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All main topics / Geschichte / Bauernkrieg

Bauernkrieg (58 Cards)

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Zimmermann über BK
für Zimmermann war der BK Ausdruck des uralten Kampfes des Menschen und der Völker um Freiheit gg die Kräfte der Unterdrückung. Freiheit aber wird nur im Kampf geboren, das lehren die Geschichten der Staaten’

in letzter Konsequenz strebte die Revolution auch für Zimmermann auf eine politische Neuordnung Deutschlands zu
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Vorausgehende Bauernunruhen
der "Arme Konrad" (1514) in Württemberg


die "Bundschuh-Verschwörung" im Schwarzwald und Breisgau (1517 und 1513)
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Ursachen des BK
- Unzufriedenheit mit der jeweiligen Obrigkeit
- der BK von 1525 unterschied sich von den Voraufständen, dass er
  innerhalb weniger Wochen den größten Teil des Reiches erfasste +
  die Bauern noch weitreichendere Pläne zur tief greifenden
  Umgestaltung von Staat + Gesellschaft durchzusetzen versuchten
- End- und Höhepunkt der seit dem Ende des 13. Jhr immer häufiger
  auftretenden Erhebungen
- nicht primär aus wirtschaftlichen und auch nicht aus religiösen
  Gründen begonnen, sondern vielmehr durch den Territorialstaat der
  Landesherrschaft provoziert wurde
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es kriselt....
- spätmittelalterliche Agrarkrise
- Bevölkerungswachstum
- Landflucht
- allmählicher Aufstieg neuer sozialer Kräfte
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Strukturwandel der spätmittelalterlichen Gesellschaft
die enorme Bewegung des BK ist Folge der allgem. Krise, deren Ursache auf den tiefgreifenden Strukturwandel spätmittelalterl. Gesellschaft zurückzuführen ist
- Kaisertum war es nicht gelungen eine zentrale Verwaltung mit
  wirksamen Steuersystem zu schaffen + damit das Reich in einen
  modernen Staat umzuwandeln
- im hohen MA gebildeter hierarchisch gegliederter Lehnsstaat
  (Kaiser an der Spitze)
- dann: Verwandlung im späten MA in einen Ständestaat
- TROTZDEM:  Idee + Anspruch des Reiches + des Kaisertums nicht
   aufgegeben
- DOCH: Reichsidee und Reichswirklichkeit klafften weit auseinander

FOLGE: Niedergang des Kaisertums

es war nichtmehr in der Lage seine ursprüngliche Schutz- + Rechtsfunktion zu erfüllen
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Niedergang des Kaisertums
- Machtvakuum
- Reichsfürsten konnten allmählich selbstständige Landsherrschaften
  aufbauen
- diese bauten eine funktionierende Verwaltung auf
- einen zunehmend mit bürgerlichen Juristen besetzen
  Beamtenapparat
- Entwicklung einer Gerichtsbarkeit
- eigene Kirchenhoheit
- Aneignung kaiserlicher Regalien
so schufen sie sich in ihren Territorien erstmals einen modernen Staat, der bald die eigentliche Macht- und Rechtswirklichkeit im alten Reich darstellte
für die Bauern war kein Kaiser mehr zu sehen
- als Landvögte amtierten oberschwäb. Adelige, Grund- +
  Leibherren vieler Bauern
- die Kaiser hatten ihre schützende Hand zurückgezogen
- das ehemalige Reichsland Schwaben war ohne kaiserliche und
  reichische Symbole

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Niedergang des niederen Adels
- Agrarkrise
- Aufkommen des Söldnerwesens
- immer stärker werdnede Konkurrenz von studierten bürgerl.
  Beamten an den Höfen ihrer Landesherren
FUNKTIONSVERLUST

gesellschaftlich immer noch hohes Ansehen
ABER polit. Gewicht + finanzielle Einkünfte standen im Gegensatz zu diesem Ansehen
PROBELM auch
Mangel an Geld, denn die Abgaben der Bauern waren Naturalien

Entstehung des Raubrittertums
gewisser Neid, da zeitweilig der wirtschaftl. Aufwärtstrend den Bauern mehr zugute kam als ihnen
versuchten Bauern in ihren Schriften als Tölpel darzustellen
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Untergang des Feudalismus
neben den Territorialstaaten v.a. die Städte/ Reichsstädte

- Bürger dieser Städte besaßen ein gewisses Maß an
  Selbstbestimmung
- autonome polit. Einheiten zw. den Territorien
Stadtgericht, Marktrecht, Zollfreiheit, Münz- + Befestigungsrecht 
- aufgrund ihrer wirtschaftl. + polit. Stellung verdrängten sie das
  Kulturmonopol des Adels + der Kirche + wurden Zentren der
  religiösen Bewegung
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Ruf nach einer Reform der Kirche wurde immmer lauter, gleichzeitig  entwickleten sich im späten MA neue Formen der Frömmigkeit
Kirche des MA war geistliche Heilanstalt + weltl. Macht zugelich

- christl. Lehre und weltl. Praxis klafften weit auseinander
- Lebenswandel des höheren + niederen Klerus
- Zerfall der Klosterzucht + des mönchischen Armutideals
- Verkauf von Gnadengütern + kirchl. Ämtern

erschütterte die Glaubwürdigkeit der Kirche, doch die Heilinstitution wurde nicht grundsätzlich in Frage gestellt

