem die „Handlungen der Pflegekraft“ (SB 4, S. 22)-
Unterstützend-erzieherisches System

Handlungen der Pflegekraft:

Regulieren der Ausübung und Entwicklung der Selbstpflege-kompetenz

Beispiele können sein:
Unterrichten zur Verabreichung von Insulinspritzen, Blutzuckermesssungen,
Anleiten zur Entwicklung eines kinästethischen Bewegungskonzeptes,
der Krankenpfleger wirkt hier beratend, sodass die Patientin in der Lage ist,
Komplikationen durch falsche Bewegung des Beins zu vermeiden, also die Selbstpflege durchzuführen.
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Pflegetheoretischer Ansatz nach Orem und
Verwaltungs- und Dokumentationsprozesse in
Deutschland (SB 4, S. 23 ff.)




Orem selbst war in den USA tätig, niemals in Deutschland und ist daher auch keine Prozesse hier angegangen. Ihre Ansätze wurden aber in Deutschland zur Kenntnis genommen und von anderen in die Pflegepraxis getragen. Angaben zu Verwaltungs- und Dokumentationsprozessen findet man im pflegetheoretischen Modell von Orem nicht. Lediglich im Modell des „Pflegedesign“ lassen sich Aussagen finden, die Hinweise auf Verwaltungsfragen geben. Diese sind aber nicht näher ausgeführt.
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Analyse des Modells von D. Orem
Indikatoren der fähigkeitsfördernden Pflege
(SB 5, S. 20)



Sichtbarkeit

Ganzheitlichkeit

Kongruenz

Kontinuität

Unabhängigkeit und Wohlbefinden
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Selbstpflegefähigkeiten nach Orem
(SB 4, Seite 16 f.):
•Die Fähigkeit (ability), sich selbst als verantwortlich für die Selbstpflege zu begreifen
•Die Fähigkeit, die verfügbare körperliche Energie so kontrolliert einzusetzen, dass sie ausreicht, um Selbstpflegehandlungen einzuleiten und aufrechtzuerhalten.
•Die Fähigkeit, den Körper und seine Gliedmaßen bei allen Bewegungen zu steuern
•Die Fähigkeit, logisch zu denken.
•Die Motivation zur Selbstpflege.
•Die Fähigkeit, hinsichtlich der Selbstpflege Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.
•Die Fähigkeit, sich hinsichtlich der Selbstpflege aus verlässlichen Quellen praktische Kenntnisse (technical knowledge) anzueignen.
•Ein Repertoire an kognitiven, wahrnehmungsbezogenen, handhabenden (manipulative), kommunikativen und zwischenmenschlichen Kompetenzen.
•Die Fähigkeit, einzelne Selbstpflegehandlungen (self-care actions) oder Handlungssysteme (Action systems) mit vorausgehenden und anschließenden Handlungen in Beziehung zu setzen und so anzuordnen (logisch und zeitlich).
•Die Fähigkeit, Selbstpflegehandlungen (self-care operations) konstant durchzuführen und sie in relevanten Bereiche des persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Lebens zu integrieren.

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Einwände gegen die praktische Umsetzbarkeit
des Modells von Orem(SB 4, S. 41 ff.)

•Orem sieht in ihrem Modell zwar eine geplante, prozesshafte Pflege vor, ihre Terminologie

•entspricht aber nicht den in Deutschland eingeführten vier-, fünf- oder sechsphasigen Prozesszyklen.

•Orems Ausführungen zum Pflegdesign zeigen zahlreiche Überschneidungen mit ihrer Konzeption des Pflegeprozesses, ohne dass es sich um Synonyme handelt.

•Das Modell enthält zahlreiche abstrakte Begriffe, die in der Praxis so nicht anwendbar sind.

•Das Modell nutzt eine soziologisch geprägte Sprache, die den Pflegefachkräften fremd ist.
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Kritikpunkte an dem Modell von
Frau Orem (SB 4, Seite 29 ff


•Quellenkritik
•Frau Orems Weltauffassung
•Wissenschaftsverständnis
•Begriffsdefinitionen: z.B. Selbstpflege,Selbstpflegesystem
•Die zentralen Begriffe
•Beziehungen zwischen den Begriffen
•Logische Kongruenz
•Kulturelle Kongruenz – Wertekritik
•Reichweite
•Überlegungen zur Relevanz für die Pflegeforschung
•Überlegungen zur Relevanz für Zwecke der Pflegepraxis
•Überlegungen zur Relevanz in der Ausbildung
•Überlegungen zur Relevanz im Pflegemanagement
•Beitrag zur Disziplin Pflegewissenschaft und Verbreitungsgrad
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Die Handlungen sind nach Orem
ausgerichtet auf (SB 4, S. 9)





Überleben / Lebenserhalt

Gesundheit

Wohlbefinden

Kontinuierliche persönliche Entwicklung
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Für das Pflegemanagement wichtige Innovationen
des Modells von Orem (SB 4, S. 44)



Pflege als vertragliche Leistung,

systemisches Denken,

integriert die organisatorische Seite des Pflegeprozesses,

Unterscheidung in vollständig kompensatorisches, teilweise kompensatorisch und unterstützend- erzieherisches Pflegesystem wurde ansatzweise im Bereich der Pflegeversicherung im Rahmen der Feststellung des Pflegebedarfs eingesetzt.
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Selbstpflegefähigkeiten nach Orem sind
(SB 4, S. 16 f.):
•Die Fähigkeit, sich selbst als verantwortlich für die Selbstpflege zu begreifen
•Die Fähigkeit, die verfügbare körperliche Energie so kontrolliert einzusetzen, dass sie ausreicht, um Selbstpflegehandlungen einzuleiten und aufrechtzuerhalten.
•Die Fähigkeit, den Körper und seine Gliedmaßen bei allen Bewegungen zu steuern
•Die Fähigkeit, logisch zu denken
•Die Motivation zur Selbstpflege.
•Die Fähigkeit, hinsichtlich der Selbstpflege Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.
•Die Fähigkeit, sich hinsichtlich der Selbstpflege aus verläßlichen Quellen praktische Kenntnisse anzueignen, sowie die Fähigkeit diese zu bewahren und umzusetzen.
•Ein Repertoire an kognitiven, wahrnehmungsbezogenen, handhabenden, kommunikativen und zwischenmenschlichen Kompetenzen zur Ausübung der Selbstpflege.
•Die Fähigkeit, einzelne Selbstpflegehandlungen oder Handlungssysteme mit vorausgehenden und anschließenden Handlungen in Beziehung zu setzen und so anzuordnen
•Die Fähigkeit, Selbstpflegehandlungen konstant durchzuführen und sie in relevante Bereiche des persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Lebens zu integrieren.
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Definition  Begriff „Pflegeprozess“ nach
D. Orem (SB 4, S. 24):



Der Begriff „Pflegeprozess“ wird von D. Orem definiert als Bezeichnung der „professionell-technischen Verfahrensweisen der Pflegepraxis (einschließlich der arbeitsorganisatorischen Managementaspekte). Der Pflegeprozess umfasst die Ausübung von diagnostischen, verordnenden, regulativen und therapeutischen Verfahren, sowie die Durchführung von Kontrollverfahren ein-schließlich der Bewertung. D.Orems Pflegeprozess ist mit dem hierzulande gebräuchlichen Versionen des Pflegeprozesses nicht identisch. Frau Orem weist daraufhin, dass der Pflegeprozess keineswegs immer dieselbe Phasenabfolge aufweist, dies könne zwar zufällig so sein, sollte aber nicht als selbstverständlich erwartet werden.
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Methoden des Helfens nach OREM (SB 4, S. 19)


für andere handeln – gemeint ist die vollständige Übernahme körperlicher Handlungen und das vollständige Regeln der persönlichen Belange;

anleiten oder anweisen anderer Personen;

gewährleisten von körperlicher Unterstützung – gemeint ist die kompensatorische Übernahme von Teilfunktionen;

gewährleisten von psychologischer Unterstützung;

gewährleisten einer Umgebung, die die Entwicklung fördert;

unterrichten.
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Methoden des Helfens Pflegekräfte laut Orem zur Unterstützung des Patienten: (SB 4, S.19) Pflegefachkräfte können zur Unterstützung des Patienten folgende prinzipielle Methoden verwenden:
Für andere handeln (vollständige Übernahme körperlicher Handlungen und das vollständige Regeln der persönlichen Belange) z.B. sedierter Patient mit Schädelhirntrauma. Pat. verliert vorübergehend sämtliche Selbstpflegekompetenzen. Vollständige Versorgung durch die Pflegekraft, z.B. Ganzkörperwäsche, Ernährung über Magensonde, Lagerung, Prophylaxen etc.•Anleiten oder anweisen anderer Personen,z.B. Anleitung der Ehefrau bei der Lagerung eines Schlaganfallpatienten. •Gewährleisten von körperlicher Unterstützung(kompensatorische Übernahme von Teilfunktionen). z.B. Unterstützung eines Schlaganfallpatienten bei der Flüssigkeitsaufnahme durch Feststellung der Schluckfähigkeit, regelmäßiges Anbieten von Flüssigkeit, ggf. Anreichen des Bechers beim trinken, Protokollieren der Ein- und Ausfuhr. •Gewährleisten von psychologischer Unterstützung(verstehende Präsenz einer Person, die zuhören und dem Patienten unterschiedliche Unterstützungsformen anbieten kann) z.B. Unterstützende Motivation eines Schlaganfallpatienten der mit seiner plötzlichen Immobilität nicht zurechtkommt. •Gewährleisten einer Umgebung, die die Entwicklung fördert, z.B. Bereitstellung von Hilfsmitteln, die die Selbstpflege-kompetenz unterstützen und wieder erhöhen. •Unterrichten,z.B. Schulung von Diabetespatienten im Hinblick auf die Bedeutung von Ernährung, Nagelpflege etc.
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Beispiel zur Pflege nach Orem „light“, nur ein kleiner verdaulicher Teil des Modells kommt zur
Anwendung  (SB 4, S. 43):




Gesundheit pflegen und Krankheit verhindern, indem Patienten lehren, anleiten, führen und unterstützen in der Umgebung von einem therapieunterstützendem Pflegeteam. Berücksichtigt werden bei der Patientenversorgung Selbstpflegebedarf, Selbstpflegefähigkeit und Selbstpflegedefizit.
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Zentrale Begriffe des Modells nach
Dorothea Orem  (SB 4, S. 9, 27):

Selbstpflege
therapeutischer Selbstpflegebedarf
Selbstpflegekompetenz
Selbstpflegedefizit
Pflegesystem
Pflegekompetenz
grundlegende Bedingungsfaktoren
Selbstpflegeerfordernisse
Abhängigenpflege
Abhängigenpflegekompetenz
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Einsatzpunkt und Bedarf an fachkundiger Hilfe
nach Orem (SB 4, S. 8 und 9ff.):



Orem benennt den „Punkt“, an dem der Einsatz fachkundiger Pflege legitim bzw. notwendig wird. Dieser Punkt ist erreicht, wenn die Kompetenz eines Menschen nicht ausreicht, um Handlungen durchzuführen, die eigentlich erforderlich wären, um Überleben, Gesundheit, Wohlbefinden oder Entwicklung zu gewährleisten. Weiter sagt Orem, daß es (letztlich) in der Kompetenz einer Pflegekraft liegt, diesen Punkt zu diagnostizieren bzw. zu bestimmen. Die Pflegekraft befindet – unabhängig vom Willen des alten Menschen – über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Selbstpflegedefizits und über den Bedarf an fachkundiger Pflege.
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Unterschied OREMs  Selbstpflegeerfordernis
und  Therapeutischer Selbstpflegebedarf

Unterscheiden ließen sich die Begriffe- wenn unter Selbstpflege-erfordernissen ausschließlich „Handlungsziele" zu verstehen wären, während der therapeutische Selbstpflegebedarf die Summe der notwendigen Handlungen bezeichnete (und Selbstpflege die Summe der tatsächlich durchgeführten Handlungen);
•wenn der therapeutische Selbstpflegebedarf die Summe aller Selbstpflegeerfordernisse wäre;
•wenn ein Selbstpflegeerfordernis der potentielle Bedarf wäre, während der Begriff therapeutischer Selbstpflegebedarf den aktuell hier und heute konkret notwendigen Bedarf meinte.

Nimmt man alle Ausführungen OREMS, scheint keine der vorgenannten Inter¬pretationen haltbar. Auszuschließen ist allerdings ebenso, daß OREM Selbstpflegeerfordernis und therapeutischer Selbstpflegebedarf als Synonyme verstanden wissen will. Wir stehen also vor einem Rätsel.
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KROHWINKEL in ihrem AEDL-Modell dem LA-Modell von ROPER/LOGAN/TIERNEY folgenden Aspekt hinzugefügt
(SB 6, S. 18, SB 9, S. 41):







Umgang mit existentiellen Erfahrungen des Lebens
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Aufgaben und Verantwortungsbereiche im Managementmodell nach Krohwinkel
(SB 7, S. 47)

direkte Pflege (unabhängig)

Pflegedokumentation (unabhängig)

Pflegeorganisation (unabhängig)

Mitarbeit bei Diagnostik und Therapie (abhängig)

Organisation / Koordination (aktive Unterstützung/ Zusammenarbeit)
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Indikatoren der fähigkeitsfördernden Pflege von Krohwinkel (SB 5, S. 20)
•Sichtbarkeit: Fähigkeiten, Bedürfnisse und Probleme von pflegebedürftigen Personen und ihren persönlichen Bezugspersonen werden bewußt zur Kenntnis genommen, gezielt berücksichtigt und dargestellt.
•Ganzheitlichkeit: Probleme / Bedürfnisse / Fähigkeiten und Maßnahmen werden in ihren Zusammenhängen erkannt. Ergebnisse werden unter Einbeziehung der Gesamtsituation systematisch ausgewertet.
•Kongruenz: Es besteht eine fördernde Übereinstimmung in den physisch-funktionalen und den willentlich- emotionalen Verhaltensdimensionen einer beobachtbaren / erfahrbaren Pflegehandlung.
•Kontinuität: Der fördernde Beziehungs- / Problemlösungs- und Entwicklungsprozess wird kontinuierlich realisiert. Die pflegerischen Abläufe werden personen- und situationsbezogen von pflegenden Bezugspersonen gewährleistet.
•Unabhängigkeit und Wohlbefinden: Pflege ist ausgerichtet auf die Förderung von Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person und ihrer persönlichen Bezugsperson in den für sie wesentlichen AEDL-Bereichen. Das Ausmaß von Sichtbarkeit, Ganzheitlichkeit, Kongruenz und Kontinuität beeinflusst das Ausmaß der Förderung.
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Das erste vom Bundesministerium geförderte deutsche Pflegeprojekt (1988-1991) wurde von Monika Krohwinkel geleitet. Inwiefern erweitert Krohwinkel in dem „Modell der ganz-heitlich fördernden Prozeßpflege“ das Konzept der „Lebensaktivitäten“ nach Roper et al.?







