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All main topics / Landeskunde / Deutsche Hochschulen

Deutsche Hochschullandschaft (14 Cards)

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Dieser Hochschultyp  bietet ein breites Fächerspektrum: Geistes- und Sozialwissenschaften und  setzt auf die Einheit von Forschung und Lehre.
Universität
Die meisten Universitäten sind Volluniversitäten und bieten ein breites Fächerspektrum: Geistes- und Sozialwissenschaften, Natur- und Technikwissenschaften sowie Jura. Die deutschen Universitäten setzen auf die Einheit von Forschung und Lehre. Professoren und Dozenten unterrichten nicht nur, sondern arbeiten auch selbst in der Forschung. Die Studierenden und Doktoranden werden oft in die Projekte einbezogen und lernen früh selbstständiges Arbeiten. Ein Universitätsabschluss qualifiziert für den Beruf, aber auch für eine weitere Laufbahn in der Wissenschaft.
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Das an diesem Hochschultyp  straff organisierte Studium ermöglicht Studierenden, neben dem theoretischen Wissen durch Praxissemester erste Berufserfahrung zu sammeln.
Fachhochschule
Die rund 200 deutschen Fachhochschulen (FH) verstehen sich als Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das in der Regel straff organisierte Studium ermöglicht Studierenden, neben dem theoretischen Wissen durch Praxissemester erste ­Berufserfahrung zu sammeln. Auch Fachhochschulen haben ein großes Studienangebot, nur Medizin und Jura kann man hier nicht studieren. Sie besitzen außerdem kein Promotionsrecht.
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Zu den  Schwerpunkten dieses Hochschultyps gehören ingenieurwissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studiengänge – ergänzt durch Medizin, Management und Wirtschaft.
Technische Universität
Für Technikbegeisterte mit Interesse an wissenschaftlichen Fragen sind die Technischen Universitäten (TU) und Technischen Hochschulen (TH) ideal für ein Hochschulstudium. Zu den Schwerpunkten gehören ingenieurwissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studiengänge – ergänzt durch Medizin, Management und Wirtschaft. Die neun größten Technischen Universitäten haben sich zur Initiative TU9 zusammengeschlossen.
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Die Studiengebühren an diesem Hochschultyp  liegen zwischen 1800 und 4700 Euro pro Semester.
Privathochschule
Die rund 100 staatlich anerkannten privaten Hochschulen setzen bei der Ausbildung ihrer Absolventen auf einen hohen Praxisanteil. Kleine Lerngruppen, gute Kontakte in die Wirtschaft und kurze Studienzeiten machen diese Hochschulen interessant. Die Studiengebühren an den Privaten liegen zwischen 1800 und 4700 Euro pro Semester. Ganz wichtig: Private Hochschulen müssen staatlich anerkannt sein, sonst kann es Probleme mit der Anerkennung der Abschlüsse geben.
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Das  ist  keine Hochschule, aber ihr Abschluss entspricht einem Hochschulabschluss.
Berufsakademie
Die 38 Berufsakademien (BA) sind keine Hochschulen, aber ihre Abschlüsse entsprechen einem Fachhochschulabschluss. An einer Berufsakademie kann nur derjenige studieren, wer einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen hat. Entsprechend dem dualen System wird an der BA theoretisches  Wissen vermittelt, während  in einer Firma praktische Erfahrung gesammelt wird. Absolventen der BA haben gute Jobaussichten, vor allem bei Großunternehmen mit Standorten in aller Welt.
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Wer an einer dieser Hochschulen ein Studium beginnen will, muss vorher häufig eine anspruchsvolle Eignungsprüfung bestehen.
Studierende mit künstlerischem Talent finden an den 50 staatlich anerkannten Kunst-, Musik- und Filmhochschulen exzellente Ausbildungsbedingungen. Wer an einer dieser Hochschulen ein Studium beginnen will, muss vorher häufig eine anspruchsvolle Eignungsprüfung bestehen. Das Studium selbst bietet meist viele Freiheiten, um eigene künstlerische Schwerpunkte zu setzen. Bei Studierenden aus dem Ausland sind die deutschen Musikhochschulen besonders beliebt.

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Was ist eine Volkshochschule und wem steht sie offen?
Eine Volkshochschule (VHS) ist eine gemeinnützige Einrichtung zur Erwachsenen- und Weiterbildung. Volkshochschulen sind jedoch entgegen ihrer Bezeichnung keine Hochschulen, sondern in Deutschland dem quartären Bildungsbereich der Weiterbildung zugeordnet.