Das Grundgefühl der Epoche war und blieb ein zutiefst religiöses.
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War es v.a. die wirtschaftlich schlechte Lage die die Bauern zu ihren Aufständen provozierte?
NEIN!!!
der Bauer hatte die Hautlast der spätmittel. Wirtschaft zu tragen
- trotzdem das verachtetste Glied in der Gesellschaft
- Arbeit der Bauern wurden im späten MA unterbewertet
- das wurde auch den Bauern mit einem Blick auf die blühende
  Wirtschaft
+ auf die günstigen Lebensbedingungen in den
  Städten bewusst
- trotz der konjunkturellen Belebung im agrar-wirtschaftl. Bereich
  um 1500 in der die Bauern höhere Erträge als sonst erzielen
  konnten, dürfte die Ertragslage für die Mehrzahl der Bauern
  miserabel gewesen sein
Wirth seit ~1470 Aufschwung der wirtschaftl. Entwicklung
- lehnte These der wirtschaftl. Not der Bauern ab
- zunehmender Nationalwohlstand auch Bauern reicher geworden
- 'Nachwehen des Luxus, in Verbindung mit einem unklaren Drang,
  die Staatszustände zu ändern, und die geringeren Stände zu heben’
eine der Vorbedingungen für Hans Wassmund für Ausbruch von Revolutionen: wirtschaftl. Wachstum unterbrochen von kurzfristiger Rezession, zunehmender Armut, wachsenden Einkommensunterschieden
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Die Revolution des gemeinen Mannes
Der Revolutionsbegriff soll zum Ausdruck bringen,




dass die Bewegung von 1525 nicht eine Addition von unbegreifbaren Einzelaktionen auf dem Niveau regionaler Rebellion war, sondern eine bewusst gewollte, im Verlaufsprozess rationalisierte und mit ihren ethischen Kategorien anspruchsvolle Bewegung zur Selbstverwirklichung des Menschen.
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Definitorische Unschärfe des 'Revolutionsbegriffs'
Hannah Arendt
Pathos des Neubeginns, Verknüpfung mit Freiheitsvorstellungen, wo durch Wechsel ein Neubeginn sichtbar wird, Gewalt gebraucht um eine neue Staatsform zu konstituieren, neuen polit. Körper gründen, Befreiungskampf gg den Unterdrücker Begrünung der Freiheit mitintendiert
Samuel P. Huntington
schnelle + gewaltsame Zerstörung d bestehenden polit. Institut., polit. Mobilisierung neuer Gruppen, Schaffung neuer polit. Institut.
Hans Wassmund
Folge einer akuten, ausgedehnten Krise, gewaltsam durchgestzt
allen gemeinsam: MASSENBASIS; GEWALTSAMKEIT; ZUKUNFTSORIENTIERTE NEUKONZEPTION VON STAAT + GESELLSCHAFT
dass R eine Form sozio-polit. Wandel darstellen, gewaltsame Herausforderung bestehender zustände, beabsichtigen eine Unterbrechung der Kontinuität der Entwicklung
Rebellion versus Revolution
- Rebellion: Gewalt + Verweigerungsattitüde, ihr fehlt der innovative Charakter
- Revolution ein Akt der Neubildung der erschütternden Gesellschaft nach Vision perfekteren+gerechteren Gesellschaft
BK mit seiner ideolog. Begründung eher als Revolution zu sehen
als allgemeines Ziel von Revolutionen
die Gesellschaft theoret. Prinzipien entsprechend umzugestalten, die von einer Art Vision der idealen Ordnung, einer Ideologie herrühren
Beschwerden + Forderungen von Aufständischen rationalisiert  +begründet, alternative Werte und Gesellschaftsvisionen anbieten--
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Stabilisierungsversuche des Reiches – die Beschwerden des gemeinen Mannes auf dem Speyer Reichstag 1526
- Grundlage: 12 Artikel unmittelbare Antwort auf die 12 Artikel





mehr als Empfehlungen geben konnte der Reichstagsausschuss nicht, ob und in welcher Weise sie realisiert wurden, blieb den Reichsständen überlassen
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1525 ging es nicht vornehmlich um ökonomische Entlastungen, sondern ...
um eine Billigkeitskriterien respektierende Verteilung der Gewinne aus der Landwirtschaft, die 100 Jahre zuvor mangels eines städtischen Marktes, gar nicht zu erzielen waren.

Es ist kein Zufall, dass der BK dort stattgefunden hat, wo der Marktaustausch besonders intensiv war, die Zahl der Städte besonders hoch, deren Bevölkerungen besonders groß + entsprechend die Nachfrage nach landwirtschaftl. Produkten besonders lebhaft
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Neuerungen in der Form der Rechtsfindung
Probleme
- Sachverhalte des Zivilrechts wie zB Behinderungen/ Verbot von
  Eheschließungen durch die Obrigkeit so konnten sie als strafrechtl
Vergehen behandelt werden


- Strafrecht wurde mit bestimmten Bußgeldern versehen, das nach
  Belieben der Obrigkeit erhöht werden konnte