Sie übernimmt 11 Lebensaktivitäten von Roper et al. in ihr Strukturmodell und ergänzt sie um die Positionen  ”Soziale Bereiche sichern können” und ”Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen”.
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Rahmenmodell der ganzheitlich fördernden Prozeßpflege von Krohwinkel: (SB 6, S. 17-21 und SB 7, Abb. 3.2 auf S. 42)
-Beschreibung der einzelnen Phasen:
•Das primäre pflegerische Interesse:
Es muß ein Profil der pflegebedürftigen Person sowie der primären Bezugspersonen erstellt werden, das auch Auskunft über soziale und existentielle Erfahrungen gibt.Die pflegerischen Bedürfnisse/Probleme und Fähigkeiten „bei Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens” müssen eingeschätzt werden.
•Die primäre pflegerische Zielsetzung:
Es geht darum zu differenzieren, wie bestehende Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern sind, neue Fähigkeiten erlangt werden oder verlorene Fähigkeiten wiedererlangt werden können, um Wohl-befinden, Lebensqualität und Unabhängigkeit verwirklichen zu können.
•Die primäre pflegerische Hilfestellung:
Für alle Personen handeln, sie führen und leiten, für eine die Entwicklung fördernde Umgebung sorgen, Person unterstützen, anleiten, beraten, unterrichten.
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Verbindung zwischen pflegetheoretischen
Modellen und Leitbildern (SB 3, S. 31)

•Sowohl pflegetheoretische Überlegungen als auch Pflegeleitbilder lassen sich unter dem Modellbegriff zusammenfassen, auch wenn sie unterschiedliche Dimensionen von theoretischen Modellen entsprechen.
•Während Pflegeleitbilder durchaus alltagstheoretischen Charakter mit geringer Reichweite haben, die pflegetheoretisch unterlegt sein können, aber nicht müssen, beanspruchen pflegetheoretische Modelle ausdrücklich, wissenschaftlich begründet zu sein.
•Pflegetheoretische Modelle sind quasi die konzeptionelle Unterfütterung von Pflegeleitbildern.
•Neben gemeinsamen Bezugspunkten wie Normen und Werten sowie Weltbildern oder die Ausweisung einer Zielperspektive ist es vor allem die begriffliche Füllung des Menschenbildes, die für beide Modelldimensionen von Bedeutung ist.
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Unterschiede zwischen einem betrieblichen/ institutionellen Leitbild und einem Pflegeleitbild (SB 5, S. 7):
Betriebliche und institutionelle Leitbilder stellen einen Identifi-kationsrahmen für alle Mitglieder einer Einrichtung dar. Ihre Reichweite konzentriert sich auf die strukturelle Ebene dieser Einrichtung, indem sie, neben Zielgruppen, Globalzielen und Führungsstil, Vorgaben für Kommunikations- und Kooperations-prozesse formulieren und auf wirtschaftliche Funktionen wie Ökonomie und Leistung verweisen. Für welche Aufgaben und Verant-wortungsbereiche ihre Mitglieder inhaltlich zuständig sind, spielt eine untergeordnete Rolle, da diese auf berufsgruppen-bezogene Leitbilder verwiesen werden.Pflegeleitbilder beinhalten dagegen berufsständische Auffassungen darüber, was Pflege ist,
welchen Aufgaben und Zielen sie sich widmet, welche Rollen sie Pflegenden und zu Pflegenden zugesteht und auf welche pflegetheoretischen Grundlagen sie sich möglicherweise stützen.
Pflegeleitbilder können außerhalb betrieblicher Strukturen vielmehr aber durch eine institutionsgebundene Arbeitsgruppe innerhalb des Pflegedienstes entwickelt worden sein.Pflegeleitbilder sind auf die Ideale der Berufsgruppe der Pflegenden zugeschnitten und beziehen sich, neben strukturell-organisatorischen Vorgaben, ausdrücklich auf die inhaltliche Ebene pflegerischen Handelns.

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Pflegeleitbild als Steuerungsinstrument zur Personal-
und Organisationsentwicklung unter den Aspekten des Managementmodells von Krohwinkels „Modell der
fördernden Prozesspflege“ hinsichtlich Personal- und Organisationsentwicklung
(SB 4, S. 43 – 42/SB 6, S. 17 – 21, SB 7, S. 40 – 44):
Relevant ist ein Managementmodell, mit dessen Hilfe pflegerische Arbeit organisatorisch an die Grundsätze der fördernden Prozeßpflege adaptiert werden kann. Festlegung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Pflege Aufgabenspektrum der Pflegenden wird in Hauptaufgaben und Zusatz- und Neben-aufgaben eingeteilt. Hauptaufgaben sind direkte Pflege, Pflege-dokumentation und pflegerische Arbeitsorganisation. Für diese Bereiche trägt die Pflege die alleinige Entscheidungs-,
Durchführungs- und Evaluationskompetenz. In der Hierarchie nachgeordnet sind alle Aufgaben, in denen Pflegende nur Durchführungsverantwortung haben. Festlegung der Kooperations- und Koordinationsaufgaben, um Schnittstellen mit anderen
Berufsgruppen und Funktionsbereichen zu regulieren. Mit diesem Modell ist es möglich, Arbeitsabläufe für die Pflege zu etablieren, die das Beziehungsgefüge zwischen Pflegenden und zu Pflegenden in den Mittelpunkt stellen im Sinne einer Bezugspersonenpflege.
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Bildbegriffe „Menschenbild“ und „Weltbild“-
Aufschluss und welche Relevanz
für Pflegende (SB 5, S. 8)

Über die Bildbegriffe Menschen- und Weltbild wird verdeutlicht, daß es sowohl konkrete als auch abstrakte innere bildliche Vorstellungen über Menschen und Welt gibt, die sich jeder Mensch von sich selbst und anderen Menschen macht (auch Pflegende), und über die es sich zu verständigen gilt. Darüber hinaus regt die parallele Setzung von Mensch und Welt Assoziationen über das reziproke (wechselseitige) Verhältnis zwischen Person und Lebenswelt an – hier  wiederum als Ensemble von personaler Mitwelt und dringlicher Umwelt gedacht. Da auch jeder Pflegende ein eigenes Welt- und Menschenbild hat ist hier eine Abstimmung im Team notwendig um einheitliche Leitgedanken in der Pflege bei den Patienten zu berücksichtigen (z.B. Leitbild einer Abteilung, eines Betriebes).
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Entwicklung von Fragestellungen zur
Reflexion der Pflegepraxis:


1. Pflegeleitbild:
wie wird hinsichtlich des darin vertretenen Menschenbildes der zu pflegende Mensch beschrieben und wie kommen die pflegenden Mitarbeiterinnen darin vor. Was heißt die oft formulierte Aussage: „für uns steht der Mensch im Mittelpunkt". Wie wird diese Aussage in Ihrem Arbeitsbe¬reich mit Leben gefüllt? Mit welcher pflegetheoretischen Anleihe wird diese möglicherweise bereits unterfüttert? Wie passen arbeitsorganisatorische Abläufe zu dieser Aussage? Welche Ziele werden in Ihrer Pflegepraxis verfolgt? Wie werden diese umgesetzt und überprüft?
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Entwicklung von Fragestellungen zur
Reflexion der Pflegepraxis:


2. Was hat in Ihren Arbeitszusammenhängen Priorität, was nicht - d.h., gibt es eine Diskussion darüber, was wichtig ist in der Pflege und was gegebenenfalls vernachlässigt oder zurückgestellt werden kann?

Gibt es vereinbarte Absprachen über Kriterien, mit denen Prioritäten entschieden werden können? Was sind Anlässe, diese Entscheidung zu treffen? Wie werden be-rufsgruppenübergreifende Entscheidungen getroffen? Wie werden dann Entscheidungen gefunden? Hat Pflege in diesen Prozessen ein Gewicht? Ist dies von bestimmten Rollen im Team abhängig?
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Entwicklung von Fragestellungen zur
Reflexion der Pflegepraxis:

3. Findet sich der im Pflegeleitbild postulierte Anspruch in arbeitsorganisatorischen Festlegungen über den zentralen Stellenwert des zu pflegenden Menschen wieder?

Gibt es Arbeitsablaufpläne, die aufzeigen, welche pflegerischen Aufgaben in welcher Arbeitsschicht zu welcher Tageszeit zu erledigen sind? Überwiegt die Darstellung von Aufgaben im Bereich der patientinnennahen direkten Pflege gegenüber Zu- und Mitarbeitsaufgaben mit anderen Berufsgruppen oder erfolgt dies eher umgekehrt? Die Zusammenstellung dieser Fragen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll dazu anregen, überhaupt Fragen zu stellen und Ihnen dringlich erscheinende Fragen hinzuzufügen.
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Personenbezug ein zentrales Anliegen der Pflege:
Wenn davon ausgegangen wird, dass Personenbezug ein zentrales Anliegen der Pflege ist, dann gilt es im Rückgriff auf die Ausführungen zu „Person" heraus-zuarbeiten, welche (pflege-)theoretischen Konzepte und Modelle helfen, das Beziehungsgeflecht zwischen Pflegenden und zu Pflegenden als ein partner-Innenschaftliches zu beschreiben, das die Asymmetrie helfender Beziehungen mitreflektiert. In diesem Sinne könnte dann von einem bereichernden Ansatz gesprochen werden. Pflegetheoretische Konzepte und Modelle hingegen, die unklare Positionen hinsichtlich des Personenbezuges in der Pflege beziehen, so dass daraus ein Entscheidungsdilemma entsteht, dass zu Ungunsten der zentralen Zielgruppe von Pflegen ausfällt, können als verfremdend wirksam auf Pflege eingestuft werden (Beispiel: Entscheidungsspagat zwischen Patientinnenbezug und ArztInnenbezug, der oftmals zum Nachteil der Patientinnen ausfällt - typische Situation: Unterbrechung pflegerischer Handlungen zugunsten medizinisch-therapeutischer Massnahmen).
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Pflegekonzepte-  Ganzwäsche im Bett-
aktivierende Körperpflege:
Die Ganzwäsche im Bett zielt auf Reinlichkeit, Geruchsfreiheit und intakte Haut in der Annahme ab, dass Wohlbefinden hierüber bewirkt werde. Der Reinigungsvorgang als solcher findet nach Regeln statt, die die Reihenfolge der zu reinigenden Körperteile exakt festlegt. Dieses Ablaufschema berücksichtigt allerdings nicht, dass der/die Besitzerin der Körperteile ein pflegebedürftiger Mensch mit Ängsten, Schamgefühl, Schmerzen, Leid, Abhängigkeit etc. ist. Vielmehr unterstellt dieses perfekt durchchoreographierte Ritual den leblosen Körper ohne Gefühle nach DES¬ CART'SCHEM Vorbild, das ebenso auch für die Reinigung von Gegenständen qualifiziert. Bei der aktivierenden Körperpflege wird davon ausgegangen, dass die Einzelschritte des Pflegeprozesses angewendet werden, um differenziert zu analysieren, welche körperpflegerelevanten Probleme, Bedürfnisse  und Gewohnheiten bei der pflegebedürftigen Person vorliegen, welche sächlichen Ressourcen zur Verfügung stehen, wie sich die Zielebenen von pflegender und zu pflegender Person aufeinander abstimmen lassen, um Wohlbefinden zu erreichen, das auf die zu pflegende Person eingeht und das die Situation der Körperpflege für die betreffende Person so akzeptabel wie möglich gestaltet.
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Quellenkritik eines Pflegemodell (Beispiel OREM)s:
Hat die Autorin Ihre Überzeugungen und Wertvorstellungen sowie Ihre geistigen Quellen transparent gemacht? Hat sie Gedanken anderer übernommen, ohne dies entsprechend auszuweisen? Ist die rezipierte Literatur aus anderen Disziplinen für die jeweiligen Disziplin maßgebend? Entspricht sie deren heutigem Wissensstand? Wird der Pflegeprozeß beschrieben? Gibt es dabei Unterschiede zu anderen, gängigen Beschreibungen? Welche Stärken bzw. Schwächen weist das Modell bezüglich seiner Handhabung des Pflegeprozesses auf? Wie werden andere Aussagen des Rahmenkonzeptes in Bezug zum Pflegeprozeß gesetzt? Ist das Pflegemodell für praktisch arbeitende Pflegende verständlich? Enthält es abstrakte Begriffe, die in der Praxis so nicht anwendbar sind? Wie hoch ist der Trainingsaufwand, um das Pflegemodell in die Pflegepraxis umsetzen zu können? Wie stehen finanzieller Aufwand und möglicher Nutzen zueinander? Inwieweit findet das Pflegemodell gegenwärtig bereits in der praktischen Pflege Anwendung? Ist das Modell pflegespezifisch? Wenn nicht, für wen ist es noch geeignet? Warum? Werte und Überzeugungen in dem Modell bzw. der Theorie eine geringe oder eine zentrale Rolle? Scheint OREM durch religiöse Literatur stark beeinflußt? Klärt das Pflegemodell von OREM überhaupt relevante Fragen der Pflege? Inwieweit kann es zur Lösung von Problemen beitragen? Finden sich für den Bereich der klinischen Pflegepraxis ausreichende Hinweise, damit relevante Beobachtungen angestellt, pflegerische Probleme benannt sowie adäquate Interventionen eingeleitet und ausgewertet werden können?
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Wahrheitsstiftende Kraft der idealen Kommunikationsgemeinschaft:






Die wahrheitsstiftende Kraft der idealen Kommunikations-gemeinschaft lebt von dem Glauben an die grundsätzliche Vernünftigkeit der Menschheit. Dabei bleibt die Möglichkeit der prinzipiellen Begrenztheit der menschlichen Vernunft außer Acht.
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Emanzipationsbezug der Handlungsorientierung:






