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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht

ÖR (347 Karten)

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Einstweilige Anordnung - Zulässigkeit
§ 123 VwGO
1. Verwaltungsrechtsweg
- zugrunde liegende Streitigkeit ist nach § 40 VwGO
- für die Hauptsache wäre VerwRWeg
2. Statthaftigkeit des Antrags
- Abgrenzung zur Antrag nach § 80 VwGO; gem. § 123 (+) wenn keine AK in Hauptsache
- Sicherungsanordnung Abs. 1/Regelungsanordnung Abs. 2
- Feststellungsanordnung
3. Antragsbefugnis
- analog Klagebefugnis aus § 42 VwGO
4. allgemeines RSB
- keine vorherige Klageerhebung notwendig
- kein Widerspruch nötig
- Klage in der Hauptsache darf nicht unzulässig sein
- RSB (-) wenn Kläger nicht bei Beh anderen Weg versucht hat
Tags: Schema, Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
99
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Schema § 839 BGB iVm Art 34 GG
streitwertunabhängig beim LG (Art. 34 S. 2 GG, § 71 GVG)

1. Jemand = Beamter im statusR Sinn; Jeder = inkl. Beliehene und Angestellte
2. in Ausübung des öff. Amtes
3. Verletzung einer drittbezogenen Amtspflicht
- Amtspflichtverletzung
+ rechtmäßiges Verwaltungshandeln (RMK prüfen)
> LG prüft auch VA wenn verfristet
+ Auskünfte richtig/klar/vollständig zu erteile
> kein allg. Auskunftsanspruch nur Sorgfalt bzgl erteilter Auskunft
+ unverzügliche Unterrichtung des Bauherrn gegen Nachbarwiderspruch
- Drittbezogenheit
+ überhaupt Drittbezogen (konkret gegen Individuen)
=/ Legislatives (Gesetze)/normatives (Satzungen) Unrecht
> Grundsatz kein Drittbezug; Ausnahmen für B-Plan (konkreter individualisierender Eingriff); nicht fristgerechte Umsetzung von EU Richtlinien
- pers Schutzbereich
+ auch bei Staat-Staat Verh (Stadt-Land vgl. § 135 HGO)
- sachlicher Schutzbereich
4. kausaler Schaden
5. Verschulden
- verobjektivierter Verschuldensmaßstab
+ pflichtgetreuer Durchschnittsbeamter
- Entindividualisierung (nicht auf konkreten Schädiger)
+ Billigung durch ein Kollegialgericht
> bestätigt RMK eines VA/entschuldet den Sachbearbeiter
6. Ausschluss
- § 839 I 2
+ anderweitiger Esatz mgl. (Verweisungsprivileg)
> Ausnahmen des Verweisungsprivileg
>> unbillige Übervorteilung des Staates; Privileg soll den Beamten schützen nicht den Staat
>> Privileg gilt nicht wenn meherere Hoheitsträger Schädiger sind (Einheit d öff Hand)
>> selbst erarbeitete/verdiente Ansprüche (Kranken-/Haftpflichtversicherung)
>> Gleichheit aller im Straßenverkehr
>>> Ausnahme = Sonderrecht (Blaulicht)
- § 839 III BGB
+ Vorrang des Primärrechtsschutz; Rechtsmittel = auch Widerspruch (weite Auslegung)
Tags: Schema, Staatshaftung
Quelle:
130
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Schema Grundfreiheitsprüfung (mat.)
I. Anwendbarkeit d Grundfreiheit
- Anwendbarkeit Grundfreiheit (+) (van Gend & Loos)
- kein vorrangiges Sekundärrecht

II. Anwendungsbereich
- ergibt sich aus jeweiliger Grundfreiheit
- muss grenzüberschreitenden & wirtschaftlichen Bezug aufweisen

III. Eingriff
- staatl. Maßnahme
+ auch Handeln Priv kann dem Staat zugerechnet werden
- offene/verdeckte Diskriminierung
- Beschränkungsverbot
- beachte Dassonville und Keck für Warenverkehr