- Herrschaft griff stark in die herkömml. Verfahren der Gerichts ein

- v.a. das Zustandekommen der Rechtsgrundlage, ohne den eingeholten Konsens der Gemeinde wurde gerügt

das Vertrauen in das Recht war zutiefst gestört
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Die Bauern und Bürger wollten Ordnungen, aber solche, die nicht die herkömmlichen Verfahren auf den Kopf stellten und nicht nur herrschaftliche Interessen berücksichtigten
- ständige Erhöhung der Bußgelder
- früher blieben die Strafgebühren im Dorf und konnten für dessen
  Belange verwendet werden
- Fiskalisierung der Strafrechtspflege derjenige der die Buße verhängte + die Strafgebühr einzog, wurde nicht nur daraus bezahlt, sondern daran %ual beteiligt
- Bauern forderten eine feste Besoldung dieser, damit finanzielle
  Eigeninteressen ausgeschaltet wären
Herren verlangten nun, das Recht schriftl. zu positivieren  Entscheidungen über Gesetzesübertretungen mehr + mehr an Professionelle zu übertragen
- die Besetzung der Gerichte erfolgte zunehmend durch die
   Obrigkeit

Bauern wollten nicht stur am alten festhalten
- aus den Dörfern kamen auch Verbesserungsvorschläge
- sie wollten lediglich eine effektive Rechtspflege und NICHT AUS
  IHR VERDRÄNGT WERDEN
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Forderung nach Freiheit
- ausdrücklich Freiheit fordern hieß Herrschaft aufkündigen
- zu den Kronjuwelen der Fürsten gehörten die Gesetze
- Freiheit fordern traf die Herrschaft in ihrem Kern
- die Bauern machten in ihren 12 Artikeln aber sofort nach der
  Freiheitsforderung deutlich, dass sie eine Obrigkeit durchaus für
  erforderlich hielten
- wie diese Obrigkeit indessen ausgestaltet werden sollte, war völlig
  offen
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Frage





die vorwaltende mittelalterliche Vorstellung Herrschaft sei eine angeborene, gottgewollte  Fähigkeit des Adels wurde substituiert durch die Überlegung, Herrschaft werde durch einen willentlichen Akt des polit. Zusammenschlusses konstituiert
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Das Reich als Ganzes war 1525 nahe dran Bürgerrechte zu formulieren
- zu einer reichsweiten Lösung ist es nicht gekommen
- regional kam es durchaus zu Regelungen (Kempten: Memminger
  Vertrag)
- es kam zu Regelungen die man durchaus als einen qualitativen
  Sprung in der Geschichte v. Freiheit + Eigentum bezeichnen
  kann
- nicht nominell aber faktisch wurde die Leibeigenschaft kassiert
- Person mit festen Rechten ausgestattet
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Es geht nicht darum, die beschriebenen Verträge und Landrechte zu einer minderen und früheren Form der Menschen- und Bürgerrechte im Sinne der Déclaration von 1789 in Frankreich hinaufzuinterpretieren, dennoch sind sie so weit nicht davon entfernt
- dem gemeinen Mann wurde für seine Person + seinen Besitz ein
  fester rechtl. Status zugeschrieben
- zuvor hieß das Begriffspaar: Herrschaft – Eigenschaft
Eigenschaft konnte theoret. von der Herrschaft nach belieben modelliert werden; eine rechtl. umschriebene + damit gefestigte Stellung hatten weder die Eigenleute noch die Eigengüter
der BK hat, dort wo er stattgefunden hat, maßgeblich dazu beigetragen das zu ändern
- immer weniger musste derjenige der Freiheit für sich behauptete
  diese nachweisen, sondern derjenige sie widerlegen, der sie
  bestritt  praesumtio pro libertate  zB Erbrecht
- derselbe Zustand herrschte natürlich nicht flächendeckend in
  ganz Dt
- die landesherrlichen Ansprüche wurden definitiv dadurch l
  legitimiert, dass Bünde und Vereinigungen als Formen
  konkurrierender polit. Vergesellschaftungen zur Adelsherrschaft
  verboten wurden
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Von DEN Bauern konnte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gesprochen werden
grob lässt sich dieser Stand in 3 Gruppen aufteilen

1. wohlhabende Landwirte
- die über den eigenen Bedarf hinaus für den Markt produzieren
- Pächter großer herrschaftl. Höfe, die meist von Fronarbeit/ Steuern/
  Abgaben befreit waren

2. Überlebensfähig von ihren erwirtschafteten Erträgen
- produzierten jedoch keinen Überschuss den sie auf dem Markt
  verkaufen konnten

3. Kampf ums Überleben
- Jahresernten reichten nicht einmal zur Ernährung der Familien aus
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Der Bauer als armer Mann
- nicht nur materielle Armut
- sondern auch die Armut an Privilegien, Einflussmöglichkeiten,
  Freiheiten
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Immer stärkerer Druck sahen sich die Bauern auch von Seiten des Landesfürsten ausgesetzt
diese wollten einen einheitl. Staat aufbauen, in dem an jedem Ort das gleiche Recht galt

- mit dem alten Recht konnten sie das nicht erreichen, da dieses
  nicht kodifiziert war
jedes Dorf hatte ein eigenes Weistum