Der Emanzipationsbezug der Handlungsorientierung setzt den in der Verhaltensorientierung enthaltenen Steuerungsbezug nicht voraus, sondern ist per Definition darauf ausgerichtet, einer Fremdsteuerung entgegenzuwirken. Die jeweils intendierten Ziele stehen also konträr zueinander.
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Welche Theorien beziehen sich auf
pflegetherapeutisches Handeln? (SB 5, S. 3):








Ausschliesslich die Modelle von Orem und Levine beziehen sich auf das pflegetherapeutische Handeln.
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Theoretikerin, die den Fokus Ihres Modells auf Streß legt:








•D. JOHNSON (SB 5, S. 16)
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Energiefelder-Theoretikerin:









•M. ROGERS (SB 5, S. 21)
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Theoretikerin, die großen Wert auf das gemeinsame Verständigen von Patient und Pflegekraft über die zu erreichenden Ziele legt/ Interaktions-Theoretikerin:








•I. KING (SB 5, S. 23)
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Theorie des kommunikativen Handelns
(SB 6, S. 27):








•JÜRGEN HABERMAS

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Keine Liste elementarer menschlicher
Grundbedürfnisse aufgestellt hat:







•C. ROY (SB 5, S. 18)
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REUSCH:

(Ende der 60er Jahre) REUSCH beschreibt das Erstellen und kontinuierliche Anpassen von Pflegeplänen als eine gemeinsame Aufgabe des Pflegeteams. Der Pflegeplan umfasst drei Punkte, die Maßnahmen der Grundpflege, die Maßnahmen der speziellen Pflege für das vorliegende Krankheitsbild und die Maßnahmen der Behandlungspflege, in denen auch die ärztlichen Verordnungen enthalten sind.
(1983) In dem von der WHO propagierten „Prozess der Pflegeplanung" sieht ABERMETH das Rüstzeug, mit dessen Hilfe sich sowohl eine ganzheitliche Pflege wie Medizin realisieren lassen. Der Begriff „Pflegeprozess" wird primär mit Vorstellungen einer ganzheitlichen Pflege verbunden, wobei der Begriff „Ganzheitlichkeit" vage bleibt. (1985) Die Idee, die Pflege als einen Prozess zu verstehen, wird im KrPflG von 1985 verankert. Damit wird der Pflegeprozess zum festen Bestandteil des Lehrplans erklärt.

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HÖRMANN




HÖRMANN kritisiert, dass der Pflegeprozess ohne Bezug auf die zugrunde liegenden handlungstheoretischen Grundannahmen eingeführt wurde. Damit wurde er pragmatisch verkürztauf eine unmittelbare Dokumentationsanleitung. Die vorhandenen Bücher zum Pflegeprozess lösen die abstrakte Systematik der Handlungssteuerung, also die eigentliche Pflegeprozeßmethode, in unmittelbare Dokumentationsanforderungen auf. Ohne zugrunde liegende Theorie muss dies aber immer beliebig und zufällig bleiben.
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RUHLOFF/ HABERMAS:





RUHLOFF kritisiert, das HABERMAS von einer idealen Sprechsituation ausgeht. In Wirk-lichkeit sei zwar davon auszugehen, dass jede auf Überzeugung abzielende kommunikative Handlung einen Geltungsanspruch impliziert, jedoch sei damit noch nicht ausgemacht, dass divergierende Geltungsansprüche auch entschieden werden können bzw. dass der Sprecher die Erzielung eines wahren Konsenses erwartet.
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Cholinerge Reizpflege nach DU MONT







Die cholinerge Reizpflege nach DU MONT - der von BIENSTEIN und FRÖHLICH auf die Pflege übertragene Ansatz der basalen Stimulation.
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Grundannahmen über den Menschen-
integratives Pflegemodell KÄPPELI (SB 5, S. 22)

Grundannahmen, den Menschen

•als einzigartiges und einmaliges Wesen mit individuellem Erfahrungs- und Erlebnishintergrund zu betrachten;
•als in seiner „Ganzheitlichkeit“ im Sinne von Wahrnehmen, Denken, Fühlen, Glauben zu respektieren;
•als in Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft verwoben zu sehen und sein Erlebens und Entscheidensverhalten vor dieser individualgeschichtlichen Folie verstehen zu lernen;
•als in sich selbst autonomes, aber zugleich sozial interdependentes Wesen zu begreifen;
•als Individuum, das alleine seine Empfindungen, Gefühle, Wünsche und Vorlieben im Sinne der Selbst-Kenntnis kennt – die Reflexion dieser Phänomene befähigt ihn, seine Bewusstheit und Sensitivität für die Realität anderer zu schulen.
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YURA/WALSH:
Stützen sich auf einen Bedürfnisansatz, den sie als „nursing human need theory" bezeichnen. Der Patient wird als Partner betrachtet-wird in allen Phasen aktiv mit einbezogen.Pflegekraft orientiert ihr Handeln am Patienten- seine Auffassung vom Pflegebedarf, seine Möglichkeiten, seine Vorstellungen hinsichtlich der anzustrebenden Ziele und der auf sie ausgerichteten Verhaltensweisen berücksichtigt. Das gleiche gilt für die Pflegemaßnahmen, auch bei der Wahl der Maßnahmen und der Art ihrer Umsetzung sollten die Situation und die Möglichkeiten des Patienten mit einbezogen werden. In der Phase der Einschätzung wird der Bedarf an Pflege ermittelt. Sie wird sich ein Bild vom Gesundheitszustand des Patienten und von seinen aktuellen und potentiellen Problemen zu machen, um daraus den Bedarf an Pflege abzuleiten. Der hier bei zugrundegelegte pflegetheoretische Bezugsrahmen dient der inhaltlichen Strukturierung. Es geht es um die Herstellung einer Beziehung zum Patienten-wichtig für den Verlauf. Pflegekraft und Patient sollten zu einem gemeinsam geteilten Verständnis der vorhandenen Probleme/des vorliegenden Pflegebedarfs kommen. Insofern ist es wichtig, daß sich die Pflegekraft hinsichtlich ihrer Schlußfolgerungen beim Patienten vergewissert. Die erhobenen Daten werden analysiert, und der Bedarf an Pflege wird in Form einer Pflegediagnose formuliert. Diese bildet die Basis für die nächste Phase, die Planung.
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Theorien, die von Yura & Walsh genutzt wurden
(SB 7, S. 17)






•Die allgemeine Systemtheorie,
•Theorien menschlicher Bedürfnisse,
•Theorien menschlicher Wahrnehmung,
•Informations- und Kommunikationstheorien,
•Entscheidungs- und Problemlösungstheorien.
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Unterschied zwischen Ansatz YURA/WALSH und
ALFARO LEFEVRE:


Ein zentraler Unterschied zwischen dem Ansatz von YURA/WALSH und dem von ALFARO LEFEVRE besteht darin, dass der Blick bei letzterem auf das zu erreichende Ergebnis liegt so wie auf die Vermeidung von Komplikationen, auf die frühe Erkennung von Risiken, d. h. auf Prävention. In diesem Zusammenhang kommt der Förderung der Gesundheit und eines höchstmöglichen Grades an Wohlbefinden eine hohe Priorität zu. Bei ihrem ergebnisorientierten Ansatz geht es um den Nutzen, den der Patient von der zu leistenden bzw. geleisteten Pflege hat. Dies erfordert eine kontinuierliche Reflexion des pflegerischen Handelns im Kontext der Pflegekraft/Patient-Beziehung oder anders ausgedrückt, im Kontext der Leistungserbringung.
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Wichtigste Elemente des Modells nach
HENDERSON (SB 3, S. 14 f.)
•HENDERSON unterstellt jedem Menschen Grundbedürfnisse wie Obdach, Nahrung, Kleidung, Liebe, Anerkennung, Gefühle des Gebrauchtwerdens, der Zusammengehörigkeit und der zwischen-menschlichen Beziehungen überhaupt.
•Diese Bedürfnisse und ihre Befriedigung werden von jedem Menschen in Abhängigkeit von seinen kulturellen, sozialen und individuellen Voraussetzungen anders gedeutet, so dass die Pflegende diese individuelle Verstehensebene erfassen muss, um bei der pflegerischen Zielsetzung (was versteht der pflegebedürftige Mensch unter guter Gesundheit, Heilung, friedvollem Tod?) von der Perspektive der zu pflegenden Person ausgehen zu können.
•HENDERSON nennt 14 Bereiche, in denen Pflege auf die Grundbedürfnisse des Menschen einzugehen hat.

Deutschsprachiges Pflegemodell, das die Ideen von HENDERSON nutzt (SB 5, S. 18): Fördernde Prozesspflege nach KROHWINKEL.
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Grundzüge einer Theorie pflegerischen Handelns nach Miscxo-KELLING:
Grundzüge eines modifizierten Konzeptes des Selbst wird insofern eine alternative Auslegung des Pflegebegriffs dargelegt, , mit denen das Verhältnis zwischen Pflegenden und zu Pflegenden effektiver im Sinne gegenseitiger Nachvollziehbarkeit von Reaktionen und Handlungen gestaltet werden kann. Das Konzept des Selbst beinhaltet die Determinanten Körperbild, Selbstachtung, Fähigkeit zur Übernahme sozialer Rollen und persönliche Identität. . Sie verbinden sich mit der Absicht, pflegerische Ziele nicht mehr nur durch die Pflegenden alleine vorzubestimmen, sondern diese im Dialog zwischen Pflegenden und zu Pflegenden zu entwickeln. Das Konzept des selbst setzt ständige Eigenreflexion und Sensibilität für die Wahrnehmung des eigenen Ichs durch andere Personen voraus - ein hoher Anspruch, der jedoch Voraussetzung ist. Das Konzept des Selbst verdeutlicht die Komplexität verantwortungsvollen Pflegehandelns, in dessen Mittelpunkt die Beziehung zwischen Pflegenden und zu Pflegenden als interaktives und kommunikatives Geschehen steht. Der Reiz dieses Ansatzes besteht überdies darin, dass MISCHO-KELLING (1994) ihn vor dem Hintergrund einer pflegetheoretischen Diskussion entfaltet und eigene berufliche Erfahrungen als Krankenschwester einbezieht. Dieser Bezugsrahmen gestattet es, dem Konzept von vorne herein Relevanz für praktisches Pflegehandeln zu unterstellen.
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Querbezüge Modell fördernder Prozesspflege nach KROHWINKEL:
Da KROHWINKEL den Bereich der so genannten Behandlungs-pflege treffender in eine Mitarbeit bei medizinischer Diagnostik und Therapie umbenannt hat, ist eine Analogisierung zwischen beiden Begriffen unter pflegerischer Perspektive ausgeschlossen, auch wenn sie die gleichen Tätigkeiten beinhalten. Sie zeigen, dass nichtalles „Pflege" ist, nur weil Pflegende diese Tätigkeiten ausführen. Anders verhält sich dies mitden definitorischen Festlegungen zwischen dem reduktionistisch geführten Grundpflegebegriff krankenhausökonomischer und schulmedizinischer Provenienz und den Indikatoren für eine defizitorientiertversorgende Pflege, die beide auf der gleichen inneren Logik aufbauen, durch Anspruchslosigkeit, Oberflächlichkeit, Unvollständigkeit, zeit- und personalsparende Abwicklungsmöglichkeit gekennzeichnet.
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Zur ergänzenden Perspektive zwischen MISCHO-KELLINGS Darlegungen und KROHWINKELS Überlegungen:

Durch die Präzisierung eines Aspektes interpersonaler Beziehung, vorgelegt mit einer Beschreibung des Konzeptes des Selbst, hat MISCHO-KELLING (1992) ein Denkmodell geschaffen, das durchaus Berührungspunkte mit KROHWINKELS Beschreibungen aufweist, in denen die Fähigkeit von Menschen betont wird, Erfahrungen zu sammeln und diese als, für die eigene Lebensplanung und Gestaltung förderlich oder hemmend interpretieren zu können.
Das heißt, beiden Modellen liegt mehr oder weniger explizit die Feststellung zugrunde, dass Selbstreflexion eine wichtige Voraussetzung zum Selbstbewusstsein ist und dass dies, den Pflegenden ebenso unterstellt wie den zu Pflegenden, den Interaktionsprozess in pflegerischen Situationen konstruktiv unterstützt.
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Wesentliche Merkmale zur Gestaltung pflegerischer Beziehungen, die mit dem „Modifizierten Konzept des Selbst“ von Mischo-Kelling 1992 gefordert werden (SB 6, S. 9-12;):
Das Konzept des Selbst beinhaltet die Determinanten Körperbild, Selbstachtung, Fähigkeit zur Übernahme sozialer Rollen und persönliche Identität. Diese gilt es, im Zuge des
Pflegeprozesses zur Geltung zu bringen, um Verständigung und gegenseitiges Verstehen zu ermöglichen, oder aber die Grenzen des machbar Möglichen wahrzunehmen. Reflexion des Selbst, Akzeptanz des Selbst und Sensibilität für die Wahrnehmung des eigenen Ichs durch andere Personen als Voraussetzung, sich seiner gewiß zu sein, um auf andere Menschen zuzugehen und die Situation anderer Menschen nachzuvollziehen, quasi deren Perspektive einzunehmen und hierüber Fähigkeiten zur Empathie zu entwickeln-Beziehung zwischen Pflegenden und zu Pflegenden als interaktives und kommunikatives Geschehen. Pflegerische Ziele sollen im Dialog zwischen Pflegenden und zu Pflegenden entwickelt werden.Dem Denkansatz des reflektierenden Selbstkonzeptes fügt Mischo-Kelling das des Streß- und Copingverhaltens von Pflegenden und zu Pflegenden hinzu. Sie geht davon aus, dass dies ein wesentlicher Zugang ist, Bewältigungsmuster von Krisensituationen sichtbar zu machen.
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Nichteignung des Pflegemodells von
WITTNEBEN  als Grundlage für die
Pflegedokumentation  (SB 6; SB 8, S. 9 ff.)
•Grundlage für die Pflegedokumentation ist die schriftliche Darstellung des Pflegeprozesses (einzelne Schritte) (SB 7, S. 11 ff.), zum Pflegeprozess trifft das Pflegemodell von WITTNEBEN keine Aussagen.

•Das Modell „multidimensionale Patientenorientierung“ legt den Schwerpunkt auf den Umgang der Pflegenden mit den Patienten, es werden keine Aussagen gemacht, die in irgendeiner Form eine systematische Dokumentation über den Zustand des Klienten oder den Verlauf der Pflege unterstützen können.

