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All main topics / Berufsausbildung / BWL

BWL (119 Cards)

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3 grundlegenden Marktformen + Definition.
Monopol
- anbietendes Unternehmen= Alleinanbieter -> konkurrenzlos
- willkürliches Festsetzen der Verkaufspreise seiner Güter ist  möglich

Oligopol
- starke Konkurrenz
- Unternehmen sind sehr voneinander abhängig, da der Marktschwache sich dem Marktführer in der Preisgestaltung anpassen muss, um nicht vom Markt verdrängt zu werden

Polypol
- vollständige Konkurrenz
- Preis wird vom Markt vorgegeben -> keine Preispolitik der Anbieter mehr möglich
- Marktanteile können sich nur durch Erhöhung der Absatzmenge verschafft werden.



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Mitwirkung (Betriebsrat)
der Betriebrat muss angehört werden und hat ein Widerspruchsrecht. Diese verweigerte Zustimmung kann dann ausschließlich seitens des Arbeitsgerichtes vom Arbeitgeber eingeholt werden.

- Einstellungen
- Versetzungen
- Umgruppierungen
- Kündigungen
- Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Betriebsänderungen
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Arbeitsschutzrecht
Allgemeiner Kündigungsschutz
allgemeiner Kündigungsschutz (= Schutz vor einer sozial ungerechtfertigten Kündigung) besteht bei:

AN in Betrieben mit in der Regel mehr als 5 Beschäftigten

und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten in demselben Betrieb.

Kündigungen sind sozial gerechtfertigt wenn sie verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sind und der Personalrat befragt wurde.
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Arbeitsschutzrecht
Besonderer Kündigungsschutz
Betriebsratsmitglieder sowie Jugend- & Auszubildendenvertreter- während der Amtszeit und ein Jahr danach

werdende Mütter bzw. Mütter
- während der Schwangerschaft (AG muss Kenntnis davon haben
  bzw. 2 Wochen nach der kündigung Kenntnis davon erlangen
- während einer Frist von 4 Monaten nach der entbindung
- während der Elternzeit (maximal 3 Jahre)

Auszubildende
- während der Ausbildung (nach der Probezeit)

Wehr- und Zivildienstleistende
- während des Grundwehr- bzw. Zivildienstes und während der
  Wehrübung

Schwerbehinderte (mind. 50 % Erwerbsminderung)
- Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Die Kündigung  ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
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Arbeitsschutzrecht
Gesundheits- und Unfallschutz
AG werden verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der AN vermieden wird.

Die Einhaltung der Bestimmung wird von den Gewerbeaufsichtsämtern und auf betriebsebene von den Sicherheitsbeauftragten überwacht.

Die von den berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften sind im Betrieb den AN bekannt zu geben.
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Arbeitsschutzrecht
Frauen- und Mutterschutz
besonderer Schutz für Frauen aufgrund ihrer körperlichen Konstitution + Stellung in der Familie (z.B. keine Arbeit im Bergbau unter Tage)

werdende Mütter bzw. Mütter dürfen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.

werdende und stillende Mütter dürfen keine
schwere körperliche Arbeit,
Mehrarbeit,
Akkordarbeit,
Fließbandarbeit,
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit

leisten.

Mutter und Vater können zusammen insgesamt eine 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen.

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Arbeitsschutzrecht
Arbeitszeitschutz
nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten.

Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden nur mit Zustimmung des Betriebsrates.
Diese verlängerten Arbeitszeiten müssen jedoch innerhalb von 6 Monaten durch kürzere Arbeitszeit oder finanziell ausgeglichen werden.
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Arbeitsschutzrecht
Schwerbehindertenschutz
5 Tage mehr Urlaub im Jahr

bei einem Betrieb mit mindestens 16 AN müssen  Schwerbehinderte (mit 50 % Erwerbsminderung) 6 Prozent  der AN ausmachen.

Ansonsten:
Muss eine Ausgleichsabgabe an die Fürsorgestelle in Höhe von  100 - 500 € pro Monat und nicht besetztem Schwerbehindertenplatz gezahlt werden.
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2 Markttypen
vollkommener Markt
Modell, welches nicht der Realität entspricht

notwendige Bedingungen:
- Homogenität der Güter, d.h. die Güter müssen gleichartig sein

- jegliches Fehlen von Präferenzen
z.B. räumlicher Art (Standvorteile)
z.B. personeller art (Beziehungen)
z.B. zeitlicher Art (verschiedene Lieferzeiten/Geschäftszeiten)

- vollständige Marktransparenz für Anbieter/Nachfrager

- keine Zeitverzögerungen, d.h. unendlich große Reaktionsgeschwindigkeiten der Anbieter und Nachfrager

unvollkommener Markt
wirklichkeitsnaher Markttyp

notwendige Bedingungen:
- eine oder mehrere der o. g. Bedingungen sind nicht vorhanden
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Wirtschaftspolitische Ziele nach dem Stabilitätsgesetz
Hauptziele
HAUPTZIELE

Preisniveaustabilität
Der Durchschnitt aller Preise soll im Zeitablauf gleich bleiben. Zur Verhinderung der Inflation sollte jedoch keine Preissteigerung entstehen.

Messgröße: Lebenshaltungskostenindex + Inflationsrate

Hoher Beschäftigungsstand
Die Arbeitslosenquote soll weniger als 2 % betragen und die Zahl der offenen Stellen gleich der Zahl der arbeitssuchenden Arbeitsfähigen sein.
-> Sicherung des sozialen Friedens

Messgröße: Arbeitslosenquote

Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Die Zahlungsbilanz (=Saldo von Handels- und Dienstleistungsbilanz) sollte ausgeglichen sein.
Der Außenbetrag sollte positiv sein (größer oder gleich null)

-> Erfüllung der Devisenverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland sowie Sicherung der Exportarbeitsplätze.

Messgröße: Werte der Zahlungsbilanz

Stetiges/angemessenes Wirtschaftswachstum
Das reale BIP sollte stetig und angemessen steigen. Gründe:
mehr Investitionen
der Bildungsstand der Bevölkerung
der technische Fortschritt
Entwicklungsstand der Infrastruktur
-> Steigerung des Lebensstandards, Erhaltung der Vollbeschäftigung, Abbau sozialer Spannungen

Messgröße: Bruttonationaleinkommen + Bruttoinlandsprodukt



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Wirtschaftspolitische Ziele nach dem Stabilitätsgesetz
Hauptziele Teil 2
Antwort
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Wirtschaftspolitische Ziele nach dem Stabilitätsgesetz
Nebenziele
NEBENZIELE

gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen

Messgröße: Bereinigte Lohn- bzw. Gewinnquote

Umweltschutz
bzw. Verbesserung der Umweltbedingungen

Messgröße: Werte von Ökobilanzen
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Mögliche Schutzmaßnahmen für die Umwelt
- freie Güter (z.B. Luft, Meere, Flüsse) dürfen nicht weiter durch Schadstoffe verschmutz werden