- deshalb griffen sie auf das Römische Recht zurück
- sie erließen auf dessen Basis ein für das ganze Land gültige
  Gesetzbuch
- im Auge der Bauern sahen sie in diesem Römischen Recht ein
  Fremdrecht/ Unrecht
- erhoben sich gg des modernen Territorialstaat um ihr altes Recht
  und Herkommen zu verteidigen
Bauern fühlten sich als VErteidiger des Rechts, Rechtsbrecher waren nach ihrem Verständnis die Fürsten
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Schärfster Widerspruch des gemeinen Mannes: denn es verstieß gegen die bisher von allen gesellschaftlichen Gruppen respektierte Rechtshoheit der Zeit, das Alte Recht
- diente dazu die Herrschaft territorial zu festigen
- autokratisch zu monopolisieren
- verlangte Unterwerfung unter die Gebote des Herrn
- Rechtsgrund, sich der herrschaftlichen Gesetzgebung
  widerspruchslos zu beugen
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'Von der Freiheit eines Christenmenschen', 1520
Luther und der Freiheitsbegriff
- hierauf ließen s alle Argumente gg die Leibeigenschaft
  fokussieren
- als es seine Wirkung tat, versuchte er es wieder einzufangen, 
  aber es hatte sich längst verselbstständigt
- Freiheit wird dem Menschen durch die Gnade Gottes zuteil, sie ist
  also eine Befreiung des Christen, doch nur des gläubigen

Antwort Luthers auf die 12 Artikel
an die Herren
- sie sollten die Lasten mindern
- das reine Evangelium nicht unterdrücken

an die Bauern
- ihre Forderungen mit dem Evangelium zu begründen verbiete sich
- sich der Obrigkeit zu widersetzen sein Unrecht, sei angemaßte
  Gewalt
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Forderungen
Um 1500 waren die Bauern nicht mehr bereit, die ihnen in der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung zugewiesene Rolle des Herrschaftsobjekts länger hinzunehmen

- soziale Verbesserung
- größerer politischer Einfluss
- Ereiterung ihrer persönlichen Rechte

Ausdruck ihre gewachsenen Selbstbewusstsein + gestiegener kollektiver Erwartungen

an die Spitze der Erhebung stellten sich die eher materiell gut gestellten Bauern
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Da ein revolutionärer Umsturtz nach mittelalterlichen Denken ausgeschlossen war, kristallisierten sich 2 Grundmuster der Reformation heraus
Reformation als obrigkeitlicher Akt der Wiederherstellung der alten Ordnung

Reformation als ein allgemeiner die ganze Gesellschaft erfassender Erneuerungswille
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12 Artikel
BK 1525 hätte es in dieser Art ohne die 12 Artikel nicht gegeben
- keine Revolutionsschrift nach unserem heutigen Verständnis, denn 
  Bauern verlangten nicht Absetzung ihrer Obrigkeit, dh einen
  Umsturz der gesamten polit. Verhältnisse
-kein radikales Programm
die Reformvorschläge waren durchaus umzusetzen, ihre große Verbreitung wurde dadurch gefördert, dass sie sich auf die wenigen großen Fragen beschränkten
- erste Menschenrechtserklärung der Welt Menschen-+ Freiheitsrechte
- repräsentativ für oberschwäb. Raum (Handschrift Baltringen)
- zielten  auf  bessere Herrschafts- + Sozialordnung
- kann nur bedingt auf andere Regionen übertragen werden
Beschwerdebrief, polit. Manifest, Reformprogramm

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Inhalt der 12 Artikel
1. Gemeinde soll Pfarrer selbst (ab-) wählen dürfen
2. Zehnt für die Bezahlung des Pfarrers+der Armen Zehntberechtigten seinen Zehnt zu verweigern wäre sein wirtschaftl. Ruin gewesen
3. Abschaffung der Leibeigenschaft Weiterhin Gehorsam d.Obrigkeit
4. Recht auf Jagd und Fischfang
5. Recht der Holznutzung
6. Frondienste auf früheres Maß zurückgeschraubt
7. keine willkürl. Erhöhungen der Dienste Bestimmung d. Lehensbriefe einhalten
8. überhöhten Pachtzins neu festlegen
9. das alte Strafrecht soll wieder in Kraft gesetzt werden
10. Rückgabe der Allmende
11. Todfallabgaben abschaffen
12. Wenn einer oder mehr Artikel hier aufgestellt sein sollten, die dem Wortes Gottes nicht gemäß sind, dann wollen wir davon Abstand nehmen, wenn man uns das aus der heiligen Schrift nachweist
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Artikel waren keine .... sondern
keine Bitten

keine Beschwerden

sondern Beweismittel und Setzungen für ein gerichtliches Verfahren, eingebracht von stolzen, selbstbewussten Bauern
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Evangelium als Rechtsnorm erdrückt so ältere Rechtsnormen
zwar ist es ‚Brauch’ dass der Bauer nicht jagen und fischen darf, doch dieser Brauch ist dem Gotteswort nicht gemäß und muss daher aufgehoben werden

Bauern verlangen die Dienste auf die Norm zurückzunehmen, die zu Zeiten ihrer Eltern verbindlich war, aber doch nur dann, wenn sich diese Norm mit dem ‚Gotteswort’ vereinbaren lässt

zwar ist die Todfallabgabe ein ‚Brauch’, doch sie ist wieder Gott, dh muss beseitigt werden

durch den Bezug auf das Testament wird versucht die Beschwerde theologisch abzusichern
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klammert man die ersten beiden Artikel aus so lassen sich die 12 Artikel grob in 3 Gruppen unterteilen
- Leibeigenschaft, Todfall, Dienste
- Jagd und Fischerei, Holzbezug und Allmende
- Grundherrschaft, niedere Gerichtsherrschaft, grundherrl. Dienste