•Die teilweise sehr genauen rechtlichen Vorgaben für die Pflegedokumentation im Bereich des SGB XI geben eine Systematik vor, die das Modell nicht abbildet (SB 7, S. 11 ff.).
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Nutzen des Pflegemodells von WITTNEBEN
für die ambulante Pflege (SB 6)



•Die Stufensystematik des Modells kann eine patientenorientierte Sicht unterstützen, indem die Mitarbeiter ihr Verhalten daran ausrichten.

•Die Stufensystematik eignet sich als Denkmodell, wenn im ambulanten Pflegedienst Lernende ausgebildet werden, Verhaltensweisen von Lernenden lassen sich damit    erklären.

•Das Modell unterstützt als Denkmodell den Umgang mit Klienten, da es den Schwerpunkt auf Kommunikation legt.
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Inhalte aus dem Pflegemodell von WITTNEBEN
(SB 6, Seite 8 f)




Das Menschenbild von WITTNEBEN ist selbstbestimmt, innerweltlich und aufklärerisch.

WITTNEBEN vertritt keine ganzheitliche Patientenorientierung.

Im Modell der multidimensionalen Patientenorientierung nach WITTNEBEN schließen die Orientierungen auf höheren Stufen jeweils die darunter angesiedelten Stufen ein.
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Die sechs Stufen des modifizierten Pflegemodells 
nach Wittneben von unten nach oben sortiert
(SB 6, Seite 8 und 35 /1.2) :



* Handlungsorientierung

* Verhaltensorientierung

* Krankheitsorientierung

* Symptomorientierung

* Verrichtungsorientierung

* Ablauforientierung
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Folgende Aussage zu WITTNEBEN ist richtig:
(SB 6, S. 13 ff.)




WITTNEBEN grenzt medizinisch-therapeutische Orientierungen aus ihrem Modell nicht aus. Diese Aussage ist richtig weil: medizinisch-therapeutische Orientierungen im   heuristischen Modell enthalten sind, nämlich als „Symptom- und Krankheitsorientierung“; (SB 6, S. 15) weil WITTNEBEN medizinisch-therapeutische Orientierungen explizit integrieren wollte.
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Ursprüngliche Stufen im Modell der
multidimensionalen Patientenorientierung nach
Wittneben (SB 6, S. 9)

•Verrichtungsorientierung
•Symptomorientierung
•Krankheitsorientierung
•Verhaltensorientierung
•Handlungsorientierung

WITTIVEBEN verläßt mit dem Postulat der Pflege als emanzipa-torischem Prozeß die von ihr propagierte Orientierung an der Pflegewirklichkeit. Im Gegensatz zu den Bezugsgrößen der ersten vier Stufen des ursprünglichen Modells, die sich empirisch von-einander ableiten lassen, stellen Emanzipation und Verständigung Normen dar, welche reflexiv gewonnen worden sind, sich aber nicht in ein empirisch begründbares Erklärungsraster einfügen lassen.
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Pflegemodell Wittneben -
Verhaltensorientierung:



Die Verhaltensorientierung ist gekennzeichnet durch die Annahme, dass es möglich sei, über eine Gestaltung der Reize gezielt Reaktionen des menschlichen Körpers hervorzurufen. WITTNEBEN stellt auf das Zusammenspiel von sensorischen Reizen und neurophysiologischen Reaktionen ab. Sie verweist darauf, dass Patientinnen und Patienten in vielfältiger Weise un¬angenehmen Reizen ausgesetzt sind, zumal Pflege ganz wesentlich durch unmittelbaren, vielfach intimen Körperkontakt charakterisiert sei - Pflege ist eben nicht nur eine face-to face-, sondern auch eine body to body-Tätigkeit.
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Pflegemodell WITTNEBEN-
Verhaltensorientierte Krankenpflege:







Eine verhaltensorientierte Krankenpflege ist auf die adaptiven Bedürfnisse von Patienten bezogen. WITTNEBEN betont die Notwendigkeit zur lindernden und schonungsvollen Pflege.
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Eine patientenorientierte Pflege bedeutet
nach Wittnebens Modell (SB 6, S. 14):




Verständigung zweier prinzipiell gleich starker Handlungspartner,

Einverständnis der zu Pflegenden mit dem Handlungsangebot der Pflegenden,

zweckrational ausgerichtetes pflegerisches Handeln,

Anknüpfung an Habermas
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Bezugsgrößen der Pflege nach Wittneben
(SB 6, S. 15):

Ablauf- und Verrichtungsorientierung,

Symptom- und Krankheitsorientierung,

Verhaltensorientierung,

Erlebnis-, Existenz-und Begegnungsorientierung,

Handlungsorientierung,

Kommunikations- und Interaktionsorientierung,

Interkulturelle Pflegeorientierung
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Vier Merkmale des Domäne-Konzepts
nach Meleis (SB 3, S. 9 f.)
•Eine Domäne besteht aus einigen weitgefaßten Grundbegriffen.
•Sie enthält die wichtigsten Problembereiche des Fachgebiets, auf die sich ein Kanon zentraler Aussagen beziehen muss.
•Einige Analyseeinheiten, die bei ihrer Erforschung angewendet werden, sind identifiziert.
•Es gibt Hinweise auf eine beginnende Übereinstimmung und Verwandtschaft von Ideen, die sich zu Paradigmen zusammen-fassen lassen.
•Ihre Mitglieder wissen um die verschiedenen Denkschulen, erkennen die Verwendung verschiedener Paradigmen an und akzeptieren diese.
•Es existiert ein gemeinsamer Erfahrungsschatz, der respektiert, kritisch beurteilt und akzeptiert wird. Die Grundlagen für Analyse und Kritik sind klar und können debattiert werden.
•Normen und Instrumente zur Wissensentwicklung werden innerhalb der Domäne definiert. Sie werden aus den Zielen einer Domäne abgeleitet und stimmen mit den von allen ihren Mitgliedern geteilten Annahmen überein.
•Eine Domäne kommuniziert mit allen um sie herum existierenden Kreisen.
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Der Domänenbegriff von Meleis:
(SB 5, S. 13)






Unter einer Domäne versteht Meleis die Perspektive und das Gebiet einer Disziplin, die deren Gegenstand, die wichtigsten dort anerkannten Werte und Überzeugungen, deren zentrale Begriffe, Phänomene, Probleme und Methoden umfassen.
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Denkschulen nach Meleis und Beispiele aus dem nordamerikanischen Raum(SB 3, S. 7 -8 ff.)





Denkschule der Bedürfnisse

Denkschule der Interaktion

Denkschule der Ergebnisse
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Vertreterinnen der Denkschulen sind z.B.





•Denkschule der Bedürfnisse:

Virginia Henderson, Faye Abdellah, Dorothea Orem

•Denkschule der Interaktion:

Ida Orlando, Imogene King, Hildegard Peplau.

•Denkschule der Ergebnisse:

Dorothy Johnson, Myra Levine, Matha Rogers
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Domäne Konzept nach Meleis-
Denkschule der Bedürfnisse





Den Modellen gemeinsam ist die Frage danach, was Pflegende tun. Aber auch die noch überwiegende Orientierung am naturwissen-schaftlich-schulmedizinischen Vorbild der Organbezogenheit ist diesen Modellen deutlich anzumerken. Sie enthalten jedoch auch sozialpsychologische Elemente (Hintergrund Bedürfnispyramide nach Maslow). Die Rolle der Pflegenden wird als aktiv und fleißig beschrieben, die Rolle des pflegeabhängigen Menschen als abhängig.
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Domäne Konzept nach Meleis-
Denkschule der Interaktion




Eine Verlagerung auf eher psychosoziale Anliegen wird in denjenigen Modellen sichtbar, die das Beziehungsgefüge zwischen Pflegenden und zu Pflegenden als Interaktion zum Zweck der Unterstützung beschreiben. Der Frage „Was tun Pflegekräfte?“ wurde die Frage nach dem „Wie tun Pflegende etwas?“ und die Frage „Wozu tun Pflegende etwas?“ hinzugefügt.
Die Rolle der Pflegenden wird als gegenwartsorientiert, situations-bezogen und von Ideen des Humanismus gelenkt beschrieben. Das Hauptinteresse ist auf die Interaktion mit dem pflegebedürftigen Menschen gerichtet.
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Das integrative Pflegemodell nach KÄPPELI:
KÄPPELI greift mit dem humanistischen Pflegeansatz die Idee der Einzigartigkeit des Menschen auf, der Pflege nur dann gerecht wird, wenn sie sich auf die Individualität von Menschen bereit ist einzulassen: auch hier spielen Momente der Selbstreflexion und der ständigen Verortung des Selbst in der Mitwelt eine wesentliche Rolle, um sich auf das Einlassen mit dem Menschen gegenüber vorzubereiten. Einzigartigkeit bedeutet überdies, das Verankert Sein des anderen Menschen in seiner Lebensgeschichte, in seiner persönlichen Entwicklung und in seiner Kompetenz, Verantwortung für sich zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen zu respektieren. Der phänomenologische Bezug kommt darin zum Ausdruck, dass mitseiner Hilfe das „Vordringen zum Wesen und zum Wesentlichen" möglich wird - also die Bedeutung mensch-lichen Erlebens in seinem Sinn für den erlebenden Menschen zu erhellen. Ganz ähnlich wie MISCHO-KELLING sensibilisiert KÄPPELIS Ansatz, die Überheblichkeit traditionell verstandener Expertenrollen kritisch zu hinterfragen und zu einem eigenen Modell der akzeptierenden, sich zuwendenden und unterstützenden Expertise zu gelangen.
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Personenbezug ein zentrales Anliegen der Pflege:
Wenn davon ausgegangen wird, dass Personenbezug ein zentrales Anliegen der Pflege ist, dann gilt es im Rückgriff auf die Ausführungen zu „Person" heraus-zuarbeiten, welche (pflege-)theoretischen Konzepte und Modelle helfen, das Beziehungsgeflecht zwischen Pflegenden und zu Pflegenden als ein partner-Innenschaftliches zu beschreiben, das die Asymmetrie helfender Beziehungen mitreflektiert. In diesem Sinne könnte dann von einem bereichernden Ansatz gesprochen werden. Pflegetheoretische Konzepte und Modelle hingegen, die unklare Positionen hinsichtlich des Personenbezuges in der Pflege beziehen, so dass daraus ein Entscheidungsdilemma entsteht, dass zu Ungunsten der zentralen Zielgruppe von Pflegen ausfällt, können als verfremdend wirksam auf Pflege eingestuft werden (Beispiel: Entscheidungsspagat zwischen Patientinnenbezug und ArztInnenbezug, der oftmals zum Nachteil der Patientinnen ausfällt - typische Situation: Unterbrechung pflegerischer Handlungen zugunsten medizinisch-therapeutischer Massnahmen).
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Kriterien zur Ermittlung der kulturellen
Kongruenz sind:  (SB 3, S. 32 f.)
•Führt das Modell zu pflegerischen Aktivitäten, welche den mehrheitlichen Erwartungen von Pflegekräften und Rezipienten entsprechen? (Alternativen: Reflektiert die Theorie die Wirklichkeit des Lesers, so wie dieser sie auffasst? Ist das Ziel der Theorie nachweisbar auch das Ziel der Pflege? Ist die der Theorie zugrundeliegende Auffassung über Menschen, die Pflege und die Umgebung mit der Weltanschauung der Pflege vereinbar?)
•Entspricht das Menschenbild und die Definition der Pflege im Pflegemodell den Ansichten relevanter Pflegeorganisationen? (Oder: Basiert die Theorie auf allgemeinen Wertvorstellungen, wie sie z. B in professionellen Kodizes formuliert werden?)
•Ist das Pflegemodell vom traditionellen Wissenschaftsideal der Wertfreiheit geprägt?
•Ist das Pflegemodell stark von einer Religion geprägt? Handelt es sich um in der Gesellschaft dominante Werte und Vorstellungen oder um Minderheitenpositionen (religiöse Minderheiten, Esoterisches)?
•Inwieweit ist das Modell für die transkulturelle Pflege geeignet?
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Praktische Brauchbarkeit von pflegetheoretischen
Modellen (SB 2, S. 41; SB 4, S. 41)
•Welches Welt- und Menschenbild herrscht in dem zu betrachtenden Modell vor?  •Werden dessen Aussagen sowohl von der wissenschaftlichen Gemeinschaft (Literatur) als auch von den Pflegepraktiker(inn)en akzeptiert? •Stimmen die gewählten Definitionen von Begriffen und Elementen mit den eigenen / beruflichen Ansichten überein oder weichen sie voneinander ab?
•Ist das pflegetheoretische Modell in der Lage, Pflegepraxis zu gestalten oder zu verändern? •Gibt es bereits Anwendungserfahrungen oder muss ein Übertragungskonzept erst noch entwickelt werden? •Welchem Maß an Reichweite (groß – mittel – gering) ist das pflegetheoretische Modell zuzuordnen?
•Welche Pflege wird beschrieben – oder ergänzend gefragt: Welche Voraussetzungen erfordert die beschriebene Pflege bzw. was geschieht, wenn die Voraussetzungen nicht bedacht werden? (Perspektive: zukünftige Entwicklungen). •Enthält das Modell Aussagen zu ethischen Konsequenzen, die zur Legitimierung von Chancengleichheit im Angebot und in der Nutzung von Ressourcen dienen können? •Spielen humanistische Werte wie Achtung, Respekt, Integrität, Schutz der Schwachen etc. eine Rolle?
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Nützlichkeit/Praktikabilität von Pflegemodellen/ Untersuchungsfragen: (SB 4, S. 34)
•Klärt das Pflegemodell überhaupt relevante Fragen der Pflege?
•Inwieweit kann es zur Lösung von Problemen beitragen? •Finden sich für den Bereich der klinischen Pflegepraxis ausreichende Hinweise, damit relevante Beobachtungen angestellt, pflegerische Probleme benannt sowie adäquate Interventionen eingeleitet und ausgewertet werden können? •Wird der Pflegeprozeß beschrieben? Gibt es in der Beschreibung Unterschiede zu anderen, gängigen Beschreibungen? Welche Stärken bzw. Schwächen weist das Modell bezüglich seiner Handhabung des Pflegeprozesses auf? Wie werden andere Aussagen des Rahmenkonzeptes in Bezug zum Pflegeprozeß gesetzt?
•Ist das Pflegemodell für praktisch arbeitende Pflegende verständlich? Enthält es abstrakte Begriffe, die in der Praxis so nicht anwendbar sind? •Wie hoch ist der Trainingsaufwand, um das Pflegemodell in die Pflegepraxis umsetzen zu können?
•Wie stehen finanzieller Aufwand und möglicher Nutzen zueinander? •Inwieweit findet das Pflegemodell gegenwärtig bereits in der praktischen Pflege Anwendung?•Lassen sich die von dem Modell (oder den mit ihm verbundenen Theorien) abgeleiteten klinischen Verfahren problemlos in die Pflegepraxis umsetzen?
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Begriff „Mutterhaussystem“ (SB 1, S. 11 ff.)
Das Mutterhaussystem ist eine spezielle Organisationsform der Pflege. Das Mutterhaus tritt als Vertragspartner gegenüber Krankenhausträgern auf und regelt die Entsendung weiblicher Krankenpflegekräfte und deren Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Institution, mit der die Krankenschwester keinen Arbeitsvertrag besitzt. Das Mutterhaus garantiert der Krankenschwester eine umfassende Versorgung und soziale Absicherung, um die sie sich nicht selbst kümmern muss.