- Einführung einer Öko-Steuer auf umweltschädliche Produkte
  -> verstärkte Einführung von umweltfreundlichen Erzeugnissen

- Vermeidung von Abfall z.B. durch Recyclingsysteme/Einwegpfand

- erhöhter Einsatz von umweltfreundlichen Herstellungstechniken

- Umsteigen von schädlichen Energiequellen wie Kohle und Öl zu umweltverträglichen Energieträgern wie Windkraft u. Sonnenenergie

Freiwillige Überprüfung des betrieblichen Umweltmanagements durch einen Gutachter -> kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung des Unternehmens
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Was ist ein Tarifvertrag?
- regelt Rechte u. Pflichten der Tarifvertragsparteien

- enthält Rechtsnormen
   -> Ordnung des Inhalts
   ->       "         des Abschlusses/ der Beendigung von Arbeitsver- 
                        hältnissen
   ->       "         von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen
                        Fragen

- Tarifverträge bedürfen der Schriftform

- werden im Tarifregister eingetragen
  (Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung)
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Arten von Tarifverträgen
Lohn-/ Gehaltstarifverträge
- Regelung der geldlichen Arbeitsbedingungen
   z.B. Arbeitsentgelt pro Stunde/ Monat
          Ausbildungsvergütungen pro Ausbildungsjahr
- haben kurze Laufzeiten

Rahmentarifverträge
- Regelung der Entgeltgruppen (unter Berücksichtigung  von Alter,
  Ausbildung und Schwierigkeitsgrad der auszuführenden Arbeit)
- haben i. d. R. eine Laufzeit von mehreren Jahren

Manteltarifvertrag
- Regelung der allgemeinen Arbeitsbedingungen
  z.B. Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden
         Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr
         Regelungen zum 13. Monatsgehalt
         Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld
         Höhe des AG-Anteils zu den VL
         Zuschläge für Mehr-, Nacht- Sonntags-, Feiertagsarbeit
- haben i. d. R. eine Laufzeit von mehreren Jahren
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tarifliche Friedenspflicht
Während der Laufzeit eines Tarifvertrages dürfen die Tarifvertragsparteien keine Arbeitskampfmaßnahmen (Streik bzw. Aussperrung) zur Durchsetzung neuer Forderungen durchführen.

Andernfalls sind sie zu Schadenersatz verpflichtet.
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Tarifrecht
Das Tarifrecht (als Teil des Arbeitsrechts) regelt die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften) und den Arbeitgeberverbänden.

Die zwischen diesen Tarifpartnern ausgehandelten Rahmenbedingungen (Tarifverträge) gelten jeweils für eine vielzahl einzelner Arbeitsverhältnisse.
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Tarifautonomie
Die Tarifpartner sind in ihren Entscheidungen hinsichtlich des Abschlusses von Tarifbedingungen völlig unabhängig.

Eine Einflussnahme auf die Ergebnisse der Verhandlungen ist dem Staat durch die Tarifautonomie untersagt.
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Was ist ein Bedürfnis?
Wie lautet die Unterscheidung nach Dringlichkeit der Bedürfnisbefriedigung?
Ausgangspunkt allen Wirtschaftens sind die Wünsche der Menschen.
Dieses Gefühl eines Mangels, verbunden mit dem Bestreben diesen zu beseitigen, bezeichnet man als Bedürfnis.

Existenzbedürfnisse (Primärbedürfnisse)
- lebensnotwendige Bedürfnisse
z.B. :Wunsch nach Nahrung, Kleidung, einer Wohnung

Kulturbedürfnisse (Sekundärbedürfnisse)
- werden durch die Umwelt/Kultur geprägt
- müssen weitgehend befriedigt werden, wenn der Mensch in einer sozialen Umwelt anerkannt werden will
d. h. wichtig für Lebensqualität, individuell verschieden jedoch sowohl austauschbar als auch aufschiebbar
z.B. Wunsch nach Hobbys, modischer Kleidung, Bildung

Luxusbedürfnisse (Sekundärbedürfnisse)
- sind übersteigerte Ansprüche
- können vom Großteil der Bevölkerung nicht (bzw. nur teilweise durch sparen) befriedigt werden
z.B. Wunsch nach einer Yacht, Designerkleidung
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Bedarf
Der Teil der Bedürfnisse, welcher sich mit Mitteln der Wirtschaft befriedigen lässt und mit entsprechender Kaufkraft ausgestattet ist. ( konkretisiertes Bedürfnis)
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Nachfrage
Die Nachfrage ist der Teil des Bedarfs, der am Markt wirksam wird, indem für ein bestimmtes Gut z.B. tatsächlich Geld ausgegeben wird.
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Rechte des Azubi
(bzw. Pflichten des Ausbilders)
- die Ausbildung gemäß des Ausbildungsziels zu absolvieren

- Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen/ gestellt bekommen

- Freistellung des Azubis zum Schulbesuch

- Vergütungspflicht (seitens des Ausbilders)

- Urlaubsrecht

- Fürsorgepflicht

- Zeugnispflicht
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Pflichten des Azubi
(bzw. Rechte des Ausbilders)
- Schweigepflicht

- aufgetragene Arbeiten sorgfältig ausführen
   -> Sorgfaltspflicht

- Berufsschulpflicht

- Weisungen bzw. Betriebsregeln befolgen
   -> Gehorsamspflicht

- Lernpflicht

- Führen des Berichtsheftes
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Das Minimalprinzip
Ein gegebenes Ziel mit möglichst wenig (minimalen) Mitteln zu erreichen.

Bsp.: Frau Konski versucht die Verbrauchsmaterialien so preiswert wie möglich einzukaufen.

(Dieses Prinzip wird i.d.R. in den Unternehmen angewandt.)
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Das Maximalprinzip
Mit gegebenen Mitteln einen größtmöglichen (maximalen) Erfolg zu erreichen.

Bsp.: Petra Jäger versucht, sich mit ihrer Ausbildungsvergütung so viele Wünsche wie möglich zu erfüllen.

(Dieses Prinzip wird i.d.R. in den Haushalten angewandt.)
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Arten der Arbeitsteilung
1. berufliche Arbeitsteilung

2. betriebliche Arbeitsteilung

3. volkswirtschaftl. Arbeitsteilung

4. internationale Arbeitsteilung
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berufliche Arbeitsteilung
Berufsbildung
= Spezialisierung von Personen, nach ihren Neigungen und Fähigkeiten, auf bestimmte Tätigkeitsfelder
-> bessere Förderung spezieller Begabungen und Geschicklichkeiten

Berufsspaltung
= Aufgliederung von Aufgabenfeldern in kleinere Arbeitsgebiete (z.B. Bürokaufmann, Bankkaufmann etc.)
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betriebliche Arbeitsleitung

Arbeitszerlegung
= Zerlegung eines gesamten Arbeitsvorgangs in mehrere Teilleistungsprozesse

Abteilungsbildung
= Ergebnis der Arbeitszerlegung.

