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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht

ÖR (347 Karten)

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VerfR Bedenken d Euro Rettungsschirm
Art 38 GG als Schranke
- BT muss Mitwirkung haben; BudgetR als HoheitsR d Parl
- Blankeermächtigungen an supranationale Institutionen widersprechen Art 38
+ Gegenargument: Kompensationsmodell müsste möglich sein
- es darf keine dauerhafte VR Haftung f andere MS die nicht näher kalkulierbar
+ Gegenargument: bindende Defizite in MS/Schuldenbremsen/gemeinsame Wirtschaftspolitik lassen das Risiko kalkulieren

Tags: BVerfG, Europarecht, Verfassungsrecht
Quelle:
11
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Schuldenbremse (europ)
Währungspolitik - ausschließliche Zuständigkeit d EU Art 3 Ic AEUV

Wirtschaftspolitik - geteilte Zuständigkeit d EU Art 4 I AEUV
- Ausnahme ausschließlich unter d V'ssen v Art 3 II AEUV

eA Haushaltsdisziplin ist Ziel d EU; zusätzliche Haushaltsdisziplin mit Verweis auf Kompetenzen d AEUV zu verweigerns erscheint widersprüchlich
Tags: Europarecht, Staatsrecht
Quelle:
26
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Keck TB Ausnahme
- gilt f inl+ausl Wirtschaftsteilnehmer
- berührt rechtl+tatsl Umstände
- nicht Produktbezogen
+ darf nicht das Inverkehrbringen d Produktes erschweren/unmöglich machen
- nur vertriebsbezogen
- bei Werbeverbot aufpassen ob es nicht eine Markteinfuhrbeschränkung f ausl Unternehmen darstellen kann
Tags: Europarecht
Quelle:
45
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Sportwetten
BVerfG - Verbot verstößt gegen Art 12 wenn nicht konkretisiert wird wie die Prävention im Einzelnen durch Exekutive/Staat gewährleistet wird
- Oddset als staatl Anbieter hatte Wettbereitschaft als "Freizeit" angepriesen (verträgt sich nicht mit dem Präventionsgedanken)
- es fehlt an aktiver Prävention (reine Information über Sucht ist nicht ausreichend)

EuGH - GlüStV verletzt DLF/NLF v Priv
- Pferde-/Automatenwetten sind auch erlaubt (nach staatl Erlaubnis)
- duch Förderung v soz/kult Instit wird Anschein von Sozialverträglichkeit vermittelt
- Automatenspiele haben höheres Suchpotential werden aber geduldet/ausgeweitet
- Werbung ist weder maßvoll noch strikt
+ Werbung ist nicht einmal verboten
+ genutzte Werbung fördert zu intensiveren Wetten beim Staat und verharmlost Gefahr

Generelles staatl Monopol wäre zulässig wenn allg Interesse geschützte wird
+ erhöhte VHM wenn priv Anbieter ausgeschlossen sind

= widersprüchliches Verhalten führt zu unzulässiger Werbung
(Allg.Interesse aber trotzdem Werbung f eigene Anbieter)
Tags: BVerfG, Europarecht, Verfassungsrecht
Quelle:
46
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Klagebefugnis v Verbänden (EuGH)
Verbände können aufgrund Sekundärrecht klagebefugt sein auch wenn nur eine rein allgemeinschützende Norm verletzt wird

- nach dt R müsste eine drittschützende NOrm verletzt sein
- aus GemR sollte Allgemeinschutz erfolgen
+ fehlende Klagebefugnis läuft dem effet utile entgegen

In Prüfunf iRd § 42 VwGO bearbeiten
- nach dem Schema Regel (-)/Ausnahme (+)/Rückausnahme (-)/ Rückrückausnahme (+)
Tags: Europarecht, Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
48
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Verh EuGH <-> BVerfG
Solange I (alt!) - Prüfung v UnionsR an GrundR-GG

Solange II - es gibt europ GrundR = Solange diese von EuGH garantiert werden, wird UnionsR (RL/VO) nicht am GG bemessen