Das Mutterhaussystem wird ab dem 19. Jahrhundert von den Orden, den Diakonissenverbänden und den Schwesternverbänden des Roten Kreuzes angewandt. Leistungen des Mutterhauses an die Schwester : Unterkunft, Verpflegung, Krankheits-, Invaliden- und Altersversorgung, Aus- und Fortbildung. Je nach Mutterhausverband haben diese Leistungen einen unterschiedlichen Umfang oder auch andere Formen.
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Entstehung des Altenpflegeberufs in
Deutschland (SB 1, S. 47 f.)


Ab 1960 werden Forderungen nach einer Schulung von Altenpflegepersonal erhoben. Diese neue Sichtweise hängt damit zusammen, dass der Arbeitsmarkt infolge Vollbeschäftigung
leergefegt ist und kaum noch ältere Schwestern aus dem Krankenhaus ins Altenheim wechseln. Zunächst werden durch Wohlfahrtsverbände halbjährige Ausbildungsgänge angeboten. 1965 legt der Deutsche Verein einen Entwurf für ein Berufsbild des neu zu schaffenden Berufs Altenpflege vor. Er wird zunächst als sozialpflegerisch deklariert, damit sind die Bundesländer für die Ausbildungsgesetzgebung zuständig. 1969 wird das erste Ausbildungsgesetz in NRW erlassen.
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Ziele historischer Pflegeforschung (SB 1, S. 9):





•Erkenntnisse für die heutige Zeit zu gewinnen

•Zusammenhänge zu verdeutlichen

•Entwicklungsprozesse aufzuzeigen und damit„Lehren“ für die Gegenwart und Zukunft zu ermöglichen
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Faktoren auf nationaler Ebene zur Etablierung von Wissenschaft in der Pflege und der Pflegewissenschaft am Ende der 80er Jahre und zu Beginn der 90er Jahre: (SB 2, S. 22-23)
Pflegenotstand

aus den Reihen der Pflegenden und ihrer Verbände wurde eine Qualifizierungsoffensive für Pflegeberufe gefordert

internationale Entwicklung in der Pflege, an deren Forschungsstand angeknüpft werden sollte

Veränderung im Krankheitsspektrum mit der Zunahme alter Menschen, chronischer Erkrankungen, Multimorbidität, Demenz

Fortschritte in der Medizin und Technikentwicklung führten zu neuen Aufgaben und veränderten Anforderungen an die Pflegeberufe

kommunikative und interaktive Fähigkeiten und die Reflexion des eigenen pflegerischen Handelns spielen in einem umfassenden Pflegeverständnis eine zentrale Rolle
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Aufgaben der EU im Interesse der Pflegeberufe
(SB 2, S. 38)
•Die EU hat zu Beratungszwecken die Public Health Commission eingesetzt, die ihrerseits eine Expertengruppe eingesetzt hat zur Entwicklung und Überprüfung von
verbindlichen Standards für die Pflegeausbildung.
•Weiterhin wurde eine ständige Vertretung aller Pflegeberufe in Europa geschaffen, das die EG Kommission fortlaufend berät sowie eigene Richtlinien und Empfehlungen erarbeitet. Zu den Aufgaben dieses Comittees (Standing Comittee of Nurses of the EEC) gehört eine enge Zusammenarbeit mit der European Nursing Group (ENG), eine Sonderkommission des ICN.
•1979 hat die Europäische Kommission das Advisory Committee on Training Nursing (ACTN) gegründet, das beratende Funktion in Ausbildungsangelegenheiten der Pflegeberufe hat.
•Die EU hat bislang Richtlinien und Empfehlungen zur gesamteuropäischen Mindeststandardisierung der Pflegeausbildung, sowie zur Freizügigkeit der Berufsausübung erlassen.
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Aufgaben der WHO im Interesse der
Pflegeberufe (SB 2, S. 37):



Die WHO versteht sich u. a. als Vertretungsorgan aller Gesundheitsfachberufe, somit auch der Interessen der Pflegeberufe und ihrer Aufgaben bei der Weiterentwicklung nationaler
Gesundheitssysteme. Die Weiterentwicklung der Pflegeberufe über Aus- und Weiterbildung spielt hierbei eine zentrale Rolle (in vielen Staaten wird das WHO Programm in der Krankenpflegeausbildung umgesetzt). Die WHO arbeitet eng mit dem ICN zusammen.
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Treffen der WHO 1974:




Auf einem Treffen der WHO im Jahr 1974 kamen die Teilnehmer zu der Erkenntnis, dass die bestehende pflegerische Versorgung verändert werden müßte.
1. Die Pflege von Menschen sollte nicht allein auf Intuition gründen, sondern auf begründeten wissenschaftlichen Prinzi¬pen, da es sich nach der WHO bei der Pflege um ein komplexes Geschehen handelt.
2. Die Pflege sollte sich nicht auf die Pflege Kranker beschränken, sondern auch zur Förderung von Gesundheit beitragen.
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Charakteristik der zwei Grundtypen öffentlicher Gesundheitsversorgungssysteme Europas
(SB 2, S. 38 – 39):




Die zwei Grundtypen öffentlicher Gesundheitsversorgungssysteme in Europa sind:
„Nationaler Gesundheitsdienst“ einerseits, dessen Kosten über steuerfinanzierte staaatliche Haushaltsmittel bestritten werden, und im sozialrechtlichen finanzierten Gesundheitsversorgungssystem („Bismarck-System“) andererseits, in dem privatwirtschaftlich
orientierte/ organisierte Leistungsanbieter (Gesundheits- und pharmazeutische Berufe, Krankenhäuser) mit gemeinnützigen Leistungsträgern (GKV) die jeweilige Kosten- und Leistungsstruktur vereinbaren.
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Pflege im Nationalsozialismus: (SB 2, S. 19 f)



Begrüßung der Machtübernahme durch viele Pflegeverbände

Gleichschaltung von Pflegeverbänden (nicht vollständig durchgeführt)

Beteiligung einzelner an den NS-Mordaktionen an behinderten und psychisch kranken Menschen

soweit bekannt: kein organisierter Widerstand aus der Pflege gegen das Euthanasieprogramm
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Krankenpflegegesetz 1907 Preußen:



Die Krankenpflegerin fungiert gegenüber dem Patienten als die Stellvertreterin des Arztes. Sie muss den Wünschen des Patienten zuvorkommen, sie erahnen. Fast wortlos hat sie ihre Pflege am Patienten zu vollziehen. Alle Aufgaben gegenüber dem Patienten müssen erfüllt werden; es gibt keine inhaltliche Abgrenzung. Der Arzt ist Vorgesetzter der Krankenpflegerin. Die Schwester hat alle seine Anweisungen genau auszuführen, sich nach seinen Wünschen zu richten. Sie muss seiner Eigenart gerecht werden.
Ihr Tätigkeitsspektrum darf sie von sich aus nicht überschreiten. Direkte Beziehungen zwischen Arzt und Pflegekraft muss die Schwester vermeiden.
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Freiberufliche Pflege:



Abgrenzung Berufsorganisation AGNES KARLL gegenüber der Mutterhauspflege:

A.KARLL lehnt die Unfreiheit der Frauen, ihre Rechtlosigkeit in den Mutterhausverbänden ab, während sie die „geistig-ethischen“ Inhalte in ihre Organisation übernimmt.
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Schwesternschaft:




zeichnet sich durch einen hohen ethisch- moralischen Gehalt aus
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Fachverband:






ist die neue gesellschaftliche Form des Verbandes, der mit Krankenhäusern Gesstellungsverträge schliesst, aber nicht über den Arbeitsort der einzelnen Schwester entscheidet.
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Vorstellung A. KARLL von der Ausrichtung
einer Krankenschwester:







Höchstes Pflichtbewusstsein, Selbstzucht, reine Menschenliebe, Erhaltung der körperlichen Widerstandsfähigkeit, tiefes religiöses Empfinden, hohe Ethik.
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Effekt der Verwissenschaftlichung in der
Geburtshilfe an der Wende zur Neuzeit
(SB 2, S. 13):







Übergang der entscheidenden Kompetenzen von den Hebammen zu den Ärzten (und damit von Frauen an Männer).
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Argumente für Pflegewissenschaft:
(SB 1, S. 12 ff.)


•demographisch-sozialstrukureller Wandel –Demographischer Wandel, Wandel der Sozialstrukturen, Zunahme chronisch degenerativer Veränderungen, Veränderungen im Krankheits-spektrum;
•medizinischer Fortschritt;
•Entwicklung und Differenzierung ambulanter Versorgung – wachsender Bedarf an langfristig angelegten, ambulanten Organisations- und Betreuungskonzepten (insbesondere für chronisch Kranke), wachsender Bedarf an Case- und Unterstützungsmanagement, Zunahme selbständigkeits- und gesundheitsfördernder Aufgaben;
•Zunahme des Beratungs- und Schulungsbedarfs von Patienten und Angehörigen;
•Zunahme interprofessioneller Managementaufgaben
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Pflegewissenschaft als Praxisdisziplin:
(SB 1, S. 15)







Universelle Allgemeingültigkeit des Wissens

Berücksichtigung des Einzelfalls
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Unterschied zwischen Pflegewissenschaft
und Gesundheitswissenschaft:
(SB 1, S. 18 f.):




•Während die Gesundheitswissenschaft sich vorrangig an Bevölkerungsgruppen orientiert, und dementsprechend in ihren Fragestellungen sowie Forschungsstrategien an demographischen und epidemiologischen Untersuchungsmethoden ausgerichtet ist, hat die Pflegewissenschaft einen (methodisch) individualisierenden Zugriff / einen unmittelbaren Klientenbezug.
•Im Unterschied zur Gesundheitswissenschaft bleiben in der Pflegewissenschaft Gesundheitsförderung bzw. Risikoprävention stets an den lebensweltlichen Deutungshorizont der Betroffenen gebunden (interaktive Gesundheitsförderung).
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Empfehlung der WHO: (SB 2, S. 37)







Hochqualifizierte generalistisch orientierte Krankenpflegekräfte (Ausbildungskonzept d. Generalist Nurse)
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Definition des Begriffs „Wissenschaft“
(SB 1, S. 25 f.)
(1) Soziokultureller Wissenschaftsbegriff:
•W. „als Disziplin“, das heißt:
•Gruppe der Menschen, die Wissenschaft betreiben (die „Scientific Community“),
•die Institutionen (und die apparative Ausstattung),
•die Methoden

(2) Der operative Wissenschaftsbegriff bezeichnet..
•die spezifische Tätigkeit der Menschen im Wissenschaftsbetrieb,
•mit anderen Worten: die regelgeleitete Tätigkeit des Wissenschaftlers
•also in erster Linie das Forschen (Grundlagenforschung und angewandte Forschung)
•zur Produktion von neuem Wissen und zur Veränderung der Praxis.

(3) Der propositionale oder Aussagenbegriff von Wissenschaft versteht Wissenschaft,
•als ein System von Aussagen (über einen spezifischen Bereich),
•...die untereinander in einem Begründungszusammenhang stehen
•...und sich orientieren am Postulat der objektiven erkenntnistheoretischen Wahrheit.
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Mindestanforderung an eine Theorie
(Mini-Theorie) (SB 3, S. 9)







Menge miteinander verknüpfter Aussagen, von denen sich eine nicht leere Teilmenge auf prüfbare Zusammenhänge zwischen empirischen Phänomenen bezieht.
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Mikroebene von Pflegewissenschaft:
(SB 1, S. 19)







Auf der Mikroebene von Pflegewissenschaft werden Fragen interpersonaler Handlungs- und Gestaltungsprozesse thematisiert.
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Dimensionen der Mikroebene:



•Kommunikative Dimension: Definitionen der Eingriffssituation und der Interventionsziele als individueller Aushandlungsprozeß.

•Taktile Dimension: Pflegerische Berührung als therapeutisches Anregungspotential.

•Rehabilitative Dimension: Defizitausgleich, Aufrechterhaltung von Potentialen, Aktivierung von Kompetenzen sowie Unterstützung bei Selbstversorgungsabläufen unter Einschluß informeller Hilfestrukturen (Familie, Freunde, nachbarschaftliche Helfer) und Prävention.
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Deduktion: (SB 1, S. 35)





•Eine wissenschaftliche Methode,

•bei der das Besondere aus dem Allgemeinen abgeleitet wird.

•Stimmigkeit des Beispiels
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Definition der „Definition“
(Nominaldefinition): (SB 3, S. 7)



Eine Definition ist eine Festsetzung (d. h. eine Verabredung), ...


bei der ein längerer sprachlicher Ausdruck durch einen kürzeren ersetzt wird.

Das zu Definierende und die diesen Ausdruck präzisierende Definition sind bedeutungsgleich bzw. synonym. (Nominaldefinitionen haben mithin letztlich keinen anderen Zweck als den der sprachlichen Abkürzung.)
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Phämomenologisch-hermentischer Ansatz
(SB 1, S. 31 f.)




•Infragestellung der „objektiven“ Wissenschaft positivistischer Prägung.

•Sinnverstehen statt „erklären“. (Die Welt wird den Menschen nicht durch allein durch Reflexion zugänglich; vielmehr stellen leibliche Erfahrungen stellen die Vorbedingung für Reflexion dar. Erfahrung ist nichts Anderes als Öffnung auf die faktische Welt und so Anfang aller Erkenntnis.)