Leibeigenschaft steht an der Spitze der Beschwerden:
- Belastung der bäuerlichen Wirtschaft durch Todfallabgaben,
  Dienste, Heiratsschranken (schuf soziale Probleme)
- Leibeigenschaftsabgaben konnten nur über Güter erwirtschaftet
  werden
- verminderten Nettoerträge der Höfe
- wirtschaftlichen Belastungen wurden als zu hoch empfunden
- Forderung nach Reduzierung der Gülten 

von einer Krise der Grundherrschaft kann daher nicht gesprochen werden, aber von einer Krise der Agrarwirtschaft

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In vielen Territorien und Herrschaften des Reiches ist die Leibeigenschaft im spät MA schon weitgehend verblasst
Leibeigenschaft zur Kompensation von Einkommensverlusten
- in dt Südwesten blieb sie eine starke Belastung
- die Leibeigenschaft die um 1525 in ähnl. Ausprägung in allen
  oberschwäb. Herrschaften vorhanden ist, ist Folge eines
  Intensivierungsprozesses, der in den seltensten Fällen älter als 100
  Jahre ist
- 1.Hälfte15.Jhr unternehmen Herren Anstrengungen, ‚ihre’ Bauern
  durch Verschärfung persönl. Abhängigkeiten stärker an s zu
  binden Verbot seinen Schutz-/ Schirmherren selber zu wählen;  Unterbindung d Freizügigkeit; Bestrafung d Untertanen; Verbot
ungenossamer Ehen

- Folgen spätmittelalterlicher Agrarkrise
- erzwungene Immobilität brachte Bauern um die Chance des
  wirtschaftl. Aufstiegs
- die mit der Leibeigenschaft entwickelte Landeshoheit (durch Verzahnung von Obrigkeit und Leibeigenschaft) weit verbreitete Erscheinung in Oberschwaben
- verschärfte Form der Abhängigkeit = ein Instrument, dass die
  Herren in stärkeren Maße als bisher am Gewinn aus der
  Landwirtschaft beteiligen eine Art Ausgleich für die Einbußen aufgrund der Agrarkrise (ökonomische Nutzung der Leiherrschaft)



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Holz, der wichtigste Rohstoff des MA war in einer beängstigenden Art knapp geworden
- hohe Preise für Bau- und Brennholz
- durch Raubbau ging auch Wildbestand zurück
- Jagdleidenschaft der adeligen + geistigen Herren
- Gewinne aus dem Forst durch Einschränkung der bäuerl.
  Nutzungs- + Benutzungsrechte steigern + sichern
- Waldweide wurde eingeschränkt Eichen- und Buchenwälder = Nahrung für Rot- und Schwarzwild
die Notwendigkeit einer Forstschutzpolitik haben die Bauern nicht bestritten
- wofür sie kein Verständnis hatten war, dass sie die Grund- +
  Forstherren aus dem Holzverkauf auf ihre Kosten bereicherten

es darf nicht vergessen werden, dass je nach Region + herrschaftl. Zugehörigkeit das Ausmaß der Einschränkung von Bezugs- + Nutzungsberechtigung untersch. war. Im Allgäu dem zweifellos waldreichsten Gebiet Oberschwabens um 1500, sind Klagen über Einschränkung der Holzrechte selten.
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BEACHTE: eine spürbare Höherbelastung der Güter ist seitens der Grundherren vor 1525 nicht erfolgt
die berechtigte Beschwerde der zu hohen Belastungen muss somit andere Gründe gehabt haben:
- Grundherren haben manchmal trotz mehrerer Missernten (wie sie
  für die Jahre vor 1525 nachzuweisen sind)
keine Zinsreduktion
  gewährt, sondern die Abgaben in voller Höhe eingetrieben
- nicht die Erhöhung der Abgaben war es, die die Bauern
  veranlasste über die zu hohe Belastung der Güter zu klagen,
  sondern die Tatsache, dass mehr Menschen von einem Hof ihr
  Auskommen finden mussten                           Realteilung

langfristig verschlechterte sich die Lage für den Landwirt im 15. Jhr, ein Prozess der sich in den letzten Jahrzehnten vor 1525 beschleunigte, weil Nutzungsbeschränkungen, Diensterhöhungen und steuerliche Belastungen voll auf den landwirtschaftlichen Bereich durchschlugen
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Wenn nun der Adel bei einer derart angespannten Lage noch übermäßige Wildbestände hielt, um seiner Jagdleidenschaft nachgehen zu können, mit dem Erfolg, dass durch Wildschaden die Ernteerträge geschmälert wurden, wenn gleichzeitig die Herrschaften die Fischerei als ihr ausschließliches Recht betrachteten, musste das die ohnehin gereizte Atmosphäre weiter verschlechtern
enormes Bevölkerungswachstum
- Übersetzung der Dörfer
- Höfe kamen teilweise an die Grenze ihrer Rentabilität
- jede weitere Belastung konnte unerträglich erscheinen

Einschränkung der Holznutzungsrechte
- wirtschaftlich enorm belastend
- oftmals brannten Häuser nieder
- Einzäunungen