Maastricht - Schranke f Integration BRD in europ Bündnissystem (Demokratieprinzip muss gewahrt werden)

Bananenmarkt - Konkretisierung v Solange II; Kläger muss Versagung d GrundR Schutz d EuGH nachweisen

Lissabon - Konkretisierung v Maastricht
- Wahrung d Prinzips d begrenzten Einzelermächtigung
- Mangold Präzisierung über d ausbrechenden Rechtsakt
+ ultra vires (+) soweit Kompetenzverstoß hinreichend qualifiziert
> offensichtlich/bedeutsame Verschiebung (restriktiv)
Tags: BVerfG, Europarecht, Staatsrecht
Quelle:
76
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Kompetenzen d EU (Arten)
ausschließlich
- Art 2 I AEUV iVm Art 3 AEUV
- Durchführung durch MS/oder durch Ermächtigung (Art. 71 GG)

geteilte
- Art 2 II AEUV iVm Art 4 (Materien)
- Freigabe der Materie Art 2 II 3 AEUV
- geteilte alternative Zuständigkeit (MS soweit EU keinen Gebrauch macht)
- geteilte parallele Zuständigkeit
- Ermächtigungsnorm d EU aus Art 5 AEUV
+ Subsidiaritätsprinzip (Art 5 III) + VHM (Art. 5 IV AEUV)
+ MS Massnahmen reichen nicht aus, Unionstätigkeit ist zur Durchsetzung d effet utile notwendig
- Unterstützungskompetenz (Art 2 V AEUV)
+ Ergänzuungs/Unterstützungsfunktion d MS Regelungen

Keine Kompetenz aus Natur der Sache (Art 5 I 1 AEUV)
- widerspricht dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
- str. wg Kompetenz-Kompetenz Klausel Art 352 AEUV
- § 8 IntegrVerantwG; Vertreter d BRD im Rat können Stimmen im Verfahren nach Art 352 AEUV nur beteiligen soweit ein Bundesgesetz nach Art 23 I GG d BTag erlassen wurde
Tags: Europarecht, Staatsrecht
Quelle:
98
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UnionsR Amtshaftung
Art 340 AEUV
vertragliche Haftung - Art. 340 UA I AEUV
- Haftung nach IPR inkl. cic oder GoA
außervertragliche Haftung - Art. 340 UA II AEUV
- fehlverhalten Organe/Bedienstete

1) Handeln von Organen Bediensteten
- auch Beh eines MS wenn kein Enscheidungsspielraum
- auch legislatives Handeln
- inkl. Unterlassen bei Handlungspflicht

2) in Ausübung

3) Rechtswidrigkeit
-Verletzung einer Norm die zumindest den einzelnen schützt und höherrangig ist
- Administration
+ Verletzung von allg. Rechtsgrundsätzen ausreichend
> Vertrauen, VHM, Art 41 GRCh
- normatives Handeln
+ hinreichend qulifizierte Verletzung (unvorhersehbare Judikatur)
> Befugnisgrenzen werden offenkundig und erheblich überschritte

4) Adäquat-Kausaler Schaden
- condicio + Schaden

5) Verschuldensunabhängig
- Gegner = EU; Rechsfolge = Geld

Verjährung = 5 Jahre Art. 46 EugH Satzung
Gerichtsstand = Art 268 AEUV = EuG
Tags: Europarecht, Staatshaftung
Quelle:
112
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Aufhebung VA - Schema
§ 48 VwVfG

A. Ermächtigungsgrundlage (lex specialis suchen)
B. Formelle Rechtmäßigkeit
- immer die formell zuständige Beh, auch wenn unzuständige Beh den VA erlassen hat
C. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Rechtswidrigkeit des VA
2.
begünstigender VA nicht begünstigender VA
- § 48 I 2 VwVfG
- § 48 II-IV VwVfG - § 49 I VwVfG