•Bemühen um den Menschen in seiner „Lebenswelt“.
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Die drei anderen Hauptströmungen neben
dem phänomenologisch-hermeneutischen
Ansatz sind: (SB 1, S. 29)




empirisch-analytische Wissenschaftstheorie (richtig auch: Positivismus);

kritische Wissenschaftstheorie (richtig auch: dialektische Wissenschaftstheorie);

feministische Wissenschaftstheorie.
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Induktion: (SB 1, S. 35 f.)







Ableitung von Theorien/Gesetzen/des Allgemeinen aus Einzelbeobachtungen/dem Besonderen.
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Die drei wesentlichsten Wahrheitstheorien:
(SB 1, S. 38)




•Wahrheit als Übereinstimmung mit der Wirklichkeit (Korrespondenztheorie der Wahrheit)

•Was nützlich ist, ist auch (relativ) „wahr“ (pragmatische Wahrheitstheorie)

•Worüber im vernünftigen Diskurs Konsens erzielt wird, das ist (relativ) „wahr“ (Konsenstheorie der Wahrheit)
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Theorieentwicklung von normativen Konstrukten
(SB 2, S. 7)




Diese Konstrukte hängen ursprünglich mit Überlegungen zur Gestaltung curricularer Entwicklungsprozesse akademischer Pflegeausbildung zusammen, die von Vorstellungen einer idealen bzw. optimalen Pflege ausgingen, ohne dass die realen Bedingungen der Pflegepraxis ausreichend mitbedacht wurden.
Meleis beschreibt die damalige Situation am Beispiel des Teachers College der Columbia University, aus dem die meisten Pflegetheoretikerinnen der ersten Stunde hervorgingen. Im Vordergrund ihres Interesses standen seinerzeit Fragen über das Wesen der Pflege, ihre Aufgaben und Ziele und die zukünftige Rolle der Pflegenden in der Gesellschaft.
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Charakteristische Unterschiede im Verhältnis
von  Theorie und Forschung in den USA und
Großbritannien (SB 2, S. 9)

USA:
•Über lange Jahre hinweg herrschte eine faktische Abkopplung zwischen Theoriebildung und Forschung.
•Eine Kurskorrektur hat inzwischen stattgefunden, seit 20 Jahren gibt es eine überwiegende Theoriebildung mittlerer und geringer Reichweite. Deren Ergebnisse werden empirisch an Orten der Pflegepraxis überprüft.

Großbritannien:
•Die Entwicklung setzte eher auf die wissenschaftliche Erklärung pflegerischer Phänomene, dafür weniger auf die Entwicklung eigener pflegespezifischer Theorien.
•Es liegt ein beachtlicher Fundus an in der Pflegepraxis überprüften Erkenntnissen vor, deren theoretischer Bezugsrahmen aber nicht immer eindeutig genug eine pflegerische Perspektive aufweist.
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Unterschiedliche Definition der Begriffe
„Theorien“, „Konzepte“ und „Modelle“
(SB 2, S. 18)






Die Unterschiede in der Auslegung wissenschaftlicher Termini lassen sich auch innerhalb einer Wissenschaft wie der Pflegewissenschaft dann feststellen, wenn sie ihre theoretischen Modelle aus anderen wissenschaftlichen Kontexten bezieht oder wenn sie in unterschiedliche kulturelle Entwicklungen eingebettet ist, wie dies zwischen Mitteleuropa und Nordamerika der Fall ist.
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Entscheidende Faktor, der zur Entstehung
intrinsischer Verfremdungseffekte beiträgt?
(SB 2, S. 23 f.)
Ein entscheidender Fehler bei der Übertragung pflegetheoretischer Modelle ist die mangelnde Reflexion der eigenen Wahrnehmungs-perspektive. Denn diese Wahrnehmungsperspektive ist zu einem wesentlichen Teil von hiesigen Auffassungen über Pflege, von Rahmenbedingungen, Ausbildungsprogrammen und eigenen Erfahrungen beeinflusst. Darüber hinaus sind gesamt-gesellschaftliche Gegebenheiten wie z.B. der Stellenwert von Krank-heit, die soziale Rolle kranker Menschen und die Finanzierung sozialer Leistungen in die Rezeption fremder Konzepte und Modelle einzubeziehen. Unterbleiben diese Reflexion und Auseinander-setzung, werden geliehene Modelle und Konzepte häufig falsch interpretiert, entgegen ihrer ursprünglichen Intention eingesetzt und nur in Ausschnitten für eigene Anliegen umformuliert, ohne dass dies begründet wird. Beispiel für die unkritische und verkürzte Übernahme eines Pflegemodells in die Pflegepraxis: siehe SB 2, S. 26 ff. (Modelle von Henderson oder Roper et al.)
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„Grundpflege“ und „Behandlungspflege“
(SB 5, S. 6 - 10)
Die beiden Begriffe gehen auf die Übersetzung und Interpretation einer englischen Studie (DKI 1954) zur Schwesternarbeit auf der Station zurück. Der Begriff "basic nursing“ wurde mit „Grundpflege“ übersetzt, der Begriff „technical nursing“ mit „Behandlungspflege“.
Der Krankenhausökonom Eichhorn nahm diese Begriffe 1967 in sein Lehrbuch zur Krankenhausbetriebslehre auf und ordnete ihnen folgende Beschreibungen zu:

Grundpflege: für alle zu Pflegenden gleich; schlichte, leicht erlern-bare Tätigkeit; eingegrenzt auf körperliche Bedürfnisse; nimmt eine für den Behandlungsprozess vorbereitende Funktion vor.
Behandlungspflege: medizinisch-therapeutische Hilfestellung, für die ein breit angelegtes medizinisches Wessen erforderlich ist; Unterordnung unter ärztliche Weisungsbefugnis; qualifizierte Tätigkeit.
Die Reduktion von Pflege auf schlichte und anweisungsabhängige Handwerklichkeit hat direkte Auswirkungen auf die Arbeitsorga-nisation (Funktionspflege) und die Festschreibung und Vergütung pflegerischer Leistungen im SGB V und SGB XI
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Argumente, warum der Begriff „Grundpflege“
problematisch ist: (SB 6, S. 7 ff.)




•der Begriff ist von anderen Disziplinen geprägt

•wird assoziiert mit Anspruchslosigkeit und damit Minderwertigkeit

•Nachrangigkeit gegenüber medizinischen Prozeduren.

•angeblich einfach zu erlernen (Anlernen, Laienpflege)

•angeblich zeitraubend
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Begriff „Behandlungspflege“

•Der Begriff geht vermutlich auf einen Übersetzungsfehler zurück (im engl. „technical nursing“) SB 6, S. 7.
•Der Begriff umschreibt nach üblicher Auffassung (z. B. EICHHORN) einen Tätigkeitskatalog, der von Pflegenden in einer dem Arzt assistierenden Funktion ausgeübt wird (SB 6, S. 7). Der Begriff suggeriert, dass nur in dem Bereich, in dem die Weisungsbefugnis des Arztes uneingeschränkt gilt, „behandelt“, sprich „therapiert“ wird. Der eigenständige therapeutische oder beratende Beitrag von Pflege wird damit tendenziell negiert.
•Der sozialrechtliche Begriff „Behandlungspflege“ wird eher mit der bloßen Durchführung von Verrichtungen assoziiert, als mit einer geplanten Pflege (Pflegeprozess).
•(ferner) Auftrennung in „Grund- und Behandlungspflege“ passt nicht zum „ganzheitlichen“ Ansatz der Pflege
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Aussagen zur Grund- und Behandlungspflege
nach  Herr Prof. Dr. Eichhorn in der
Krankenhausbetriebslehre (SB 5 Seite 8 f.):
Eichhorn beschreibt in seinen Lehrbüchern zur Krankenhausbetriebslehre die Grundpflege quasi als Schema-F-Pflege. Vorstellung, dass diese Grundpflege für alle zu Pflegenden gleich sei, unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung und ohne Berücksichtigung individueller Lebenserfahrungen. Sowohl im Tätigkeitsumfang als auch vom zeitlichen Aufwand her stellt sich Eichhorn diese Grundpflege als Befriedigung von Grundbedürfnissen vor, dass diese für alle Patienten gleich zu sein habe, da sie eine für den Behandlungsprozess vorbereitende Funktion einnehme. Sobald eine solche Grundpflege medizinische Prozeduren behindern würde, stuft Eichhorn diese als vernachlässigbar, unterbrechbar, unterlassbar ein. Grundpflege ist in dieser Denkweise eine schlichte, leicht erlernbare und auf körperliche Bedürfnisse eingegrenzte Tätigkeit, die zu Beginn pflegerischer Erstausbildung an Berufsanfängern vermittelt wird und ebenso auch an ungelernte Aushilfen delegierbar ist. Behandlungspflege dagegen entspricht nach Eichhorns Vorstellungen einem Tätigkeitskanon, den er als medizinisch-therapeutische Hilfestellung umschreibt. In dieser Assistenzfunktion weist er diesem Zuarbeitspektrum ein breit angelegtes medizinisches Wissen und eine Unterordnung unter ärztliche Weisungsbefugnis zu. In ihrem überwiegend technischen Charakter stuft er diese als qualifizierte Tätigkeiten ein, die zudem nur von erfahrenen und examinierten Pflegekräften wahrgenommen werden können.
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Reflektion der Begrifflichkeiten „Grundpflege“
und „Behandlungspflege“ Pflegepraxis:

Die Begriffe sind in krankenhausökonomischen Sachzusammen-hängen entstanden, ohne dass ihnen eine Abstimmung mit pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen nachgewiesen werden kann. Sowohl die englischsprachigen Ursprungsbegriffe als auch deren Übertragung ins Deutsche fanden außerhalb sprachlichinterpretatorischer Regeln statt. Neben diesem rein semantischen Hintergrund ist aber auch die ausschnitthafte und falsche Interpretation der Studienergebnisse als solche anzumerken, die zu einer Verdrehung der Ergebnisperspektive geführt hat, indem die im Original kritisierte Ist-Perspektive im Deutschen in eine idealisierende Soll-Perspektive umgebogen wurde. Erschreckend ist vor diesem Hintergrund, dass diese in mehrfacher Hinsicht verfremdenden Sachverhalte trotz einer in beiden Sprachen eindeutig nachvollziehbaren Quellenlage bis heute weitgehend übersehen bzw. nicht beachtet wurden. Dies lässt eine hohe Resistenz in der Auseinandersetzung mit solchen „theorielastigen“ Textquellen vor allem auf Seiten der Pflegenden selbst vermuten. Die jahrzehntelang unkritisch hingenommene Reduktion von Pflege auf schlichte und anweisungsabhängige Handwerklichkeit führte zur Festschreibung pflegerischer Leistungen und deren Finanzierung nach den gesetzlichen Regelungen der Sozialgesetzbücher XI und V. Sie ist schließlich als logische Konsequenz theorieabstinenten Verhaltens in der Pflege zu deuten, welche die Professionalisierungsbestrebungen der Pflegeberufe um Jahrzehnte zurückgeworfen hat.
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Herkunft der Begriffe „Grund- und Behandlungspflege“
(SB5, Seite 7 ff):
Mit der Einführung der Funktionspflege vor etwa 40 Jahren als weit verbreitete Form pflegerischer Arbeitsorganisation parallelisieren.
Der Krankenhausökonom EICHHORN hat in seinen Lehrbüchern  im Rückgriff auf die englische Studie die Begriffe übernommen.
Er beschreibt dort Grundpflege quasi als Schema-F-Pflege. Dabei geht er von der Vorstellung aus, dass diese Grundpflege für alle zu Pflegenden gleich sei
Behandlungspflege dagegen entspricht nach EICHHORNS Vorstellungen einem Tätigkeitskanon, den er als medizinisch-therapeutische Hilfestellung umschreibt. In dieser Assistenzfunktion weist er diesem Zuarbeitsspektrum breit angelegtes medizinisches Wissen und Unterordnung unter ärztliche Weisungs-befugnis zu. In ihrem überwiegend technischen Charakter stuft er diese als qualifizierte Tätigkeiten ein, die überwiegend technischen Charakter stuft er diese als qualifizierte Tätigkeiten ein, die zudem nur von erfahrenen und examinierten Pflegekräften wahrgenommen werden können.
In der englischen Fassung der Studie werden die Tätigkeitsfelder der Pflege als „basic nursing“ und „technical nursing“ bezeichnet
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Kritikpunkte am Begriffspaar „Grund- und
Behandlungspflege“ aus pflegewissenschaftlicher Sicht:


Es bleibt unklar, weshalb technical nursing in der englischen Studie zur Behandlungspflege mutierte, obwohl technische Pflege oder aber Pflegetechnik naheliegender gewesen wäre; oder aber weshalb dieser technical-nursing-Begriff nicht eher für die schematisierende Auffassung von Grundpflege als für alle zu Pflegenden in gleicher Weise angebotene Schema-F-Pflegetechnik verwendet wurde. Überdies erhalten die Tätigkeiten im Rahmen von basic nursing – hier zur Grundpflege verwandelt – Merkmale zugewiesen, die sich im
Englischen als „time-consuming nursing care“ lesen, die zumeist als „routine care of patients“ qualifiziert werden. Im Deutschen wird daraus eine zeitraubende Grundpflege – und nicht, wie korrekter gewesen wäre, eine zeitbeanspruchende Pflege – die zudem
„gewöhnlich“ ist und ständig wiederkehrend stattfindet.
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Kritikpunkte am Begriffspaar „Grund- und
Behandlungspflege“ aus pflegewissenschaftlicher Sicht:

Diese Begriffe implementieren eine Pflegeauffassung, die von einer Maßlosigkeit in ihrem zeitlichen Anspruch ausgeht, wenn sie nicht von vornherein in ihre zeitlichen Schranken verwiesen wird. Überdies ist eine solchermaßen verstandene Pflege anspruchslos resp. niveaulos, weil gewöhnlich – anstatt, wie aus dem Englischen ebenso abzuleiten wäre, eine routinierte Tätigkeit zu sein, die im positiven Sinne von großer Könnerschaft zeugen würde.
209
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Kritikpunkte am Begriffspaar „Grund- und
Behandlungspflege“ aus pflegewissenschaftlicher Sicht:


Diese Denkweise über Grund- und Behandlungspflege wurde unreflektiert in viele Bereiche der Pflege übertragen und lässt sich bis heute nach wie vor vereinzelt in Curricula der pflegerischen Erstausbildung sowie fachlichen Weiterbildung nachweisen: danach sind es die Tätigkeiten der Grundpflege, oft auch als allgemeine Pflege etikettiert, die zu Beginn pflegerischer Erstausbildung unterrichtet werden. Der Tätigkeitskanon der so genannten Behandlungspflege dagegen wird in späteren Ausbildungs-abschnitten der pflegerischen Erstausbildung – häufig als spezielle Pflege deklariert – vermittelt oder aber ist Gegenstand ganzer Weiterbildungsprogramme im Bereich medizinischer Assistenz (Endoskopie, Operationsdienst, Anästhesie, Dialyse, in weiten Bereichen auch Intensivpflege).
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Kritikpunkte am Begriffspaar „Grund- und Behandlungspflege“ aus pflegewissenschaftlicher Sicht:
•Die Begriffe Grundpflege – Behandlungspflege sind in krankenhausökonomischen Sachzusammenhängen entstanden, ohne dass ihnen eine Abstimmung mit pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen nachgesagt werden kann. •Sowohl die englischsprachigen Ursprungsbegriffe als auch deren Übertragung ins Deutsche fanden außerhalb sprachlich-interpretatorischer Regeln statt, so dass von einer vollkommen neuen, fremdbestimmten Semantik gesprochen werden muss, die bis heute weder auf der Grundlage fachsprachlicher noch fachinhaltlicher Prüfkriterien ausreichend infrage gestellt wurden. •Die jahrzehntelang unkritisch hingenommene Reduktion von Pflege auf schlichte und anweisungsabhängige Handwerklichkeit führte zur Festschreibung pflegerischer Leistungen und deren Finanzierung nach den gesetzlichen Regelungen der Sozial-gesetzbücher XI  und V. Sie ist schließlich als logische Konsequenz theorieabstinenten Verhaltens in der Pflege zu deuten, die Professionalisierungsbestrebungen der Pflegeberufe um Jahrzehnte zurückgeworfen hat.
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Weitere Kritikpunkte an den Begriffen Grund- und Behandlungspflege könnten sein:



•arbeitsorganisatorische Arbeitsabläufe in der Pflege,

•die Strukturierung von Pflegelehrbüchern und Ausbildungsprogrammen nach diesen Begrifflichkeiten,

•die inhaltliche Füllung des Grundpflegebegriffs mit zur Krankenhausökonomie entgegengesetzten Inhalten,

•die fehlende Entwicklung einer Pflegefachsprache
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Grundpflege und Behandlungspflege als Determinanten der Funktionspflege:
Unsinnigkeit des Begriffspaares: berufsfremde Perspektive und  reduktionistische Betrachtungsweise- v.a. an den Bestimmungs-merkmalen von Grundpflege: anspruchslos, immer wiederkehrend, für alle zu Pflegenden in gleicher Weise gestaltbar, zeitraubend, einfach zu erlernen, medizinischen Prozeduren gegenüber nachrangig. Dilemma für die Pflege: betriebswirtschaftlich-schulmedizinisch motivierten Betrachtungsweise die pflegerische Perspektive gegenüber steht, in der sich die inhaltliche Füllung des Grundpflegebegriffs weitgehend mit Ideen zur Pflege grundsätzlich deckt, als es dabei um ihre Gestaltung im Sinne des Pflege-prozesses geht, der sich vor allem dem Moment der Interaktion und teilnehmenden Beziehung verpflichtet fühlt und dem schulmedizinischen Raster der ausschließlichen Organbezogenheit deutlich überlegen ist. Behandlungspflege- begriff:  ein weisungsabhängiger Tätigkeitskatalog, der in erster Linie medizinische Ziele verfolgt,der berufsintern und - extern zu Unrecht überbewertet wird. Pflegepraxis: restriktiv-ökonomische Perspektive durchgesetzt, die zu einer überhöhten Besetzung von Pflegestellen mit unausgebildeten Pflegehilfen führt und die in weiten Teilen eine unsachgemäßen und fehlerhafte Spar-Pflege zur Folge hat. Kann kaum von  vorhandenen mehrjährig ausgebildeten Pflegenden kompensiert werden. Angesichts dieses in mehrerer Hinsicht problematischen Sachverhaltes sollte die Debatte dahingehend geführt werden, dass die Dichotomisierung von Pflege in Grundpflege und Behandlungspflege sowohl inhaltlich als auch strukturell aufgegeben wird und dass dies vor allem mit solchen Personen zu diskutiert ist, die diese Begriffe offensichtlich entweder unreflektiert oder wider besseren Wissens verwenden und möglicherweise durch ihre exponierte Stellung in Politik oder im Gesundheitswesen das zentrale Anliegen der Pflege konterkarieren, nach humanitären Gesichtspunkten wirksam zu sein.
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Definition Alltagstheorien:


Alltagstheorien beziehen sich auf den eigenen alltagspraktischen Geltungsbereich, denn sie speisen sich in der Hauptsache aus persönlichen Erfahrungen, verknüpft mit einem ebensolchen Wissensfundus. Häufig werden beide Aspekte in Verbindung mit eigenen Werten, Haltungen und Vorstellungen einer guten Pflege in individuelle Pflegeleitbilder überführt. Ihre inhaltlich enge Anbindung an persönliche Vorlieben erklärt, weshalb Alltagstheorien in ihrer geringen Reichweite nicht verallgemeinerbar sind. Zum anderen werden solche alltagstheoretischen Positionen auch nur an spezifischen Alltagssituationen überprüft oder eher zufällig mit denen anderer Personen ausgetauscht bzw. auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu diesen überprüft.
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Definition wissenschaftliche Theorien:




Wissenschaftliche Theorien bauen gegenüber Alltagstheorien zwingend auf überprüfbare respektive überprüfte Nachvollziehbarkeit ihrer Aussagen auf, die vor allem die Gültigkeit (Validität) und die Zuverlässigkeit ihrer Aussageinhalte (Reliabilität) beinhaltet. Das heißt aber auch, sobald neue Erkenntnisse oder Einsichten über einen Teil der Theorie vorliegen, muss diese revidiert werden. Dieser hohe Anspruch an wissenschaftliche Theorien setzt fundierte Forschung voraus.
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Welche Reichweite haben Alltagstheorien in der
Pflege? (SB 4, S. 19):



Alltagstheorien haben eine geringe Reichweite, da sie kaum verallgemeinerbar sind.
Ihre inhaltlich enge Anbindung an persönliche Vorlieben erklärt, weshalb Alltagstheorien in ihrer geringen Reichweite nicht verallgemeinerbar sind. Zum anderen werden solche alltagstheoretischen Positionen nur an spezifischen Alltagssituationen überprüft oder eher zufällig mit denen anderer Personen ausgetauscht bzw. auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu diesen überprüft.
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Mögliche Problematiken bei der Übernahme von bestehenden Pflegemodellen in den eigenen
Arbeitsbereich: (SB 2, Seite 26 ff.)
Die unkritische Übernahme eines Pflegemodells in den eigenen Arbeitsbereich. Die unkritische Übernahme eines Pflege-modells lässt deren Entstehungshintergründe und Verankerungen in theoretischen Modellen anderer Wissenschaften außer Acht. Gerade diese Entstehungs-hintergründe und Verankerungen können jedoch im eigenen Arbeitsbereich unterschiedlich sein und diese Unterschiede erfordern dann entsprechende Anpassungen der theoretischen Modelle im Praxiseinsatz.
Verfremdungen durch hauseigene Gegebenheiten.
Mit „Hausgemachten” Verfremdungen sind Effekte gemeint, die durch die hiesige Wahrnehmungsperspektive (Perzeption) zustande kommen und die sich dann in der Anwendung (Rezeption) auswärtiger Modelle und Konzepte fortsetzen können,
solange die eigene Wahrnehmungsperspektive nicht selbstkritisch reflektiert wird. Die Vernachlässigung dieser Verfremdungen ist eine vorstellbare Problematik.

Ein mögliches Beispiel könnte sein:In den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurden die Lebensaktivitäten aus dem Modell des Lebens von Frau Roper, Frau Logan und Frau Tierney (1987) in Form von Checklisten zur Pflegebedarfermittlung in den Pflegeprozess übernommen. Dies geschah, ohne deren Einbindung in die Dimensionen „Lebensspanne“, „Abhängigkeits- / Unabhängigkeitskontinuum“ und „kulturelle und politische beeinflussende Faktoren“. Auf diese Weise wurde der Aspekt der „Individualität im Leben“ verwischt zugunsten der Einpassung in Pflegerealitäten, welche seinerzeit vorherrschten.
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Verbindung zwischen pflegetheoretischen Modellen und Pflegeleitbildern (SB3, S. 31):


Sowohl pflegetheoretische Überlegungen als auch Pflegeleitbilder lassen sich unter dem Modellbegriff zusammenfassen, auch wenn sie unterschiedliche Dimensionen von theoretischen Modellen ansprechen: Während Pflegeleitbilder durchaus alltagstheoretischen
Charakter mit geringer Reichweite haben, die pflegetheoretisch unterlegt sein sollten, beanspruchen pflegetheoretische Modelle ausdrücklich, wissenschaftlich begründet zu sein. Pflegetheoretische Modelle sind quasi die konzeptionelle Unterfütterung von Pflege-leitbildern. Neben gemeinsamen Bezugspunkten wie Normen und Werten sowie Weltbildern oder die Ausweisung einer Zielperspektive ist es vor allem die begriffliche Füllung des Menschenbildes, die für beide Modelldimensionen von Bedeutung ist.
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Begriff „Konzept“ in pflegewissenschaftlichen Veröffentlichungen- kritische Betrachtung:
(SB 3, S. 14):





Was das Wort „Konzept“ als Bezeichnung für die klassischen Denkgebäude der Pflege mißverständlich macht, ist dass das Wort häufig als Synonym für das Wort „Begriff“ verwendet wird. Dies ist vermutlich die Folge eines Übersetzungsproblems englischer Texte
ins Deutsche, denn das deutsche Wort „Begriff“ entspricht dem Begriffsinhalt des englischen Wortes „concept“, ist aber mit diesem nicht völlig identisch.
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Bedeutung der Theoriedefinition und des ganzheitlichen Ansatzes von Chinn/Kramer für die Pflegewissenschaft
(SB 3, S.12):



Sie relativieren die Bedeutung des empirischen Wissens und verweisen auf andere relevante Formen des Wissens. Die Objektivitätsvorstellung der traditionellen Wissenschaft wird zurückgewiesen. Anstatt nach der absoluten Wahrheit soll nach dem vorläufigen Verständnis gesucht werden. Ihr Ziel der Pflegekunde, „kranken und hilfsbedürftigen Menschen“ beizustehen, rechtfertigt eine Abkehr vom Kriterium empirischer Überprüfbarkeit. Der ganzheitliche Ansatz integriert persönliche, intuitive und ethische Wissensgrundlagen. Die Pflegewissenschaft kann sich Themen annehmen, die weder naturwissenschaftlich noch mit empirischer Sozialforschung erfaßt werden (z.B. menschl. Existenz, Beschaffenheit der Welt)
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Definitionen zu dem Begriff „Theorie“
(SB 3, S. 12):


Nach Meleis ist eine Theorie „ein organisierter, in sich stimmiger und systematischer Ausdruck einer Gruppe von Feststellungen, die sich auf wesentliche Fragen einer Diziplin beziehen und als sinnvolles Ganzes mitgeteilt werden. Sie ist eine symbolische Darstellung von Aspekten einer Realität, die für Zwecke der Beschreibung, Erklärung, Vorhersage und Prädiskription von Ereignissen, Situationen, Bedingungen oder Beziehungen endeckt oder erfunden werden“.
Nach Chinn und Kramer ist eine Theorie als „die systematische Abstraktion von Wirklichkeit, die einem bestimmten Zweck dient“ bzw. als „eine kreative und präzise Strukturierung von Ideen, die eine vorläufige, zielgerichtete und systematische Betrachtungs-weise von Phänomen ermöglicht“.
Nach Watson ist eine Theorie als eine „schöpferische Zuordnung von Fakten, Ideen und Erfahrungen, die ein gegebenes Phänomen angemessen beleuchten“ zu definieren.
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Bedeutung „Paradigmen“ (SB 2, Seite 10):




Unter Paradigmen werden Denkmuster einer Disziplin verstanden, die THOMAS S. KUHN in seiner vor etwas mehr als dreißig Jahren erstmals veröffentlichten Schrift über „Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen“ auch als disziplinäre Matrix bezeichnet hat. In dieser Eigenschaft bündeln Paradigmen neben zentralen Aussagen über das Fachgebiet aber vor allem Normen und Wertvorstellungen einer Disziplin, die sowohl das darin durch alle Mitglieder dieser Disziplin anerkannte Menschenbild als auch Weltbild widerspiegeln und die, daraus abgeleitet, Zielsetzungen dieser Disziplin fokussieren.
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Ziel der Benennung von Paradigmen im Pflegebereich:



Auf pflegewissenschaftliche Anliegen bezogen, war deren Paradigmenfrage damit verbunden, aus dem breiten Angebot der von ihr rezipierten paradigmatischen Anleihen anderer Wissenschaften ein Konzentrat zu entwickeln, das:

die Einzigartigkeit der Pflege dokumentieren sollte und
diese von verwandten Disziplinen unterscheidbar machte.
Ihr Bemühen war darauf ausgerichtet, dieses speziell pflegerische Paradigmenprofil an Schlüsselbegriffen zu fixieren, die mit ihrem Schlagwortcharakter sehr leicht eingängig sind.
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Schlüsselbegriffe zur Beschreibung des
Paradigmas der Pflege (SB 2, S. 10 ff.)



Person,

Gesundheit / Krankheit,

Umgebung / Lebenswelt,

Pflege / Pflegehandeln.
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Beispiele von Paradigmen in der Pflegewissenschaft:







Diese Paradigmen sind z.B. Benennungen wie Patient, Gesundheit - Krankheit, Umgebung und Pflege.
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Metaparadigma: (SB 4, S. 16)






•eine wissenschaftliche Weltanschauung (die in Form genereller Grundannahmen jede Forschung bestimmt).

•breitester Konsens innerhalb einer Disziplin.
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Die 4 metaparadigmatischen Begriffe der Pflege
nach Fawcett sind: (SB 3, S. 19 f.)