Die zuvor zerlegten Arbeitsprozesse werden nun auf einzelne Stellen/ Personen verteilt und zu organisatorischen Einheiten(Abteilungen) zusammengefasst

Folge:
- Steigerung der Qualität der Güter sowie der Arbeit
- aber auch: Verluste der Arbeitsfreude sowie die Einsicht in den
  Sinn der Arbeit (einseitige körperl. + geistige Belastung)
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volkswirtschaftl. Arbeitsteilung

primärer Sektor
= Urerzeugung, d.h. Gewinnung von Rohstoffen und Energie (landwirtschaftl. Anbau u. Abbau der Bodenschätze)

-> Voraussetzung der Produktion

sekundärer Sektor
= Weiterverarbeitung, d.h. Verarbeitung der Stoffe durch Industrie und Handwerk

tertiärer Sektor
= Handel u. Dienstleistungen, d.h. Verteilung der Waren (Groß- u. Einzelhandel) sowie Erstellung von Dienstleistungen (Kreditinstitute, Transportunternehmen)
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internationale Arbeitsteilung
=Im- und Export von Waren und Dienstleistungen

Jedes Land spezialisiert sich auf den Anbau oder die Produktion von Waren oder Dienstleistungen, die sich in diesem Land besonders lohnt.

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Finanzierungsarten
Fremdfinanzierung (Außenfinanzierung)
Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften, Kunden oder Lieferer gewähren Kredite gegen Zinsbelastung
-> Aufnahme von Fremdkapital

Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung (Außenfinanzierung)
liegt vor, wenn der Eigentümer/Gesellschafter z.B. durch Bareinlage Kapital in das Unternehmen einbringt
-> Erhöhung des Eigenkapitals

Selbstfinanzierung (Innenfinanzierung)
einbehaltene Gewinne des Unternehmens werden wieder investiert bzw. stille Rücklagen aufgelöst

Finanzierung durch Kapitalfreisetzung (Innenfinanzierung)
durch den Verkauf von Anlagegegenständen, durch Abschreibungsbeträgen (da das Unternehmen diese durch Verkaufspreise einnimmt und somit Teilbeträge lange vor dem Ersatzzeitpunkt des Anlagegutes zur Verfügung stehen), durch Rückstellungen (Beträge für erwartete Zahlungen, bei welchem der termin noch nicht feststeht)
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Leasing
Ein Unternehmen hat die Möglichkeit benötigte Gegenstände, wie z.B.  Maschinen, Autos etc., zu leasen (= mieten oder pachten) statt zu kaufen.

Im Leasingvertrag werden die Nutzungsrechte vom Leasinggeber (bleibt Eigentümer) auf den Leasingnehmer (wird Besitzer) übertragen sowie die folgenden individuellen Größen vereinbart:

- Höhe der Anzahlung
- Vertragslaufzeit
- Höhe der monatl. Leasingrate

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann das Leasingobjekt weiter gemietet, zum Restwert gekauft oder zurückgegeben werden.

Die Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sie mindern somit die Gewerbe-, Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer.

Hauptvorteil                                      Hauptnachteil
verringerter Kapitalbedarf                 anfallende Kosten
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Einseitige Rechtsgeschäfte
werden durch eine Willenserklärung rechtswirksam.

empfangsbedürftig
(erst rechtswirksam, wenn Empfänger die Willenserklärung erhalten hat)

Bsp.
- Kündigung
- Vollmachtserteilung
- Mahnung

nicht empfangsbedürftig
(auch gültig, ohne dass sie einer anderen Person zugeht, d.h. die Willenserklärung ist bereits bei Abgabe rechtswirksam)

Bsp.
- Testament

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Mehrseitige Rechtsgeschäfte
werden durch mind. zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme mit inhaltlicher Übereinstimmung) rechtswirksam.

einseitig verpflichtend = Schenkung, Bürgschaft
mehrseitig verpflichtend = Kaufvertrag, Ausbildungsvertrag

Vertragsarten, welcher zwei übereinstimmenden Willenserklärungen bedürfen sind z.B. :

- Kaufvertrag
- Schenkung
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Leihvertrag
- Darlehensvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
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Erfüllungsort
Am Erfüllungsort muss die Leistung rechtzeitig erbracht werden (Leistungsort).

Der gesetzliche Erfüllungsort für
Ware ist der Ort des Verkäufers
Geld ist der Ort des Käufers

der Erfüllungsort kann von den Vertragspartnern jedoch auch anders im Vertrag festgelegt werden.
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JAV
Zuständigkeit
Fragen der Berufsbildung
Fragen der berufsüberwachung
Einhaltung der Schutzbestimmungen für Jugendliche

Voraussetzung für die Bildung einer JAV
mind. 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb

Wahlberechtigt
Arbeitnehmer, die das 18. lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle Auaszubildenden, welche am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wählbar
Alle Arbeitnehmer des Betriebes, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wahlen
alle 2 Jahre
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4 Beteiligungsrechte des Betriebrates
Mitbestimmung


Mitwirkung


Vorschlag und Beratung


Information
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Mitbestimmung (Betriebsrat)
Arbeitgeber und Betriebsrat können Entscheidungen nur gemeinsam treffen. Gelingt dies bei Konflikten z.B. nicht so entscheidet die Einigungsstelle

- Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit
- betriebsordnung
- Urlaubsgrundsätze + Urlaubsplan
- betriebl. Lohngestaltung
- betriebl. Berufsbildung
- Sozialplan bei Betriebsänderungen
- Gestaltung des Personalfragebogens
- Festlegung von beurteilungsgrundsätzen
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Vorschlag und Beratung (Betriebsrat)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet sich die Meinung des Betriebsrates einzuholen.

- Personalplanung
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Betriebsänderungen (Stilllegung oder Zusammenschluss von  
  Betrieben)
- Investitionen
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Wahl eines Betriebsrates
Voraussetzung
mind. 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb

Wahlberechtigt
Arbeiter, Angestellte, Azubis, welche am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Auch Leiharbeiter, wenn sie länger als 3 Monate im Entleiherbetrieb eingesetzt werden.

Wählbar
alle wahlberechtigten Personen, welche dem Betrieb mind. 6 Monate angehören.

Amtszeit
4 Jahre


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Information (Betriebsrat)
der Betriebsrat hat das Recht, über betriebliche Vorgänge unterrichtet zu werden. Der Arbeitgeber kann dies jedoch auch erst nach Fällung der Entscheidung tun.

- Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über wirtschaftl.
  Angelegenheiten des Betriebes
- Lohn- und Gehaltslisten
- Einstellung leitender Angestellter
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Ist-Kaufmann
Voraussetzung eines Gewerbetreibenden zum Ist-Kaufmann:
Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(Person = Kaufmann) Gilt nicht für Handelsgesellschaften!