Volkshochschulen verstehen sich heute als kommunale Weiterbildungszentren. Sie bieten Kurse, Einzelveranstaltungen, Kompaktseminare, Studienreisen und -fahrten ebenso an, wie „Bildung auf Bestellung“ in Form von sog. Firmen- oder Inhouse-Kursen.
In der Regel finanzieren sich die VHS durch die vier „Säulen“: Zuschüsse des Landes, Zuschüsse der Gemeinde(n), Zuschüsse des Landkreises, Einnahmen aus Teilnehmerentgelten, Spenden und Drittmittel (z. B. Fördermittel des Bundes, der Agentur für Arbeit, Projektzuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds oder der Bezirksregierungen usw.)
Kursangebot
Das Kursangebot von Volkshochschulen besteht aus Lehrveranstaltungen verschiedener Dauer, meist zwischen 1 und 15 Wochen. Es steht in aller Regel allen Personen ab einem Alter von 16 Jahren offen. Es gibt aber Kurse, die auf die Bedürfnisse berufstätiger Personen zugeschnitten sind. Andere sind insbesondere auf Arbeitslose, Familienfrauen und -männer oder Rentner und Pensionäre ausgerichtet. Je nach Zielgruppe und Verfügbarkeit von Räumen finden Kurse vormittags, abends oder als Intensivkurs am Wochenende statt. Ein weiteres Standbein der Volkshochschulen sind Bildungsurlaube nach den Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen der Bundesländer. Viele Volkshochschulen führen auch Studienreisen und Exkursionen durch und bieten als Auftragsmaßnahmen Schulungen für Firmen, Verbände, Vereine oder Privatpersonen an.
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Wie heißt das Programm des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an den deutschen Hochschulen und in welche Förderlinien ist dieses Programm aufgeteilt?
Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen ist ein 2005/06 erstmals ausgelobtes Förderprogramm in Deutschland.
Sie ist aufgeteilt in die drei Förderlinien „Zukunftskonzepte“ (Entwicklung der Gesamtuniversität), „Exzellenzcluster“ (Förderung der Forschung eines Themenkomplexes) und „Graduiertenschule“ (Förderung von Doktoranden in begrenzten Themengebieten).
Die Förderlinie Graduiertenschulen dient der Ausbildung von Doktoranden in einem eingegrenzten Themenspektrum unter exzellenter wissenschaftlicher Begleitung und hervorragenden Randbedingungen. Die Forschung der beteiligten Professoren tritt in den Hintergrund, während die Forschung der Doktoranden im Vordergrund steht. Für jede Graduiertenschule stehen pro Jahr ungefähr eine Million Euro zur Verfügung.
Die Exzellenzcluster genannte Förderlinie der Exzellenzinitiative stellt die wissenschaftliche Forschung zu einem weiter gefassten Themenkomplex an einem Standort in den Vordergrund und wird mit ca. 6,5 Mio. Euro pro Jahr gefördert. Es geht nicht darum, ein bestimmtes Teilgebiet eines Faches zu bearbeiten, sondern vielmehr 25 hervorragend ausgewiesene Wissenschaftler zu einem Thema von gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Relevanz zusammenzubringen, das gemeinsam bearbeitet wird. Dabei sind strukturelle Auswirkungen auf das organisatorische Gefüge einer Universität ausdrücklich gewollt.
Das Zukunftskonzept beschreibt die langfristige Entwicklung einer Universität in der Forschung. Es umfasst die Fokussierung auf bestimmte Themengebiete, die Zieldefinition für die gesamte Universität sowie die Beschreibung des Weges dorthin – also der strategischen Entwicklung. Eine erfolgreiche Bewerbung setzt die Einwerbung von mindestens einem Exzellenzcluster und einer Graduiertenschule voraus. Die neun für ihr Zukunftskonzept ausgezeichneten Hochschulen werden allgemein als "Eliteuniversitäten" bezeichnet.
Elite-Unis in Deutschland:
RWTH Aachen
Freie Universität Berlin
Universität Freiburg
Universität Göttingen
Universität Heidelberg
Karlsruher Institut für Technologie
Universität Konstanz
LMU München
TU München
Tags:
Source: http://de.wikipedia.org/wiki/ Exzellenzinitiative
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Was ist das Refendariat?
Das Referendariat ist ein Vorbereitungsdienst (eine Ausbildungszeit) für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim deutschen Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland, soweit ihnen die Dienstherrnfähigkeit für Beamte durch Gesetz verliehen worden ist. Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und soll praktische Kenntnisse vermitteln, die vom Universitätsstudium nicht vermittelt werden konnten. Im Einzelfall kann es kürzer sein.