Einschränkung der Weiderechte
- Viehbesatz auf den Höfen verringerte sich
- reduzierte bäuerliches Einkommen
- denn allein das Vieh war dem Zugriff der Herren entzogen

das Dorf wurde zu einem Herd sozialer Konflikte
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Oberschwaben war ein Fallehengebiet
- die Güter fielen beim Tod des Inhabers an den Grundherren und
  konnte von ihm nach belieben vergeben werden
- meist ging das Gut an den ältesten Sohn, wenn der Grundherr
  damit rechnen konnte, dass er dieses gut bestellen würde
- ABER darauf war kein Verlass, v.a. dann nicht wenn die Nachfrage
  groß war
- bis zu dem Tod des Vaters blieb für den ältesten/ jüngsten Sohn
  ungewiss, ob sie mit der Übergabe des Hofs rechnen konnten oder
  nicht
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Probleme die aus der Leib- und Grundherrschaft erwuchsen
- wirtschaftliche Probleme
- soziale Spannungen
- herrschaftlicher Druck

über die Leib-/ Grundherrschaft hatten die Herren eine exklusive Gebots- und Verbotsgewalt + zur Durchsetzung ihrer Gesetze eine ausschließliche Gerichtshoheit entwickelt
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Warum scheiterte der BK?
es fehlte den Massen an
- einem einheitlichen, militärisch kompetenten Kommando
- einer gemeinsamen Führung
- ein einheitliches Vorgehen
- ein von allen vertretenes gesamtpolitisches Ziel
- sowie an einer anerkannten politischen Führung
- der gemeine Mann sah den Aufstand als Akt der Selbsthilfe
- dabei mischten sich Wut, Trotz, Hoffnung, Begeisterung, Übermut
- abgesehen von einer handvoll Radikaler wollten die meisten der
  Obrigkeit auch weiter dienen, freilich als anerkannte Rechtspartner
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Folgen des BK
'Revolutionen, auch gescheiterte, sind nie folgenlos!'
- Strafen (Frondiesnte, Leben, Strafgelder)
- die meisten Fürsten wussten, dass wenn sie Bauern zu arg straften,
  auch die Wirtschaftskraft ihres Gebiets sinken würde
- Rechtssicherheit der Bauern war i.d.R. nach BK größer als zuvor
rechtsritterl. Adel handelte mit  Bauern seiner Dörfer neue Dorfordnungen aus, die an die Stelle der bisher mündl. überlieferten Weistümer traten + in denen auch die Beschwerden der Bauern von 1525 Berücksichtigung fanden
- Angst und Schrecken des BK wirkten noch lange nach
so war man in der Folgezeit bemüht, die Konflikte zw Bauern + Obrigkeit zu verrechtl., um sie damit ihres zerstörerischen Potentials zu entkleiden
- an die Stelle des Aufruhrs sollte der Rechtsweg treten, dh der Gang
  zu den Territorialgerichten + dem Reichskammergericht

Die Folgen des BK abzuschätzen ist nur möglich, wenn man den Blick weit über das Jahr 1525 hinausrichtet z.B. die Entwicklung der Leibeigenschaft und ob sie etwas mit dem BK zu tun hat
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Spätmittelalterliche Agrarkrise
- durch Pestumzüge erheblich beschleunigt/  ausgelöst
- Agrarpreise fielen
- Grundherren, die ihre Einkommen fast ausschl aus Grundrente 
  d. Naturalabgaben bezogen erhebl. Einbußen hinzunehmen
- Arbeitskräftemangel in der Stadt
- trieb Preise für Löhne und gewerbl. Produkte in die Höhe
- enorm attraktive Verdienstmöglichkeiten in der Stadt
- es kam zu einer enormen Landflucht Ende des 14. Jhr
- weitere Einbußen für die Grundherren Reduzierung aufgrund
  niedriger Getreidepreise; Sorge, dass nun nicht einmal mehr die
  vorhandene landwirtschaftl. Nutzfläche bebaut wurde

- einzige Möglichkeit für die Grundherren: ihre Verfügungsrechte über ihre Grundholden so auszubauen, dass Wegzug in Stadt unmöglich wurde
das Instrument dazu war die Leibeigenschaft
- durch die Abwanderung der ‚Untertanen’ drohte außerdem der
  polit. Machtbereich adeliger + klösterlicher Herrschaft zu zerfallen
so kam der Ausbildung der Leibeigenschaft/ ihre Verschärfung die doppelte Funktion zu wirtschaftl. Basis feudaler Herrschaft so weit wie möglich zu erhalten + Herrschaftsposition zu erhalten
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Auf wen zielten die 12 Artikel ab?
zielen auf Feudalherren als Grundherren: bei Forderung nach Reduzierung der Güter und Dienste

zielen auf Feudalherren als Leibherren: bei Forderung nach Beseitigung der Leibeigenschaft, deren Dienste + Todfälle

zielen auf Feudalherren als Gerichtsherren: bei Forderung nach einer Rechtssprechung nach Gewohnheitsrecht

zielen auf Feudalherren als Landesherren: wenn sie aus grund-, leib-, gerichtsherrlichen Rechten abgeleitete Gebotsautonomie der Herrschaft ablehnen
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12 Artikel waren revolutionär in 2facher Hinsicht
durch den Leibeigenschafts-, Zehnt- und Pfarrerwahlartikel