Voraussetzung eines gewerblichen Unternehmens zum Handelsgewerbe:
- jede auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung ausgerichtete selbstständige Tätigkeit
- wenn eine kaufmännische Organisation erforderlich ist

dies ist der Fall wenn folgende Größen in einem Geschäftsjahr überschritten werden:
Gewinn: 30.000 €
Umsatz: 500.000 €

Wichtig: Das Vorliegen eines Handelsgewerbes ist unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister. Diese ist jedoch trotzdem Pflicht und kann durch Ordnungsmaßnahmen erzwungen werden.
Eintragung= deklaratorisch (rechtsbezeugend)

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Kann-Kaufmann
Gewerbetreibender dessen Betrieb keine kaufmännische Organisation erfordert, da Gewinn < 30.000 € und Umsatz < 500.000 € = Kleingewerbetreibender (Kann-Kaufmann)

Kann-Kaufmann, da Eintragung ins Handelsregister freiwillig ist
Eintragung= konstitutiv (rechtserzeugend)
(Person=Kaufmann)

Land- und Forstwirte stellen eine Ausnahme dar.
Sie sind nicht zur Eintragung in das HR verpflichtet, können dies jedoch tun und gehören somit ebenfalls zu den Kann-Kaufleuten.
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Form-Kaufmann
Handelsgesellschaften, d.h. die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die eingetragene Genossenschaft sind Kaufmann kraft Rechtsform.
(Firma=Kaufmann)

Sie sind ab der Eintragung in das HR juristische Person und erwerben damit die Eigenschaft eines Kaufmanns, des so genannten Form-Kaufmanns.
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Rechte u. Pflichten eines Kaufmanns nach HGB
HGB gilt in vollem Umfang:

- Buchführungspflicht
- HR- Eintragung ist notwendig
- führt eine Firma
- kann Prokura erteilen
- kann Personengesellschaft gründen
- bürgt selbstschuldnerisch
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Rechte u. Pflichten eines Nicht-Kaufmannes
BGB gilt:
HGB gilt nur in beschänktem Umfang:

- eingeschränkte Buchführungspflicht
- kein HR-Eintrag notwendig
- führt keine Firma
- kann keine Prokura erteilen
- kann keine Personengesellschaft gründen
- kann nur eine Ausfallbürgschaft übernehmen
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Begriff  "Firma"
Umgangssprachlich werden die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Firma gleichgesetzt.

Der Betrieb und das Unternehmen bezeichnen allerdings den Ort an dem eine Leistung erstellt wird.

Die Firma eines Kaufmanns ist im juristischen Sinne, d.h. laut HGB der Name, unter dem er im Handel Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

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Firmenname
Der Firmenname besteht aus Firmenkern und Firmenzusatz.

Der Firmenkern beinhaltet den Namen des Kaufmanns, den Gegenstand des Unternehmens, d.h. die Rechtsform oder eine Fantasiebezeichnung.

Der Firmenzusatz informiert über Art und Umfang des Geschäftes oder dient der Unterscheidung.

Bsp.
Primus KG Großhandel für Bürobedarf

Computec GmbH & Co. KG Hard- und Softwarevertrieb
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Arten der Firma
(aufgrund des Firmennamens)
Personenfirma
Der Firmenkern besteht aus dem Namen des Inhabers bzw. mehrerer Gesellschafter (ggfs dem Vornamen).
Bsp. Herbert Blank e. K. / Müller & Schmidt OHG

Sachfirma
Der Firmenkern ist aus dem Gegenstand des Unternehmens, der Branche abgeleitet.
Bsp. Transport KG

Mischfirma
Die Firma besteht aus dem Personennamen und Art/Gegenstand des Unternehmens.
Bsp. Meier Immobilien KG

Fantasiefirma
Die Firma besteht aus einer Abkürzung (Buchstabenkombinationen) oder einem Fantasienamen (erfundene Bezeichnung).
Bsp. Modellux KG
50
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1
Firmengrundsätze
Firmenöffentlichkeit
Jeder Kaufmann muss seine Firma ins HR eintragen lassen. Denn jede Person kann Einsicht in dieses Register nehmen.

Firmenwahrheit
Der Kaufmann darf keine falschen Angaben über Art oder Umfang seines Betriebes machen.

Firmenbeständigkeit
Eine am Markt bekannte Firma kann einen großen Wert darstellen. Darum darf der Firmenname auch nach dem Verkauf an eine andere Person weitergeführt werden.

Firmenausschließlichkeit
Jede neu gegründete Firma muss sich von allen bereits im HR eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Jede Verwechslungsgefahr mit einer schon bestehenden Firma muss ausgeschlossenen werden, z.B. durch einen Firmenzusatz.
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0
das Handelregister
= amtliches Verzeichnis aller Kaufleute nach HGB, das vom Amtsgericht des Bezirkes geführt wird.

Mitlerweile kann man auch online Einsicht in das HR nehmen.
Die Eintragungen werden im Bundesanzeiger und mind. einer Zeitung des Amtsgerichtsbezirks veröffentlicht.

Gliederung in zwei Abteilungen
Abteilung A: Einzelunternehmen (e.K.), Personengesellschaften (OHG, KG)

Abteilung B: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)

Inhalt- Firma und Ort der Niederlassung
- Name der persönlich haftenden Gesellschafter
- Art der Prokura/ Name der Prokuristen
- Name und Einlage von Kommanditisten
- Gegenstand des Unternehmens
- Tag der Eintragung
- Höhe des Haftungskapitals
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0
Gewinn- und Verlustverteilung
Antwort
53
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0
Vertragsarten Teil I
(Wichtige Rechtsgeschäfte)
Kaufvertrag
Entgeltliche Veräußerung und Kauf von Sachen und Rechten
Bsp. Kauf von Waren/Patenterwerb

Tauschvertrag
Gegenseitige Übereignung von Rechtsobjekten

Werkvertrag
Herstellung eines Werkes gegen Geld, wobei der Besteller die Stoffe liefert, Bsp. Autoreparatur

Dienstvertrag
entgeltliche Ableistung von Diensten, Bsp. Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes (meist durch Arbeitsvertrag)

Gesellschaftsvertrag
Regelung der Zusammenarbeit von Gesellschaften in einem Unternehmen

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0
Vertragsarten Teil II
(wichtige Rechtsgeschäfte)
Leihvertrag
Unentgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch gegen spätere Rückgabe derselben Gegenstände

Darlehensvertrag
Entgeltliche o. unentgeltliche Überlassung von Sachen zum Verbrauch gegen spätere Rückgabe gleichartiger Dinge

Mietvertrag
Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch

Pachtvertrag
Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch und Fruchtgenuss, Bsp. Vertrag zur Nutzung einer Obstplantage)
55
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2
Zustandekommen des Kaufvertrages
Der Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehr Personen zustande. (Antrag und Annahme)

Der Verkäufer verpflichtet sich:
- rechtzeitig und mangelfrei zu liefern
- dem Käufer das Eigentum an der Ware zu verschaffen

Der Käufer verpflichtet sich:
- die ordnungsgemäß gelieferte Ware anzunehmen
- den Kazfpreis rechtzeitig zu zahlen.