IV. Rechtfertigung
- ordre public
- cassis bei nicht-diskriminierendem Warenverkehrseingriff
- Gebhardt bei nicht-diskriminierenden Eingriffen in andere Grundfreiheiten
-> Verhältnismäßigkeit
Tags: Europarecht, Schema
Quelle:
168
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Zulässigkeit eines Widerspruchs
Obersatz = soweit alle Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen

1. Verwaltungsrechtsweg § 40 I VwGO analog
2. Statthaftigkeit des Widerspruchs § 68 VwGO
- Vorliegen eines VA
+ Anfechtungswiderspruch (§ 68 I S. 1 VwGO)
+ Verpflichtungswiderspruch (§ 68 II VwGO)
- keine Statthaftigkeit wenn § 68 I S. 2 VwGO
+ soweit Gesetz den Widerspruch verbietet
+ oberste Landes-/Bundesbeh
+ erstmalige Beschwer durch Widerspruchbescheid
3. Widerspruchsbefugnis 42 II VwGO analog
4. Frist/Form/zuständige Beh
- § 70VwGO
+ 1 Monat ab Bekanntgabe
> Frist ist nicht eingehalten wenn über längere Zeit untätig gewesen ist; Verstoß gegen Treu+Glauben; Einzelfallabhängig
+ schriftlich oder zur Niederschrift (persönliches Erscheinen + Diktat)
+ erlassene Beh ist Widerspruchsempfänger
+ bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung 58 II VwGO
Tags: Schema, Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
292
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Schemata 80 IV VwGO
A. Zulässigkeit
1. Verwaltungsrechtsweg - 40 VwGO
- wenn Hauptsache Verwaltungsrechtsweg, dann auch für einstweilige Verfügung
2. Statthaftigkeit
- Abgrenzung zu 123 VwGO, 80 IV statthaft wenn in der Hauptsache Anfechtungsklage
- Fall von 80 II Nr. 1-4
3. Antragsbefugnis - analog 42 VwGO
4. vorheriger Antrag bei der Behörde 80 VI VwGO (auch möglich im allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis)
5. allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- Klage ist nicht notwendig
- Widerspruch ist notwendig (Ausnahme bei Entbehrlichkeit vom Vorverfahren, hier wird die aufschiebende Wirkung einer zu erwartenden Anfechtungsklage wiederhergestellt)
- Klage/Widerspruch dürfen nicht offensichtlich unzulässig sein
6. Antragsgegner
Tags: Schema, Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
293
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Formelle Rechtmäßigkeit eines Bebaaungsplanes
maßgebliche Normen 2 I, 3 I, 3 II, 4 I, 4 II, 10 I-III BauGB

1. Planaufstellungsbeschluss der Gemeinde 2 I BauGB
- Beschluss nicht zwingend notwendig, Bekanntmachung eines Beschlusses wenn getätigt ist notwendig
- keine inhaltl Bestimmung notwendig
- Heilung von unbeachtlichen Fehlern gem. 214 BauGB
2. Erarbeitung des Planentwurfs
3. Ermittlung & Bewertung des Abwägungsmaterials
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 3 I BauGB
- 4 I Behördenbeteiligung
- Umweltverträglichkeitsprüfung
4. Billigungs- & Feststellungsbeschluss
- Verstoss unbeachtlich
5. Formelle Beteiligung
- Öffentlichkeit & Behörden (3 II, 4 II BauGB)
- Auslegung 1 Monat; Kundgabe 1 Woche vorher
6. Satzungsbeschluss - 10 I BauGB
7. evtl. Genehmigungen - 10 II BauGB
8. Ausfertigung & ortsübliche Bekanntmachung - 10 III BauGB
- Ausfertigung = Kontrolle der Rechtsmäßigkeit durch den Gemeindevorstand + Unterschrift
- ortsübliche Bekanntmachung
Tags: Baurecht, Bebauungsplan, Schema
Quelle:
Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010
 
Schlagwörter Karten:
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