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All main topics / Steuerrecht / Erbschaft- und Schenkungsteuer

ErbStG (22 Cards)

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stpfl. Vorgänge - gesetzl. Grundlage
§ 1 ErbStG

- Erwerb von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)
- Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)
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Erwerb von Todes wegen - gesetzl. Grundlage
§ 3 ErbStG
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Schenkung unter Lebenden - gesetzl. Grundlage
§ 7 ErbStG
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pers. Stpfl. - gesetzl. Grundlage
§ 2 ErbStG

Erlasser, Schenker oder Erwerber ist Inländer
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stpfl. Erwerb - gesetzl. Grundlage
§ 10 ErbStG

die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist

§ 10 Abs. 1 S. 6 ErbStG
stpfl. Erwerb wird auf volle 100 Euro abgerundet
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Bewertung - gesetzl. Grundlage
§ 12 ErbStG

Anteile an KapGes
§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG

Grundbesitz
§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BewG

inländisches BV
§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG
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grundsätzliche Vorgehensweise bei der Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der ErbSt & SchenkSt
§ 12 Abs. 3 ErbStG
Verweis auf das BewG

§ 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG
gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes

§ 157 Abs. 3 BewG
Verweis auf die relevanten Vorschriften (§§ 159, 176 - 198 BewG)

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Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der ErbSt & SchenkSt
§§ 176 bis 198 BewG

§ 177 BewG
gemeiner Wert (§ 9 BewG) ist den Bewertungen zu Grunde zu legen

§ 181 BewG
Regelung über Grundstücksarten

§ 182 BewG
bestimmt, welche Grundstücksarten, wie zu bewerten sind

§ 183 BewG
Vergleichswertverfahren

§ 184 BewG
Ertragswertverfahren

§ 189 BewG
Sachwertverfahren
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Bewertung von Grundvermögen - Ertragswertverfahren - gesetzl. Grundlage
§ 184 BewG

getrennte Ermittlung des Gebäudeertragswerts von dem Bodenwert
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Bewertung von Grundvermögen - Ertragswertverfahren - Ermittlung Bodenwert
§ 184 Abs. 2 iVm § 179 BewG

Fläche * Bodenrichtwert

Bodenrichtwert wird durch die Geschossflächenzahl beeinflusst (vgl Erlass v. 05.05.2009)
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Bewertung von Grundvermögen - Ertragswertverfahren - Ermittlung Gebäudeertragswert
§ 185 Abs. 1 BewG - Reinertrag des Gebäudes
Reinertrag d. Gebäudes = Rohertrag d. Gebäudes (§ 186 BewG) - Bewirtschaftungskosten (§ 187 BewG)

§ 186 BewG
Rohertrag - Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks für den Zeitraum von 12 Monaten zu zahlen ist; Umlagen, zur Deckung der Betriebskosten sind nicht anzusetzen

§ 187 BewG
Bewirtschaftungskosten - Pauschalierung, Anlage 23

§ 185 Abs. 2 BewG - Gebäudereinertrag
Gebäudereinertrag = Reinertrag d. Gebäudes - Bodenwertverzinsung (§ 188 BewG)

§ 188 BewG
Liegenschaftszinsatz - Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird

Liegenschaftszinssätze von Gutachterausschüssen; sonst: § 188 Abs. 2 BewG

§ 185 Abs. 3 BewG - Gebäudeertragswert
Gebäudeertragswert = Gebäudereinertrag * Vervielfältiger (Anlage 21)

maßgebend sind Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer
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sachl. Steuerbefreiungen - gesetzl. Grundlage
§ 13 ErbStG

Nr. 1
für Steuerklasse 1:
- Hausrat inkl. Wäsche u. Kleidungsstücke, soweit der Wert 41.000 € nicht übersteigt
- andere bewegl. körperl. Gegenstände, soweit der Wert insgesamt nicht 12.000 € übersteigt

für Steuerklasse 2 und 3:
- Hausrat inkl. Wäsche u. Kleidungsstücke, soweit der Wert 12.000 € nicht übersteigt

Befreiung gilt nicht für Gegenstände, die zum luf Vermögen, Grundvermögen oder BV gehören; Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen.

Nr. 2
- Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken unter bestimmten Voraussetzungen.
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sachl. Steuerbefreiung - Familienheim - gesetzl. Grundlage
§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (bei Ehegatten)
Zuwendung unter Lebenden

§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG
Erwerb von Todes wegen (bei Ehegatten):
- Erblasser muss bis zum Erbfall das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben
- Erwerber muss das Grundstück unverzüglich über eine Dauer von 10 Jahren zu eigenen Wohnzwecken nutzen

§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG
Erwerb von Todes wegen (bei Kindern):
- Erblasser muss bis zum Erbfall das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben
- Erwerber muss das Grundstück unverzüglich über eine Dauer von 10 Jahren zu eigenen Wohnzwecken nutzen
- Wohnfläche darf nicht größer als 200 qm sein
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Steuerbefreiung für BV, Betriebe der LuF und Anteile an Kapges - gesetzl. Grundlage
§ 13a ErbStG

Verschonungsabschlag iHv 85 %
Abzugsbetrag iHv max. 150.000 €

abhängig von:
- Lohnsummentest
- Behaltefrist

Abschmelzen des Versorgungsabschlags bei Unterschreiten der Lohnsumme und bei Verletzung der Behaltefrist. Abzugsbetrag entfällt, wenn Verschonungsbetrag nicht komplett gewährt wird.
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begünstigtes Vermögen - gesetzl. Grundlage
§ 13b ErbStG

hierzu gehören:
- luf Vermögen
- inländisches BV
- Anteile an KapGes (Mindestbeteiligung iHv 25% erforderlich)

luf Vermögen und inländische BV dürfen nicht zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen bestehen
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Verwaltungsvermögen - gesetzl. Grundlage
§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG
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Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke - gesetzl. Grundlage
§ 13c ErbStG

10% Befreiung für:
- bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden
- im Inland, Mitgliedstaat der EU oder in EWR Staat belegen sind
- nicht zu begünstigten BV, eines Betriebs der LuF iSd § 13a ErbstG gehören
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Berücksichtigung früherer Erwerbe - gesetzl. Grundlage
§ 14 ErbStG

alle Erwerbsvorgänge innerhalb der letzten 10 Jahre werden berücksichtigt
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Steuerklassen - gesetzl. Grundlage
§ 15 ErbStG

abhängig vom pers. Verhältnis von Erwerber zum Erblasser/ Schenker
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Freibeträge - gesetzl. Grundlage
§ 16 ErbStG

gilt bezogen auf ein Erbschaft- bzw. Schenkungsverhältnis
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besonderer Versorgungsfreibetrag - gesetzl. Grundlage
§ 17 ErbStG

Abs. 1
- besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000 € für den überlebenden Ehegatten
- Kürzung möglich (bei nicht der ErbSt unterliegenden Versorgungsbezügen)

Abs. 2
- besonderer Versorgungsfreibetrag für Kinder
- abhängig vom Alter des Kindes
- Kürzung möglich (bei nicht der ErbSt unterliegenden Versorgungsbezügen)
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Steuerbefreiungen bei Belastung mit ErbSt - gesetzl. Grundlage
§ 35b EStG
Flashcard set info:
Author: Fabio
Main topic: Steuerrecht
Topic: Erbschaft- und Schenkungsteuer
Published: 26.04.2010
 
Card tags:
All cards (22)
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