Bsp.
Verkäufer verschickt ein Angebot seines Bürostuhls (Antrag)
Daraufhin Bestellung des Käufers (Annahme)

Bestellung eines Bürostuhls durch den Käufer (Antrag)
Auftragsbestätigung durch den Verkäufer (Annahme)
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0
Arten des Kaufvertrages
nach rechtlicher Stellung der Vertragspartner
zweiseitiger Handelskauf
Vertragspartner sind zwei Kaufleute (nach HGB)

einseitiger Handelskauf
Vertragspartner ist ein Kaufmann (nach HGB) sowie ein
Privatmann (nach BGB)

bürgerlicher Kauf
Vertragspartner sind zwei Privatleute (nach BGB)
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0
Arten des Kaufvertrages
nach Festlegung der Warenart
Stückkauf
Kauf eines Unikats, z.B. Gemälde von Picasso,gebrauchte Ware

Gattungskauf
Kauf von massenhaft hergestellter Ware (umtauschbar)

Kauf auf Probe
Kauf mit festgelegtem Rückgaberecht innerhalb einer Frist

Kauf nach Probe
Kaufgegenstand muss dem Muster der Probe entsprechen

Spezifikationskauf (= Bestimmungskauf)
Kauf einer Ware, bei welcher Form/Aussehen erst kurz vor der Lieferung bestimmt/spezifiziert wird.
58
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0
Arten des Kaufvertrages
nach Zeitpunkt der Lieferung
Fixkauf
Lieferung an einem exakt festgelegten Zeitpunkt
z.B. 10.01.09 fix

Terminkauf
Lieferung in der Zukunft, z.B. zwischen dem 10. und 30.01.09

Kauf auf Abruf
Lieferung im Ermessen des Käufers
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0
Arten des Kaufvertrages
nach Zeitpunkt der Zahlung
Zielkauf
Zahlung zu einem bestimmten Termin nach der Lieferung

Sofortkauf (=Barkauf)
Zahlung bei Lieferung der Ware (Zug um Zug Geschäft)

Vorauszahlung
Zahlung vor der Lieferung

Ratenzahlung
Kaufpreis wird in kleineren Raten bezahlt (i.d.R. mit Zinsaufschlag)
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0
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
Rechtsgeschäfte können von Anfang an ungültig sein.
(d.h. ohne Rechtsfolgen)

Nichtig sind Rechtsgeschäfte, die folgende Aspekte aufweisen:
- Vertrag mit Geschäftsunfähigen
- Vertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Zustimmung des
  Erziehungsberechtigten bzw. Betreuers
- Verstoß gegen die guten Sitten (Ausnutzen einer Notlage,
  Verlagen eines Wucherzinses)
- Verstoß gegen gesetzl. Verbot (Waffenhandel)
- Verstoß gegen die Formvorschriften
- Scherzgeschäfte (es muss für jedermann erkennbar sein, dass
  es sich um einen Scherz handelt.)
- Scheingeschäft
61
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0
Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
Rechtsgeschäfte können durch besondere Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner nachträglich ungültig werden.
Bis zur Anfechtung sind diese jedoch gültig.

Anfechtbar sind  Rechtsgeschäfte mit folgenden Aspekten:
- wegen Irrtum in der Erklärung (Nennung eines falschen Preises)
- wegen Irrtum in der Übermittlung (z.B. schlechte Telefonverb.)
- wegen Irrtum in der Eigenschaft einer Person/Sache
- wegen arglistiger Täuschung (Unfallwagen als unfallfrei verkaufen)
- wegen widerrechtlicher Drohung (z.B. Erpressung)
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Form von Rechtsgeschäften
Die meisten Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens können formlos abgeschlossen werden (Formfreiheit).

Bei einigen Rechtsgeschäften besteht der Gesetzgeber auf der Erhaltung bestehender Formvorschriften, d.h. einige Rechtsgeschäfte müssen schriftlich abgeschlossen, öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet werden.

Bei Nichtbeachtung dieser Formvorschriften ist das Rechtsgeschäft nichtig, d.h. der Vertrag ist von Anfang an nicht zustande gekommen.
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Formvorschriften - Schriftform
Bestätigung eines Vertrages durch eigenhändige Unterschrift

Bsp.
- Mietverträge über eine längere Dauer als ein Jahr
- Bürgschaften unter Privatpersonen
- Ratenkäufe
- Ausbildungsverträge und deren Kündigung
- Arbeitsverträge und deren Kündigung
- handschriftliche Testamente
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Formvorschriften - öffentl. Beglaubigung
eigenhändige Unterschrift wird notarielle bzw. behördlich beglaubigt. Wobei die Beglaubigung nur die Echtheit der Unterschrift bestätigt.

Bsp.
- Anträge auf Eintragung ins:
  Grundbuch
  Handelsregister
  Vereinsregister
  Güterrechtsregister
- maschinenschriftliche Testamente
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Formvorschriften - notarielle Beurkundung
Niederschrift und Beurkundung der Echtheit des Vertragsinhaltes sowie der Unterschrift durch einen Notar.
D.h. Bestätigung des Inhaltes der Willenserklärung UND der Echtheit der Unterschrift

Bsp.
- Haus- und Grundstückskäufe und -verkäufe
- Eintragung von Hypotheken und Grundschuld ins Grundbuch
- Eheverträge
- Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG
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Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit von Personen, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können und somit Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen.

(D.h. nicht automatisch Träger von Rechten und Pflichten wie bei der Rechtsfähigkeit)

Aufgrund unterschiedlicher Einsichtsfähigkeit in die Rechtsfolgen von Willenserklärungen hat der Gesetzgeber 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit vorgesehen.

Geschäftsunfähigkeit

beschränkte Geschäftsfähigkeit

unbeschränkte bzw. volle Geschäftsfähigkeit
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Geschäftsunfähigkeit
- alle Personen unter 7 Jahren

- Personen mit andauernder krankhafter Störung der   
  Geistestätigkeit

Eigene Willenserklärungen dieser Personen sind nichtig.


Ausnahme:
Beim Auftreten als Bote für den gesetzlichen Vertreter.
Denn Botengänge stellen keine eigene Willenserklärung dar.

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Beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Personen zwischen 7 und 18 Jahren

- betreute Personen mit Einwilligungsvorbehalt

Eigene Willenserklärungen sind bis zur Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schwebend unwirksam .
Bei Ablehnung durch den gesetzlichen Vertreter ist das Rechtsgeschäft nichtig.

Ausnahme:
- Beschränkt Geschäftsfähiger hat rechtlichen Vorteil durch das
  Rechtsgeschäft (z.B. bei einer Schenkung)

- Kauf einer Leistung mit eigenen Mitteln (Taschengeld)

- Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen des Arbeits-
  oder Dienstverhältnisses
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Volle Geschäftsfähigkeit
- Personen ab 18 Jahren

Eigene Willenserklärungen sind dann rechtsverbindlich.

Ausnahme:
- Personen mit andauernder krankhafter Störung der Geistes-
  tätigkeit
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Juristische Personen
Juristische Personen werden vom Gesetz wie natürliche Personen behandelt.
Sie sind sowohl rechts- als auch geschäftsfähig.