durch Inanspruchnahme des Evangeliums als gesellschafts- und herrschaftsgestaltendes Prinzip
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In manchen Teilen Oberschwabens: Forderung nach uneingeschränkter Aufhebung der Leibeigenschaft
- da sich Feudalherrschaft als Dorf- und Ortsobrigkeit in starkem
  Maße auf die Leibeigenschaft stütze hieraus konnte die
  Steuerhoheit, die Gerichtshoheit, die Wehrhoheit abgeleitet
  werden


fiel diese Leibeigenschaft: wesentliche Stütze adeliger + geistiger
Herrschaft brach zusammen
- ein Machtvakuum würde entstehen
- die Bauern waren sich dessen durchaus bewusst, daher machte
  sie deutlich, dass mit der Abschaffung der Leibeigenschaft nicht j
  jegliche Art von Obrigkeit beseitigt werden sollte
- wie diese neue Form der Obrigkeit aussehen soll bleibt jedoch in
  den Artikeln offen
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Historische Deutungen des BK
Sartorius erste moderne BK-Monographie 1795
BK ein Mahnschrei an die Obrigkeit (Franz. Rev.)
Unterdrückung des Volkes provoziere  Rebellion, Beweis dient BK

Zimmermann
BK Ausdruck des uralten Kampfes des Menschen + der Völker um Freiheit gg die Kräfte der Unterdrückung. Freiheit aber wird nur im Kampf geboren, ‚das lehren die Geschichten der Staaten’
Ranke
BK als extrem negatives Ereignis
'glücklicherweise ist der BK gescheitert'

Wirth seit ~1470 Aufschwung der wirtschaftl. Entwicklung
lehnte These der wirtschaftl. Not der Bauern ab
zunehmender Nationalwohlstand auch Buern seien reciher geworden
'Nachwehen des Luxus, in Verbindung mit einem unklaren Drang, die Staatszustände zu ändern, und die geringeren Stände zu heben’

Engels 1850
BK nicht als eine städtisch-bäuerl. Bewegung, sondern als Revolution der ‚untersten, von allen übrigen Ständen exploitierten Schichten der Nation….. der Bauer und Plebejer’
Franz 1933
Kampf der Bauern um ‚altes Recht’, wandelte sich unter dem Einfluss des ‚göttlichen Rechts’ zu einer ‚religiös – sozialen Bewegung’, um schließlich in eine ‚wirkliche polit. Revolution’ auszumünden
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Nenne einige Gründe für die regionale Konzentration des BK in Südwestdeutschland
wichtig bei Ursachenfindung ist es immer langfristige Veränderungen zu beachten
Spätmittelalterliche Agrarkrise
Verschärfung der Leibeigenschaft, Androhung von Strafe bei Wegzug für sich/Family/Dorfgemeinschaft, Frühkapitalismus (ein kapitalistischer Geist (GEWINN) entsteht)
Entstehung einer polit. Öffentlichkeit
Bauern in Landtage aufgenommen, in diesen Bereichen die leistungsfähigsten Druckereien
Reformation
besonders kleinräumige Herrschaftsstruktur
Gebiete versteinerter Gruundherrschaft
gleiche Person konnte mehreren untersch. Herrschaftsträgern unterworfen sein: einem Fürsten als Untertan + Steuerzahler, Adeligen als Grundhörigen, Grafen vor Gericht, einem Kloster als Leibeigener
Bev.wachstum v.a. im Süden/ Südwesten/ Schweiz/ Oberschwaben
Resourcen knapp, Realteilung, Überangebot an Arbeitskräften auf dem Land
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Verschlechterung des Erbrechts im BK-Gebiet im 15. Jhr
Elsaß
Pachtsystem: nach Ablauf der relativ kurzen Pachtfrist konnten Güter zu neuen willkürlichen Bedingen neu erworben werden

Oberschwaben
Fallehengebiet: beim Tod eines Bauern fiel Güter an Grundherren zurück

es kam zu:
innerfamiliären Spannungen: nur einer wurde Erbe, die anderen in ihrem Status zu Landarbeitern absanken


um zu überleben fing man an sich zu spezialisieren (zB Weinbau, Flachs, …)
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Die Belastungen der Bauern
Zins, Zehnt und Handlohn waren die 3 wichtigsten Lasten
Grundherrlichen Abgaben

Zehnten

Handlohn

Allmende
bei Besitzwechselabgabe/ Vererbung eingefordert

Fronen
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12 Artikel
basieren auf den Lokalbeschwerden zumindest der Baltringer Dörfer
der Erfolg der 12 Artikel:
- Forderungen waren wirklichkeitsnah und repräsentativ
- Prägnanz und eine gewisse Handfestigkeit durch Konzentration auf
  12 Hauptartikel
- Rechtfertigung aus dem Evangelium

waren im ganzen Aufstandsgebiet bekannt
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Evangelium
- führte Bauern verschiedener Herrschaften zusammen
- überwand Trennungslinien zw Bauern, Bürgern, Bergknappen
- demaskierte und entlarvte die bisherige Ordnung als einen Zustand
  der Unterdrückung und Ausbeutung
- Kampf für das Evangelium war immer auch ein Kampf für eine
  gerechtere Welt und umgekehrt
- das früher subjektiv empfundene Ärgernis zu objektivem Unrecht
  vor Gott

aus dem Evangelium ziehen die Bauern die 3fache Begründung der Freiheit
- Erlösertod Christi: Christus sei am Kreuz gestorben zur Erlösung
  d Menschen v ihren Sünden, nicht aber von ihrer Leibeigenschaft (Luther)
- christliche Nächstenliebe
- der v Gott in die Welt gelegten Rechtsordnung des Naturalrechts
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Taktik von Georg von Waldenburg
erhielt die Hauptmannschaft über die Bundestruppen