Person

Gesundheit

Umgebung (Umwelt)

Pflege

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Begriffe des Metaparadigmas nach Fawcett
(SB 3, S. 18 – 20) Begriffe: „Person, Umwelt/ Umgebung, Gesundheit und Pflege“.
Person:Der Begriff Person umfaßt alle Rezipienten von Pflege – gleich ob es sich dabei um Individuen, Familien, andere Gruppen oder um ein Gemeinwesen handelt. Unter diesem Begriff lassen sich auch andere Begriffe wie Patienten, Klienten oder Kunden subsumieren, die jedoch immer nur einen Ausschnitt des allgemeineren bzw. abstrakten Begriffs „Person“ beschreiben. Unter der Überschrift „Person“ lassen sich nicht zuletzt auch alle Aussagen zum Menschenbild zusammenfassen.
Umwelt/ Umgebung: Zu den Begriffen „ Umwelt/ Umgebung“ gibt Fawcett lediglich einige Beispiele, sie definiert diese Begriffe nicht. Sie schreibt „Der Begriff Umwelt bezieht sich auf alle wichtigen Bezugs-personen und die objektiven Lebensumstände der Person. Aber auch die unmittelbare Umgebung, in der die Pflege stattfindet – die Wohnung der Person, eine ambulante oder klinische Einrichtung, die Gesellschaft als Ganzes – wird unter diesem Begriff gefaßt.“ Der Begriff „Umwelt“ ist bei Fawcett eng mit dem Begriff „Person“ verwoben, denn es handelt sich hier ganz offenbar um alles, was die Person umgibt und mit ihr in irgendeiner Weise interagiert.
Gesundheit:Was Fawcett unter dem Begriff „Gesundheit“ versteht, wird aus ihren Hauptwerken nicht klar ersichtlich. Zum Einen unterscheidet sie die Begriffe „krank“ und „gesund“, zum Anderen heißt es aber in der eigentlichen Begriffsdefinition, dass Gesundheit jeder Status einer Person sei „vom völligen Wohlbefinden bis hin zur unheilbaren Erkrankung.“ Hier wird also die übliche Gegen-überstellung von Gesundheit und Krankheit in einem „neutralen“ Kontinuum aufgelöst.
Pflege: Der Begriff „Pflege“ bezeichnet „alle Aktivitäten, die im Interesse der Person von Pflegekräften ergriffen werden, sowie die Ziele und Ergebnisse dieser Aktivitäten. Sie sind Bestandteil des systematischen Pflegeprozesses mit dem die Komponenten: Diagnose, Planung, Intervention und Evaluation.“ Im übrigen wird dieser Begriff durch die vier anderen Begriffe des Meta-paradigmas und deren Grundaussagen näher bestimmt.
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Argumente gegen Fawcetts Metaparadigma
(SB 3, S. 22 ff.):

•Auf die Begriffe Person, Umwelt und Gesundheit hat die Disziplin Pflege mit Sicherheit keinen Alleinanspruch.

•Strittig ist, ob die 4 Begriffe alle für die Pflege wichtige Begriffe benennen (vermisst werden z. B. Sorge/Fürsorge und Wohlbefinden).

•F. benennt lediglich mögliche Oberbegriffe einer Taxonomie der Pflege, die aber gerade nicht mit Inhalten bzw. einer bestimmten Perspektive gefüllt sind.

•Strittig ist ferner, ob die Bezeichnung der Begriffe adäquat ist (z. B. Mensch oder Klient statt „Person“; auch das „Metaparadigma“ Pflege ist zur Kennzeichnung der Disziplin „Pflege“ wenig geeignet, da tautologisch).
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Paradigma nach KUHN (SB 2, S. 10)



Denkmuster einer Disziplin,

zentrale Aussagen über das Fachgebiet,

Normen und Wertvorstellungen einer Disziplin, die sowohl das darin durch alle Mitglieder dieser Disziplin anerkannte Menschenbild als auch das Weltbild widerspiegeln und die, daraus abgeleitet,

Zielsetzungen dieser Disziplin fokussieren.
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Systematiken zur Analyse pflegetheoretischer
Modelle ”Deskription” und ”Evaluation“
Aspekte oder Fragen bei Deskription (Beschreibung)
und Evaluation (Bewertung):
Deskription: (SB 3, S. 26-29)


•Ursprünge des Modells, biographischer und theoretischer Hintergrund

•Besondere Schwerpunkte und Besonderheiten des Modells

•Schlüsselbegriffe der Pflege und deren Beziehungen untereinander

•Strukturelle Komponenten und struktureller Aufbau
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Evaluation: (SB 3, S. 29-37)





•Quellenkritik

•Theoretische Konsistenz und Haltbarkeit

•Praktische Brauchbarkeit und Relevanz

•Beitrag zur Disziplin Pflegewissenschaft und Verbreitungsgrad
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Kriterien der Deskription:





Wie sehen die Beziehungen zwischen den Begriffen aus?

Sind alle Begriffe verbunden?

War die Autorin beschäftigt in Lehre, Management oder Praxis?
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Kriterien der Evaluation:



Ist die rezipierte Literatur aus anderen Disziplinen für die jeweiligen Disziplinen maßgebend?

Entspricht sie deren heutigem Wissensstand?

Sind die Begriffsdefinitionen klar und verständlich?

Wie hoch ist der Trainingsaufwand, um das Pflegemodell in die Pflegepraxis umsetzen zu können
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Bedeutung der Reichweite eines
pflegetheoretischen Modells
(SB 2, Seite 19):





Je abstrakter ein pflegetheoretisches Modell ist, desto größer ist seine Reichweite – und umgekehrt – je näher oder konkreter zur Wirklichkeit die Aussagen eines pflege- theoretischen Modells sind, desto geringer ist seine Reichweite.
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Unterschied zwischen Theoriemonismus und
–pluralismus (SB 2, S. 7 und S. 8):



In der Phase des Monismus wird der Anspruch verfolgt, auf allen Abstraktionsebenen eine übergeordnete Idee von Einheitlichkeit und Gemeinsamkeit bezüglich des theoretischen Wissens und der Vorstellungen von Pflege zu schaffen. (Streben nach Sicherheit und Eindeutigkeit).

Dagegen verfolgt der Theoriepluralismus die Vorstellung von Konkurrenz und Widerspruch, d. h. eine Systematisierung und Klassifizierung von Pflege ausgehend von der Vielfalt
akzeptierter Theorien und theoretischer Modelle.
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Theoriemonismus und
Theoriepluralismus (SB 2, S. 7 ff.)



Merkmale des Theoriemonismus sind:
Anerkennung einer einzigen Lehrmeinung,
Vorstellung einer idealen bzw. optimalen Pflege,
keine gegenseitige Anerkennung der Theorien,
Ausblenden wesentlicher Problembereiche.

Merkmale des Theoriepluralismus sind:
Anerkennung vielseitiger Erklärungs- und Begründungszusammenhänge von Pflege,
Abgrenzungsbemühungen von verwandten Disziplinen.
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Erforderliche Veränderungsprozesse
(SB 7, S. 47)


•eine Klärung der inhaltlichen Gestaltung der Pflege (theoretischer Bezugsrahmen),
•eine Klärung von Werten, Wissen und Kompetenzen (bei Pflegekräften, Patienten und Bezugspersonen),
•eine Überprüfung der Pflegedokumentationen (soll die Phasen des Pflegeprozesses entsprechend dem theoretischen Bezugsrahmen abbilden),
•eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Pflegemethoden,
•eine Überprüfung und Neuausrichtung der Arbeitsabläufe, der Arbeitsorganisation, der Kooperations- und Kommunikations-strukturen innerhalb der Pflege und zu anderen Berufsgruppen,
•eine Änderung der Arbeitsorganisation in Richtung Primäre Pflege,
•eine Überprüfung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsinhalten und deren Bezug zur Pflegepraxis.
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Gemeinsamkeiten Domäne- als auch dem Paradigmenbegriff:
Werden Gegenstandsbereiche einer Disziplin (Wissenschafts-zweig, Spezialgebiet einer Wissenschaft) genannt, die Überein-stimmung und Verwandtschaft von Ideen beschrieben und hierüber die Determinanten wie Normen, Werte, Menschenbild und Weltbild sowie disziplinäre Zielset¬zungen einbezogen.
Unterscheidung:
Domäne (Herrschaftsgebiet, Spezialgebiet) ist als Instanz zur Abgrenzung von anderen Domänen zu verstehen, innerhalb ihres Rahmens wird die Existenz unterschiedlicher Denkschulen und Paradigmen akzeptiert; sie ist die institutio-nalisierte Version einer Fachgebietes, die die Definition von Zuständigkeiten unterstützt.
Paradigma (disziplinäre Matrix, wissenschaftliches Leitbild) steht sowohl für Denkschulen (Beispiel: Organbezogenheit schulmedi-zinischen Denkens) als auch für die inhaltliche Dimensionen zur Definition von Gegenstandsbereichen einer Disziplin oder Domäne.MELEIS vernachlässigt allerdings in ihren Ausführungen die ursprüngliche Bedeutung der Domäne als Herrschaftsgebiet, das gegen Übergriffe durch andere zu verteidigen ist. Auch im deutschen Sprachgebrauch setzt sich - angeregt durch KAM ( l 990) - zunehmend der Domäne¬begriff durch, wenn es um die Beschreibung von Zuständigkeitsbereichen der Pflege geht (BARTHOLOMEYCZIK 1997, S. 4g),
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Gegenstandsbereiche pflegetheoretischer Modelle-
Pflegetheoretische Modelle lassen sich als erstes darauf hin betrachten, welche Gegenstandsbereiche sie ansprechen, wie diese im Rahmen der Domäne-Debatte von MELEIS befürwortet werden. Im Zuge zu entwickelnder Pflegeleitbilder können aber auch die folgenden Hinweise hilfreich sein:
1. inhaltlichen Analyse: Werte und Handlungsnormen, Menschen- und Weltbild sowie die Zielsetzung pflegerischen Handelns;
2. Werte und Handlungsnormen können in pflegetheoretischen Modellen explizit formuliert sein, aber auch implizit aus Aussagen zum pflegetherapeutischen Handeln,zum Beziehungsgefüge zwischen Pflegenden und zu Pflegenden oder über die den zu Pflegenden zugewiesene Rolle abgeleitet werden
3. Menschen¬ und Weltbild: Die Beschreibung von Menschen- und Weltbild gibt Aufschluss darüber, wie Aussagen des Personenbezugs oder der Personenorientierung verstanden werden sollen: welcher Grad an Autonomie den zu Pflegenden trotz Abhängigkeit zugestanden wird, wie Hilfsangebote aussehen sollen und auf welche Weise Anpassungserfordernisse zwischen Mensch und Mitwelt/Umwelt gesehen werden. Die Verwendung der Begriffe „Mensch", „Person",„Individuum" beinhalten semantisch ungeklärte Probleme, die im weiteren Sinn mit der gesellschaftlich determinierten zweigeschlechtlichen Polarisierung von Menschen in Frauen und Männer zusammenhängen. 
4. Schließlich spielt die Zielsetzung eines Pflegeleitbildes eine wichtige Rolle, mit der die Absicht pflegerischen Handelns eingekreist wird. Von Bedeutung kann sein, inwiefern ich davon ausgehe, dass meine pflegerischen Intentionen mit den Zielen der zu Pflegenden übereinstimmen oder übereinstimmen sollen: wie verständige ich mich mit den zu Pflegenden oder setze ich eine Übereinstimmung grundsätzlich voraus? Wie schätze ich meine ExpertInnenrolle ein, wenn diese ihren Ansatz darin hat, besser zu wissen, was für andere gut und richtig ist?  Ein anderes Kriterium ist, auf die Erreichbarkeit von Zielen, also auf den Grad ihrer Operationalisierung zu achten: Operationalisierung soll hier im Sinne eines Definitionsprozesses verstanden werden, in dem Schritte zur Erreichung eines Zieles festgelegt werden, die messbar und damit überprüfbar sind.
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Unterschiedliche Theorieverständnisse ergeben sich über:
ihren Abstraktionsgrad von Wirklichkeit
über die Bedeutung ihrer Reichweite
Beide Merkmale werden in unterschiedlicher Weise dazu benutzt, Theorien hierarchisch zu ordnen. Wenn dann auch noch eine Vermischung mit der Bedeutung von Alltagstheorien erfolgt, stellt sich für „Theorielaien" endgültig Unübersichtlichkeit ein. Alltags-theorien sind aber gegenüber wissenschaftlichen Theorien insofern gut zu unterscheiden, als dass sie persönliche Vorlieben ent-sprechen, die sich zumeist nur im persönlichen Umfeld bewähren müssen, auch wenn sie gelegentlich mit wissenschaftlichen Erkenntnissen unterfüttert werden. Wissenschaftlich begründete Theorien hingegen beanspruchen eine größere Reichweite, die mit verschiedenen Forschungsmethoden beweisbar sein muss und die sich auch in anderen als persönlich gefärbten Situationen bewähren muss. Veröffentlichte Literatur zu einer Theorie unterstreicht zudem das Ausmaß ihrer Reichweite. Das Problem in der Auslegung der Begriffe Modell und Konzept ist zunächst ein semantisches: der us-amerikanische concept-Begriff hat im Englischen eine andere Bedeutung als im Deutschen. Das englische „concept" konnotiert (frei übersetzt: das Mitschwingen von Nebenbedeutungen) mit dem deutschen „Begriff' und das deutsche „Konzept" müsste mit blue-print oder model übersetzt werden. Hinzu kommt, dass in den Schriften der us-amerikanischen Pflegewissenschaftlerinnen die Beschreibungen zum Konzept-Begriff durchaus widersprüchlich ausfallen, wobei in der deutschsprachigen Version die mitschwingende Konnotation lediglich aus dem Zusammenhang abgeleitet werden kann - ein offensichtliches Übersetzungsproblem also. Auch zum Modell-Begriff lassen sich überkreuzende Bedeutungen feststellen, wie Sie in der soeben gelesenen Ausführung entdeckt haben werden: so konnotiert der deutsche Konzept-Begriff deutlich mit dem englischen Model-Begriff.
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Schlüsselbegriffe zur Beschreibung des
Paradigmas der Pflege (SB 2, S. 10 ff.)



Person,
Gesundheit / Krankheit,
Umgebung / Lebenswelt,
Pflege / Pflegehandeln.
Kartensatzinfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Pflegewissenschaft
Thema: Pflegewissenschaft I
Schule / Uni: Hamburger-Fern-Hochschule
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 13.08.2011
Tags: Pflegewissenschaft I
 
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