Zu den juristischen Personen zählen die juristischen Personen des öffentl. Rechts und des Privatrechts.

des Privatrechts:
GmbH, AG, eingetragene Genossenschaften, e. V.

des öffentl. Rechts:
Gemeinden, Kreise, Länder, BRD, IHK, Krankenkassen, Stiftungen

Die Rechtsfähigkeit beginnt allerdings erst mit der Eintragung in das jeweilige Register, z.B. Handels- oder Vereinsregister, und endet mit Löschung.

Juristische Personen sind immer über ihre Organe geschäftsfähig. So handeln beispielsweise "die Organe" Frau Schmitz und Herr Müller für die  Herstadt Warenhaus GmbH.
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Natürliche Personen
Alle Menschen sind natürliche Personen im Sinne des BGB.

Sie sind rechtsfähig und (abgesehen von Ausnahmen) mit dem Erreichen bestimmter Altersstufen unbeschränkt oder beschränkt geschäftsfähig.
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Rechtsfähigkeit
Die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Dies trifft auf alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt bis zum Tod zu.

Bsp. Eine natürliche Person hat das Recht ein Vermögen zu erben und gleichzeitig die Pflicht dafür Steuern zu zahlen.
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Besitz und Eigentum
Besitz = tatsächlich Herrschaft über eine Sache.
(Wer hat eine Sache?)

Eigentum = rechtliche Herrschaft über eine Sache.
(Wem gehört eine Sache?)

Bsp.
Miete eines Autos
Besitzer= Mieter
Eigentümer= Vermieter

Kauf einer CD
Besitzer= Käufer
Eigentümer= Käufer

- Tiere sind im rechtl. Sinne keine Sachen
- An gestohlenen Sachen kann man nie Eigentum erwerben
- Hat der Käufer in Gutem Glauben gehandelt, so kann dieser auch Eigentümer einer Sache werden die dem Verkäufer nicht gehörte, die er sich beispielsweise nur geliehen hatte.



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Rechtsobjekte
(Sachen/Rechte)
Rechtsobjekte werden unterschieden in körperliche Rechtsobjekte (=Sachen) und nicht körperliche Rechtsobjekte (=Rechte)

Sachen werden aufgeteilt in unbewegliche, z.B. Immobilien (Grundstücke, Häuser, Wohnungen) und bewegliche (vertretbare und nicht vertretbare Sachen).

Vertretbare Sachen sind untereinander austauschbar (ersetzbar) z.B. neue Konsumgüter, Neuwagen

Nicht vertretbare Sachen können nicht durch andere ersetz werden
z.B. Originalgemälde, Maßanfertigung, gebrauchte Gegenstände

Rechte sind beispielsweise:
- Besitz
- Eigentum
- Forderungen
- Patente
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volkswirtschaftl. Produktionsfaktoren
originäre (=ursprüngliche) Produktionsfaktoren
Arbeit (geistige und körperliche Arbeit)
Natur (Boden, Bodenschätze, Wasser, Klima)

Sie ermöglichen die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen

derivative (= abgeleitete) Produktionsfaktoren
Bildung (technisches wissen, rechtl. u. wirtschft. Kenntnisse)
Kapital (Gebäude, Maschinen, Büroausstattung, Geld)

Da diese Produktionsfaktoren nicht von Anfang an vorhanden sind, sondern erst durch den Einsatz der ursprünglichen Produktionsfaktoren Arbeit und Boden entsteht, bezeichnet man ihn als abgeleitet.

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betriebswirtschaftl. Produktonsfaktoren
Die volkswirtschaftl. Produktionsfaktoren werden im Betrieb durch die so genannten betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren

Arbeitskräfte (ausführende Arbeit wie verkaufen)
Werkstoffe (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
Betriebsmittel (Maschinen, Pcs)
Rechte (Patente, Lizenzen)

dargestellt. Die leitenden Mitarbeiter setzen diese so ein, dass das angestrebte Unternehmensziel erreicht wird.
Ihre Aufgabe ist die Leitung, Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle der Unternehmung. Aufgrund der Bedeutung bilden diese einen eigenständigen betriebswirtschaftl. Produktionsfaktor, den dispositiven Faktor .
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Wirtschaftssektoren
(volkswirtschaftliche Arbeitsteilung)
Primärer Sektor (Urerzeugung)
Betriebe welche sich mit dem landwirtschaft. Anbau und dem Abbau der Bodenschätze befassen, d.h. Land- und Forstwirte sowie Bergbau, Öl- und Gasgewinnung.
Vorraussetzung für die Produktion.

Sekundärer Sektor (Weiterverarbeitung)
Hierbei handelt es sich um Handwerks- und Industriebetriebe, welche die o. g. Rohstoffe Be- und Verarbeiten, d.h. Maschinenbaubetriebe, Molkerei etc.

Tertiärer Sektor (Dienstleistungen)
Hierbei handelt es sich um Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Groß- und Einzelhandel, Kreditinstitute, Versicherungen
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Kreditsicherungsmöglichkeiten
Die Sicherungsmöglichkeiten von Kreditarten ist unterteilt in die Personalsicherheiten und die Realsicherheiten.

Bei den so genannten Personalkrediten haftet lediglich die Person oder aber Dritte für die Kreditsumme.

Nach der Art der persönlichen Haftung wird unterschieden in:
Blankokredit
Bürgschaftskredit
Zessionskredit (Sicherungsabtretung)

Bei den so genannten Realkrediten stehen nicht Personen sondern bewegliche oder unbewegliche Sachen im Mittelpunkt der Kreditsicherheit. (dingliche Sicherheit)

Nach der Art der dinglichen Haftung wird unterschieden in:
Eigentumsvorbehalt
Sicherungsübereignungskredit
Lombardkredit (Pfandrecht)
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Blankokredit
Der Kreditgeber gewährt den Blankokredit ohne besondere Sicherheit. Diese besteht lediglich in der Person des Schuldners und im Vertrauen darauf, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommt.

Beispiele für Blankokredite:
- Dispositionskredite
- Kontokorrentkredite
(sind meistens jedoch auch noch zusätzlich abgesichert
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Bürgschaftskredit
Verstärkte Form des Personalkredites da zusätzlich zum Kreditvertrag zwischen Kreditnehmer und -geber ein Bürgschaftsvertrag zwischen Kreditgeber und Bürge abgeschlossen wird.

Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen, wenn dieser nicht leisten kann.

Für die Bürgschaft ist die Schriftform vorgeschrieben.

Grundsätzlich sind 2 Arten von Bürgschaften zu unterscheiden:
- Ausfallbürgschaft (Bürge muss erst für die Schulden aufkommen,
  wenn der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung erfolglos versuchte)
- selbstschuldnerische Bürgschaft (Kreditgeber kann den Bürgen
  sofort in Anspruch nehmen, zeitraubende und kostspielige Ver-
  suche der Zwangsvollstreckung sind nicht erforderlich)
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Zessionskredit
(Sicherungs- bzw. Forderungsabtretung)
Bei dieser Kreditart werden Forderungen des Kreditnehmers gegenüber Dritten direkt an den Kreditgeber als Sicherheit abgeteten.