- nicht auf einen Handel mit den Bauern aus
- er wollte sie besiegen + wieder unter die Herrschaft der
  Grundherren bringen
- wenn er sich jedoch, wie gegen den gut militärisch gerüsteten
  Seehaufen (April 1525), wieder zurückziehen musste, weil er keine
  Siegesmöglichkeit sah, dann tat er so, als würde er verhandeln
  wollen
- da die Bauern ja eigentlich teilweise nur zu ihren alten Rechten 
  zurückwollten und ein kompletter Umsturz auch nicht das primäre
  Ziel war, ließen sie sich darauf ein
- Truchsess spielte auf Zeit - Die Vertragsverhandlungen zogen sich
  in die Länge und das Heer der Bauern begann, sich aufzulösen

VERTRAG VON WEINGARTEN
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Schlacht bei Frankenhausen, Mai 1525
- eine der bedeutendsten Schlachten während des BK
- die aufständischen Bauern Thüringens unter Führung von Thomas
  Müntzer  von einem Fürstenheer vollständig besiegt
- Die Niederlage des Bauernheeres bei Frankenhausen bedeutete
  zugleich auch das Ende des Bauernkriegs überhaupt.
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Schwäbischer Bund
Organisation zunächst vorwiegend oberschwäbischer, später süddt Reichsstädte, Reichsklöster, Reichsritter, Grafen und Fürsten die den Frieden in Schwaben sichern sollten

es gehörte zu den verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundes Unruhen/ Spannungen zw Bauern und ihren Herren beizulegen

folglich fanden Bemühungen statt die aufgebrachten Bauern stillzustellen und sie auf den Weg von VErhandlunegn zu bringen
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Verlauf des BK
1. Sommer - Xmas 1524 regional beschränkte Aufstände
Schwarzwald, Hegau, Thirgau, Klettgau

2. Ausbreitung und Zusammenschlüsse 1525
Christliche VEreinigung (Oberschwaben)

3. Verstärktes Gewaltvaufkommen, Mai 1525
Weinsberger Bluttat

4. Aufstände werden niedergeschlagen 1525/ 26
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Schneckenhausgeschichte
Juni 1524 in der Grafschaft Stühlingen
nach Zimmermann beginnt so der BK

Frau des Grafen von Lupfen habe die Bauern in der Landgrafschaft Stühlingen Schneckenhäuser sammeln lassen um darauf ihr Garn zu wickeln
- machte herrschaftliche Arroganz deutlich
- Bauern sammelten nie Schneckenhäuser, zu keinen Zeiten
- außerordentliche Frondienste leisteten die Bauern nicht zur
   Erntezeit, und es war Erntezeit


fehlt der Schutz und Schirm, entfallen auch die Rechtsgrundlagen für die Dienste der Bauern
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Bundesordnung
- auf diese verpflichteten sich alle Mitglieder der Haufen eidlich
- der organisatorische Zusammenschluss der 3 Haufen – Baltringer, Allgäuer, Bodenseer – war damit vollzogen
        Landschaft oder Christliche Vereinigung war damit geschaffen
- Charakter eines bündisch-korporativen politischen Verbandes
- jeder Haufen bestimmt 4 Räte und einen Obersten als
  Repräsentativorgane der Gemeinden
- Burgen und Schlösser durften nur mit Mitgliedern der Vereinigung
  besetzt werden
- Verträge mit der Obrigkeit erforderten die Zustimmung der
  Vereinigung
- Vgl. mit einer Verfassung daher, da - zumindest in den Grundzügen
  - polit. Macht bestimmten Institutionen zugeschrieben wurde:
    der Gemeinde, dem Haufen, dem Bund
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Christliche Vereinigung/ Landschaft, wie sich der Bund nannte
am 7. März 1525 von den oberschwäbischen  Bauernhaufen gegründet. Sie war der Zusammenschluss des Baltringer Haufens, des Bodenseehaufens  und des Allgäuer Haufens, um ihre Interessen im deutschen Bauernkrieg gegen den Schwäbischen Bund besser durchsetzen zu können

die Dynamik der Entwicklung resultierte aus zeitgleich parallelen Vorgängen im Allgäu und am Bodensee:
- Allgäu, dem 2. oberschwäbischen Aufstandszentrum
- hier vereinigten sich Bauern im Februar 1525 in Sonthofen zu
  einem Bund
- es lag nahe die Aktivitäten der Allgäuer und der Baltringer zu
  koordinieren und dazu auch die Bodenseer hinzuzuziehen
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Gemeine Mann
der ‚gemeine Mann’ untersteht einer Herrschaft
- dieser Begriff umfasst Bauern, Bürger, Bergknappen (Hausbesitz
  und Sesshaftigkeit!!!)
- er umfasst NICHT Knechte, Mägde, Fahrende, Söldner (i.e. Pöbel)

es gilt den gemeinen Mann in politische Entscheidungsprozesse zu integrieren, nicht aber JEDERMANN wie es demokratische Prinzipien entsprechen würde
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Author: isipixi
Main topic: Geschichte
Topic: Bauernkrieg
Published: 12.05.2010
 
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