Anstiftung- Merkmal "Bestimmen"
- nach e.A. reicht auch das Schaffen einer tatanreizenden Situation ohne Kontaktaufnahme zwischen dem Anstifter und dem Haupttäter
- nach herrschender Meinung ist diese Begriffsbestimmung mit Rücksicht auf die hohe Strafandrohung unzulässig- vielmehr bedarf es einer Willensbeeinflussung im Wege des offenen geistigen Kontakts
- e.a.A. verlangt darüber hinaus einen Tatplan im Sinne eines Unrechtspaktes (Abgrenzungsschwierigkeiten zur Mittäterschaft) => keine Anstiftung durch Unterlassen
Tags: Anstiftung, Besimmen
Source: juriq
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Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
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