3. Jahresfrist § 48 IV VwVfG
4. VA iSd § 48 II 1 VwVfG
- einmalige/laufende Geld/teilbare Sachleistung
+ Täuschung/Drohung/Bestechung/Kenntnis d Rewi -> § 48 II 3 Nr. 1-3 -> Rücknahme ex-tunc, kein Ermessen
+ Abwägung öff. Interesse/Addressat § 48 III VwVfG
> Anwendung Entreicherung § 818 III
- unteilbare Sachleistung
+ Rücknahme nach § 48 I VwVfG; Wertung § 48 II 3 VwVfG (analog); SEA der Bürgers nach § 48 III VwVfG ->Verwaltungsrechtsweg
- bei europarechtswidrigen Subventionen kein Vertrauensschutz, keine Jahresfrist, Ermessensreduktion auf Null, (effet utile/Überlagerung des nat. VerwaltungsR mit EuR)
Tags: Europarecht, Verwaltungsverfahren
Quelle:
128
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Anwendungsvorrang EuR
- 23 I 2 GG
- Anwendungsvorrang des EuR ggü nat R bei Fällen mit Unionsbezug
- ohne Unionsbezug = Anwendung des nat R
Tags: Europarecht, Staatsrecht
Quelle:
130
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Schema Grundfreiheitsprüfung (mat.)
I. Anwendbarkeit d Grundfreiheit
- Anwendbarkeit Grundfreiheit (+) (van Gend & Loos)
- kein vorrangiges Sekundärrecht

II. Anwendungsbereich
- ergibt sich aus jeweiliger Grundfreiheit
- muss grenzüberschreitenden & wirtschaftlichen Bezug aufweisen

III. Eingriff
- staatl. Maßnahme
+ auch Handeln Priv kann dem Staat zugerechnet werden
- offene/verdeckte Diskriminierung
- Beschränkungsverbot
- beachte Dassonville und Keck für Warenverkehr

IV. Rechtfertigung
- ordre public
- cassis bei nicht-diskriminierendem Warenverkehrseingriff
- Gebhardt bei nicht-diskriminierenden Eingriffen in andere Grundfreiheiten
-> Verhältnismäßigkeit
Tags: Europarecht, Schema
Quelle:
253
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Beihilfe (europarechtlich)
- jede begünstigende Massnahme soweit es an einer angemessenen Gegenleistung fehlt (private investor test)
- Geber: Staat oder aus staatlichen Mitteln
- Empfänger: Unternehmen oder Industriezweige
- Eignung zur Verfälschung des (europaweiten) Wettbewerb
- Beeinträchtigung des europaweiten Handels

RF Beihilfe unzulässig

Ausnahmen
- geringfügige Beihilfen (Kommissionspraxis)
+ de-minimis 200.000 € über 3 Jahre
- Ausnahmen aus AEUV

RF = Unvereinbarkeit und Rückforderung nach VwVfG
Tags: Europarecht
Quelle:
264
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europarechtliche Niederlassungsfreiheit
Art. 49 AEUV

1. Anwendbarkeit
- gem. van Gend & Loos
- dauerhafte Niederlassung
+ Agentur/Tochterunternehmen/Niederlassung/Gesellschaft
- grenzüberschreitender / selbstständige / wirtschaftliche Tätigkeit
+ Unionsangehöriger in stabiler & kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen MS teilzunehmen und daraus seinen Nutzen zu ziehen

2. Eingriffe
- staatl. Maßnahme
- Diskriminierungen & Behinderungen & Beschränkungen

3. Rechtfertigung
- RF gem. Art 51,52  AEUV
+ öff Gew = Wahrung d Interessen die unbedingt erforderlich sind
+ soweit keine Ausländer Diskriminierung vorliegt dann Erst-Recht-Schluss in 52 AEUV
- Gebhard Formel
+ unterschiedslose Regelungen; zwingende Erfordernisse; Verhältnismäßigkeit; analog Cassis im Warenverkehr