In das Referendariat eintreten kann, wer nach einem mindestens dreijährigen Studium an einer Hochschule das Studium mit dem ersten Staatsexamen oder einer gleichwertigen akademischen Prüfung abgeschlossen hat. Seine Dienstbezeichnung ist Referendar (ggf. mit einem auf die Laufbahn hinweisenden Präfix [z. B. Rechtsreferendar, Studienreferendar usw.]).
Die beiden größten Gruppen der Referendare sind:
Lehramtsreferendare und Rechtsreferendare.
Eine kleinere Gruppe von Referendaren sind die technischen Referendare, deren Referendariat auf den höheren technischen Dienst vorbereitet. Abhängig von der angestrebten Fachrichtung ist ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder Ingenieurstudium Eingangsvoraussetzung. Die Laufbahnprüfung wird bis auf die Länder Baden-Württemberg und Bayern zentral vom Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst abgenommen. Größte Gruppe der technischen Referendare ist die der Baureferendare.
Darüber hinaus werden aber auch z. B. Bibliotheksreferendare für die wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken, Veterinärreferendare für die staatlichen Veterinäruntersuchungsämter, Brandreferendare für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst, Forstreferendare für den höheren Forstdienst ausgebildet. Für alle Referendare ist regelmäßig eine Laufbahnprüfung vorgeschrieben; sie sind in der Regel während des Vorbereitungsdienstes Beamte.
Das Referendariat wird mit dem zweiten Staatsexamen (Großes Staatsexamen) beendet.
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Welches Gremium  gilt als Instanz zur Vertretung der Interessen aller Studierenden an den deutschen Universitäten?
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist in den Hochschulen der meisten deutschen Bundesländer das geschäftsführende Organ der Studierendenschaft. Er stellt die studentische „Regierung“ oder auch die eigentliche Studierendenvertretung im engeren Sinne dar. Der AStA wird in der Regel vom Studierendenparlament gewählt und besteht aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referenten für verschiedene Aufgabengebiete.
Generell kann man sagen, dass der AStA die Interessen der Studierenden vertritt. Durch verschiedene Referenten soll eine optimale Unterstützung für die Studierenden und deren Anliegen gewährleistet werden. Anhand der vielfältigen Referate sieht man schon, in welchen Bereichen der größte Informationsbedarf besteht und wo Probleme auftreten.
Daneben bieten die meisten AStA den Studierenden eine Reihe von Dienstleistungen an, z. B. Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, verbilligte Kopiermöglichkeiten, Verkauf von Schreibmaterial und von Internationalen Studentenausweisen (ISIC). Auch die Verhandlungen um das Semesterticket fällt in der Regel in die Zuständigkeit des AStA.
Nach den teilweise massiven Mittelkürzungen an den Hochschulen bieten viele AStA inzwischen auch Angebote an, die früher an den Hochschulen angesiedelt waren, zum Beispiel Sprachkurse, Tutorien oder Deutschkurse für internationale Studierende.
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Welches Gesetz in Deutschland hilft den Studierenden mit finanziellen Belastungen fertig werden und  unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht?
Seit den 70er Jahren bietet der Staat Studierenden die Möglichkeit der Studienfinanzierung im Wege des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Leistungen nach dem BAföG werden teilweise als Darlehen ausgezahlt und sind im Anschluss an das Studium grundsätzlich vom BAföG -Empfänger zurückzuzahlen. Ziel der BAföG-Leistungen ist, die Unabhängigkeit des Ergreifen eines Studiums von der finanziellen Situation der Studenten und des Elternhauses.
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Dem Grunde nach Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben Studierende (und Schüler), die einer nach den Regeln des BAföG förderungsfähigen Ausbildung nachgehen. Wer dem Grunde nach Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG hat wird tatsächlich nur dann finanzielle Unterstützung erhalten, wenn der bestehende Bedarf nicht durch eigenes Einkommen oder zu verwertendes Vermögen gedeckt werden kann. Außer beim so genannten elternunabhängigen BAföG wird auch das Einkommen der Eltern und Ehegatten des BAföG-Empfängers, nicht aber deren Vermögen berücksichtigt.
Wie lange und in welcher Höhe wird BAföG gezahlt?
Bei Studierenden erfolgt eine Förderung nach dem BAföG grundsätzlich maximal bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer. Diese bestimmt sich anhand der jeweiligen Regelstudienzeit des Studienfaches. Daneben sind gegebenenfalls erforderliche Leistungsnachweise zu erbringen.
Die Höhe der BAföG-Förderung bestimmt sich nach dem Einkommen des BAföG-Empfängers bzw. dessen Eltern oder Ehegatten. Bei der Berechnung des BAföG finden gewisse Freibeträge, beispielsweise für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder, Beachtung.

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Was beschreibt die Regelstudienzeit?
Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. Sie war als Rechtsanspruch für Studenten gedacht, um nicht während ihres Studiums die Streichung ihres Faches aus dem Angebot der Universität befürchten zu müssen.
Die Regelstudienzeit unterscheidet sich mitunter deutlich von der durchschnittlichen Studiendauer (vgl. Langzeitstudent). So wird zum Beispiel die Regelstudienzeit für den Diplom-Studiengang Volkswirtschaftslehre an der Universität Köln mit 9 Semestern angegeben - die durchschnittliche Zeit beträgt jedoch 15,8 Semester. Der Grund für diesen Unterschied liegt darin, dass bei der Regelstudienzeit von idealisierten Bedingungen ausgegangen wird, die dann in der Praxis häufig nicht gegeben sind. So sind Gründe für das Überschreiten der Regelstudienzeit z. B. überfüllte Seminare und Vorlesungen, gleichzeitige Termine von Pflichtveranstaltungen, der Ausfall von Kursen oder schlicht die Notwendigkeit eines (zeitaufwendigen) Nebenjobs zur Finanzierung des Studiums und des Lebens. Auch der Grad der Begabung und die Motivation eines Studenten kann erhebliche Auswirkungen auf die Studienzeit haben, wenn Prüfungen wiederholt werden müssen oder erst später angetreten werden. In der jüngeren Zeit wurde die Regelstudienzeit von einem Abwehrrecht des Studenten zu einem Geschwindigkeitsanspruch der Universität umgedeutet.

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Was ist eigentlich Numerus Clausus?
Numerus clausus (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.
Heute die häufigste Wortverwendung, synonym „Zulassungsbeschränkungen“, abgekürzt NC., bezeichnet die Tatsache einer meist kapazitätsbezogenen Begrenzung der Zulassung in bestimmten Studienfächern beim Zugang zu einem Studium an einer Hochschule oder zu anderen Schulen.
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Wie heißt das Programm des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an den deutschen Hochschulen und in welche Förderlinien ist dieses Programm aufgeteilt?
Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen ist ein 2005/06 erstmals ausgelobtes Förderprogramm in Deutschland.
Sie ist aufgeteilt in die drei Förderlinien „Zukunftskonzepte“ (Entwicklung der Gesamtuniversität), „Exzellenzcluster“ (Förderung der Forschung eines Themenkomplexes) und „Graduiertenschule“ (Förderung von Doktoranden in begrenzten Themengebieten).
Die Förderlinie Graduiertenschulen dient der Ausbildung von Doktoranden in einem eingegrenzten Themenspektrum unter exzellenter wissenschaftlicher Begleitung und hervorragenden Randbedingungen. Die Forschung der beteiligten Professoren tritt in den Hintergrund, während die Forschung der Doktoranden im Vordergrund steht. Für jede Graduiertenschule stehen pro Jahr ungefähr eine Million Euro zur Verfügung.
Die Exzellenzcluster genannte Förderlinie der Exzellenzinitiative stellt die wissenschaftliche Forschung zu einem weiter gefassten Themenkomplex an einem Standort in den Vordergrund und wird mit ca. 6,5 Mio. Euro pro Jahr gefördert. Es geht nicht darum, ein bestimmtes Teilgebiet eines Faches zu bearbeiten, sondern vielmehr 25 hervorragend ausgewiesene Wissenschaftler zu einem Thema von gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Relevanz zusammenzubringen, das gemeinsam bearbeitet wird. Dabei sind strukturelle Auswirkungen auf das organisatorische Gefüge einer Universität ausdrücklich gewollt.
Das Zukunftskonzept beschreibt die langfristige Entwicklung einer Universität in der Forschung. Es umfasst die Fokussierung auf bestimmte Themengebiete, die Zieldefinition für die gesamte Universität sowie die Beschreibung des Weges dorthin – also der strategischen Entwicklung. Eine erfolgreiche Bewerbung setzt die Einwerbung von mindestens einem Exzellenzcluster und einer Graduiertenschule voraus. Die neun für ihr Zukunftskonzept ausgezeichneten Hochschulen werden allgemein als "Eliteuniversitäten" bezeichnet.
Elite-Unis in Deutschland:
RWTH Aachen
Freie Universität Berlin
Universität Freiburg
Universität Göttingen
Universität Heidelberg
Karlsruher Institut für Technologie
Universität Konstanz
LMU München
TU München
Tags:
Source: http://de.wikipedia.org/wiki/ Exzellenzinitiative
Flashcard set info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Landeskunde
Topic: Deutsche Hochschulen
School / Univ.: Staatliche Pädagogische Universität
City: Lipezk
Published: 29.03.2011
Tags: Bildung, Hochschulreform, Studierender, Professor, Universität
 
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