Je nach dem ob der Drittschuldner informiert wird unterscheidet man zwischen offener und stiller Zession.

Offene Zession
Drittschuldner kann nur noch an den Kreditgeber mit schuldbefreuender Wirkung zahlen. Eingegangene Beträge werden mit der Schuld des Kreditnehmers verrechnet.

Stille Zession
Drittschuldner begleicht seine Verbindlichkeiten an den Kreditnehmer, welcher die Zahlungen an den Kreditgeber weitergibt.
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Eigentumsvorbehalt (einfacher)
- typische Kreditsicherung beim Lieferantenkredit
- Eigentumsvorbehalt muss zwischen den Vertragspartnern im Kaufvertrag oder durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.

Einfacher Eigentumsvorbehalt
Risiko des Forderungsausfalls entfällt, da der Verkäufer einer Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleibt. Der Käufer ist zunächst nur Besitzer der Ware und muss diese bei Zahlungsunfähigkeit wieder herausgeben.

Dies ist ebenfalls bei Insolvenzen sowie bei Pfändung durch einen Vollstreckungsbeamten der Fall.

Jedoch kann die Ware an einen gutgläubigen Dritten verkauft werden oder aber verarbeitet, verbraucht, vernichtet oder mit einer unbeweglichen Sache fest verbunden werden. In diesem Fall erlischt der einfache Eigentumsvorbehalt.

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Weitere Arten des Eigentumsvorbehaltes
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die beim Weiterverkauf der erworbenen Waren entstehenden Forderungen werden an den Lieferer abgetreten.
Bei Verarbeitung der Waren erwirbt der Lieferer Miteigentum an der hergestellten Sache.

Risiko des einfachen Eigentumsvorbehaltes entfällt.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Nicht nur die Forderungen aus einer Lieferung werden abgesichert, sondern die sämtlicher Lieferungen an einen Käufer. Das Eigentum geht demnach erst nach begleichung aller Forderungen des Verkäufers an den Käufer über
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Sicherungsübereignungskredit
Das Eigentum an einer beweglichen Sache, z.B. Maschinen, Autos, Einrichtungsgegenständen etc.,  wird zur Kreditsicherung an den Kreditgeber abgetreten.

Der Kreditnehmer bleibt aber im Besitz des Gegenstandes und kann ihn auch weiter nutzen.

Bei Rückzahlung des Kredites geht das Eigentum ohne besondere Vereinbarung wieder auf den Kreditnehmer über.
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Lombardkredit
Der Kreditnehmer kann zur Sicherheit des aufgenommenen Kredites bewegliche Sachen ,z.B. Wertpapiere, Schmuck etc., beim Kreditgeber pfänden, d.h. als Pfand hinterlegen.

Durch die Pfandübergabe geht der Besitz auf den Kreditgeber (die Bank) über. Der Kreditnehmer bleibt jedoch Eigentümer des Gegenstandes.

Durch den Lombardkredit kann sich ein Unternehmen bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen schnell flüssige Mittel verschaffen.
Die Verpsändung von betriebsnotwendigen Gegenständen scheidet jedoch aus, da der Pfandgegenstand in den Besitz des Kreditgebers übergeht und somit nicht mehr genutzt werden kann.
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Steuerarten
Gliederung der Steuern nach dem Empfänger
- Bundessteuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Tee/Kaffeesteuer)
- Landessteuern (Kfz-Steuer, Erbschafts-, Grunderwerbssteuer)
- Gemeindesteuern (Grund-, Hunde-, Grunderwerbs-, Gewerbest.)
- Gemeinschaftssteuern, Aufteilung zwischen Bund, Ländern und
  Gemeinden (Umsatz-, Körperschafts-, Lohn-,Einkommenssteuer)

der Art der Erhebung
- direkte Steuern, die der Steuerpflichtige selbst und unmittelbar an
  das Finanzamt zu entrichten hat (Einkommens-, Gewerbe-,
  Grund-, Kfz-Steuer)
- indirekte Steuern, bei der der Steuerschuldner die Steuer auf
  andere Personen abwälzen kann (Umsatz-, Tabak-, Biersteuer)

dem Gegenstand der Besteuerung
- Besitzsteuern,Einkommen, Erträge+Vermögen werden besteuert (Einkommen-,Lohn-,Gewerbe-,Erbschafts-,Körperschafts-, Grund-)
- Verkehrssteuern, hier werden die Umsätze von Lieferungen und
  Leistungen besteuert (Umsatz-, Grunderwerbs-,Versicherungsst.)
- Verbrauchsteuern, werden auf den Verbrauch bestimmter Güter
  erhoben (Tee-, Kaffee-,Bier-, Tabak-, Mineralölsteuer)
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Sozialversicherung
Die Sozialversicherung, d.h.

Renten-,
Kranken-,
Arbeitslosen-,
Plege-, und
Unfallversicherung,

dient der Absicherung von Arbeitnehmern gegen das Versorgungsrisiko

im Alter,
bei Krankheit,
von Arbeitslosigkeit,
von Pflegebedürftigkeit und
von Arbeits- und Wegeunfall.

Die Beiträge dieser Versicherungen werden bis auf die Unfallversicherung je zur Hälfte von AN und AG getragen.

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Sozialversicherung
(Träger, Leistung, Beiträge)
Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)
19,9 % (AN/AG = 9,95 %)
Altersruhegeld, Witwen-, Waisenrente, Erwerbsminderungsrente

Krankenversicherung (AOK, Ersatzkassen wie TK,DAK usw. Betriebs- und Innungskrankenkassen) 14,9 % (AN=7,9 %/AG= 7 %)
Vorsorgeuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittel, verodnungsfähige Arznei- und Verbandmittel, Krankengeld (ab der 7. Woche 70%)

Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit)
2,8% (AN/AG 1,4 %)
Arbeitslosengeld I/II, Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Kurzarbeitergeld, Förderung berufl. Bildung: Ausb./Fortb./Umsch.

Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung)
1,975 % (AN + 0,25 wenn keine Kinder u. über 23/AG 0,975 %)
häusliche und stationäre Pflege, Pflegegeld, Sachleistungen

Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), Beitragshöhe abhängig von d. Gefahrenklasse,Heilbehandlung nach einem Unfall,Maßnahmen d. Rehabilitation,Verletzten-u. Hinterbliebenenr.
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Individualversicherung
Anders als die Sozialversicherungen überlassen es die Individualversicherungen der Verantwortung des Einzelnen sich gegen bestimmte Risiken abzusichern.

Sie werden unterteilt in:
Personenversicherungen
private Kranken-, private Unfall-, private Pflege-, private Renten-, Lebensversicherung

Sachversicherungen
Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl-, Schwachstromanlagen-, Transportversicherung

Vermögensversicherungen
Haftpflicht-, Kredit-, Betriebsunterbrechungs-, Rechtsschutzvers.

Buch S. 357-359 (detaillierter)
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Generationenvertrag
Die im Beruf stehenden AN zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der jeweiligen Rentnergeneration.
Diese Vereinbarung wird als Generationenvertrag bezeichnet.