Bei AN/NLF gilt horizontale Drittwirkung vgl Bosman
Tags: Europarecht
Quelle:
265
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Wahrnehmung v öff Aufgaben (rechtfertigte Beschränkung d NLF) (Bspl d Notars)
nur unmitterlbare Aufgaben d öff Gewalt

- Notar (+) Lit/ (-) EugH)
+ (+) teilw gesetzl Tätigkeit
+ (-) reine gesetzl Formvorschrift
+ (-) wird nur auf PrivR Antrag auftreten
+ (-) Notare befinden sich im Wettbewerb zueinander =/ öff Gewalt
+ (-) pers Haftung v Notaren =/ Amtshaftung bei öff Gewalt
Tags: Europarecht
Quelle:
267
Kartenlink
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gemeinschaftsrechtliche Verordnung
Verordnungen
- gelten unmittelbar wie Gesetze der nationalen Parlamente
- können Rechte und Pflichten für einzelne erzeugen
- Anwendungsbereich vor allem in
+ Landwirtschaft/Zoll/Außenhandel/Sozial
- Folgen
+ MS ist es verboten abweichendes Recht zu erlassen
+ MS ist es verboten Umsetzungsgesetze zu erlassen (Verbot der Parallelgesetzgebung)
Tags: Europarecht
Quelle:
268
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gemeinschaftsrechtliche Richtlinie
- Zweistufiges Rechtssetzungsverfahren
- Rechtsakte der EG
- Umsetzung durch MS innerhalb RL-Frist
- steht auf der selben Ebene wie das durch RL harmonisierte Recht (Paralellitätsprinzip)
- subj. R und Pflichten werden nur durch Gesetz geschaffen

RL wirkt nicht unmittelbar

Anwendungsbereiche: Binnenmarkt/Verbraucherschutz/Umweltschutz

Folgen der Nichteinhaltung:
- nationales Recht muss RL konform angewendet werden
- Auch schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist (str.)
Tags: Europarecht
Quelle:
269
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V'ssen für unmittelbare RL-Anwendung (vertikal)
vertikale Direktwirkung
1. Fristablauf für Umsetzungsverfahren
2. Vorschrift inhaltlich unbedingt
- hinreichend bestimmt bzgl. Subjekt und Personenkreis und den entstehenden Rechten & Pflichten
- unbedingt = kein Gestaltungsspielraum der MS
3. RL muss subj R verleihen
- es reicht aus wenn sie begünstigend für den Einzelnen wirkt

Begründung
- Rechte einzelner wären sonst nicht ausreichend geschützt
- MS könnten sich sonst auf eigenes Fehlverhalten berufen
- Sanktionswirkung ggü säumigen MS
- Vertragstreue d MS Art 4 III EUV
- die nützl. Wirkung (effet utile) wäre gefährdet

Ergebnis
Gerichte müssen RL unmittelbar anwenden
Tags: Europarecht
Quelle:
270
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horizontale Direktwirkung v RL
MM (+)
- effet utile und Wirkung von Art 4 III EUV
- Vereitelung d subj R
- Wettbewerbsgleichheit in Europa

hM/Rspr (-)
- RL Adressat ist der Staat
- Private können RL nicht umsetzen
- Rechtssicherheit der Privatbürger
- Staatshaftungsanspruch ggü MS
- Grenzziehung zur VO muss erhalten bleiben
Tags: Europarecht
Quelle:
271
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gemeinschaftsR Empfelungen + Stellungnahmen
- rechtlich nicht verbindlich
- aber bei Auslegung von GemeinschaftsR zu berücksichtigen
Tags: Europarecht
Quelle:
273
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van Gend & Loos
Regel: Primärrecht wirkt unmittelbar in nat. Recht

V'ssen: Vorschrift erlegt dem MS
- in hinreichend klarer
- unbedingter
+ ohne Erfordernis eines Vollzugsaktes
+ ohne Ermessensspielraum
- eine Verpflichtung

Motive
- Schutz subj. R
- Effektivität eines GemeinschaftsR
Tags: Case-Law, Europarecht
Quelle:
Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010
 
Schlagwörter Karten:
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