Problem dieser Art der Finanzierung
wenn die Zahl der Rentner gegenüber den Beitragszahlenden AN überproportional steigt.
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Gegenüberstellung
Marktwirtschaft - Zentralverwaltungswirtschaft
Antwort
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Wirtschaftsordnung Deutschlands
In Deutschland herrscht die soziale Marktwirtschaft.
Folgende Merkmale stimmen nicht mit dem "Rein-Modell" überein:

- Einengung der Vertragsfreiheit durch gesetzliche Vorschriften
  (z.B. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften)

- Einschränkung der Gewerbefreiheit

- Einengung der Konsumfreiheit (z.B. Verbot d. Rauschgifthandels)

- Beeinflussung des Exports und Imports von Waren durch staatl.
  Maßnahmen (z.B. durch Zölle)

- Der Staat hat nicht nur die Funktion als Schützer der inneren und
  äußeren Sicherheit, er greift zudem steuernd in das Wirtschafts-
  geschehen ein
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Das magische Viereck
Keines der Ziele kann ohne gleichzeitige Beeinflussung eines oder mehrer anderer Ziele verwirklicht werden.

Stabilität des                          Außenwirtschaftliches
Preisniveaus                         Gleichgewicht
                  
(max. Inflations-                     (Exporte und Importe)
rate von ca. 2%)


Hoher                                    Stetiges und angemessenes
Beschäftigungsstand           Wirtschaftswachstum
      
(max. Arbeitslosen-              (steigendes Bruttoinlandsprodukt)
quote von ca. 2%)

Neben diesen Zielen des Stabilitätsgesetzes gewinnen zunehmend andere Ziele an Bedeutung, so die gerechte Einkommensverteilung und eine lebenswerte Umwelt.
Das magischer Viereck wird so zu einem magischen Fünf- oder Sechseck.
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Zielkonflikte
(des magischen Vierecks)
Das Stabilitätsgesetzt fordert die gleichzeitige Verwirklichung der vier grundlegenden wirtschaftspolitischen Ziele.

Ergänzen sich diese Ziele so spricht man von Zielharmonie
In diesem Fall begünstigt die Verwirklichung eines Ziels das Erreichen eines anderen.
Wirtschaftswachstum - hoher Beschäftigungsstand

Verhalten sich diese Ziele neutral zueinander so spricht man von Zielneutralität .
In diesem Fall ist die Erfüllung von Einzelzielen unabhängig voneinander möglich.
außenwirtschaftl. Gleichgewicht
- Wirtschaftswachstum

Konkurrieren diese Ziele miteinander so spricht man von Zielkonflikt. In diesem Fall geht die Erreichung eines Ziels auf Kosten eines anderen Ziels.
Preisniveaustabilität - hoher Beschäftigungsstand
Hoher Beschäftigungsstand
- Außenwirtschaftl. Gleichgewicht
Außenwirtschaftl. Gleichgewicht - Preisniveaustabilität
Wirtschaftswachstum
- Preisniveaustabilität
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Konjukturphasenmodell
1. Phase
Aufschwung (Expansion)

- die Nachfrage nach Gütern steigt

- hohe Nachfrage führt zu noch geringen Preissteigerungen

- Einstellung von Arbeitskräften, Senkung der Arbeitslosenzahl

- vorsichtige bis optimistische Erwartungen
   höhere Investitionsbereitschaft

- mehr Kredite (durch hohen Verbrauch und Investitionen)
  Steigerung der Zinsen

- Durchsetzung höherer Löhne u. Gehälter in Tarifverhandl. möglich

- Steigerung der Gewinne
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Konjukturphasenmodell
2. Phase
Hochkonjuktur (Boom)

- Kapazitäten sind aufgrund der hohen Nachfrage voll ausgelastet.
  hohe Umsätze

- Vollbeschäftigung (eventuell sogar Arbeitsmangel)

- Steigung des Einkommens aber auch der Preise sowie d. Zinsen

- hohe Investitionsbereitschaft der Unternehmen
  Überproduktion, Marktsättigung, nachlassende Nachfrage

- Bruttoinlandsprodukt nimmt nicht weiter zu

- optimistische bis gedämpfte Erwartungen der Unternehmner
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Konjunkturphasenmodell
3. Phase
Abschwung (Rezession)

- sinkende Nachfrage durch Marktsättigung

- Rückgang der Produktion, Kurzarbeit
  Entlassung von Arbeitskräften, Sinkende Löhne und Gehälter

- fallende Preise durch sinkende Nachfrage

- pessimistische Gewinnerwartungen
  geringere Investitionen

- rückläufige Nachfrage nach Krediten und somit sinkende Zinsen
 
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Konjunkturphasenmodell
4. Phase
Konjunkturtief (Depression)

- Nachfrage nach Gütern erreicht niedrigstes Niveau
  hohe Lagerbestände, unausgelastete Produktionskapazitäten

- niedrige Preise

- sinkende Löhne und Gehälter

- hohe Arbeitslosigkeit

- niedriges Volkseinkommen

- Erwirtschaftung von Verlusten statt Gewinnen
  viele Insolvenzanmeldungen

- geringe Investitionsneigung bis hin zum Investitionsstopp

- da das niedrige Zinsniveau sowie die niedrigen Personal- und
  Rohstoffkosten günstige Voraussetzungen für die Produktion
  darstellen, leitet dies oft einen neuen Aufschwung ein.
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Fiskalpolitik
Durch den Konjunkturaufschwung steigen die Gehälter und somit die Steuereinnahmen des Staates. Dieses Geld verwendet der Staat nun für öffentliche Ausgaben. Sind die Gehälter und somit die Steuereinnahmen im Abschwung geringer, so schränkt auch der Staat seine Ausgaben ein.

Folge: Verschärfung der Konjunkturkrise, da die private Nachfrage durch einen weiteren Rückgang der Staatsnachfrage beschleunigt wird.

Durch antizyklisches Verhalten seitens des Staates kann eine stabilisierende Wirkung auf den Konjunkturverlauf erzielt werden.

D.h. geht die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zurück, soll der Staat seine Ausgaben erhöhen und somit die Staatsnachfrage ausweiten. Steigt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, soll der Staat die Ausgaben einschränken und die Staatsnachfrage senken
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Interne Personalbeschaffung
Innerbetriebliche Stellenausschreibung
Versetzung
Mehrarbeit
Fort- und Weiterbildung


Vorteile:
- Motivation der Mitarbeiter durch Aufstiegsmöglichkeiten
- gute Betriebskenntnis der Bewerber
- erhöhte Bindung an den Betrieb
- genaue Kenntnis des Mitarbeiters durch den Betrieb
- erleichterte Einarbeitung
- niedrigere Beschaffungskosten

Nachteile:
- geringere Auswahl an Bewerbern
- Enttäuschung bei nicht berücksichtigten Bewerbern des Betriebes
- keine Lösung des quantitativen Bedarfs, da an anderer Stelle
  neuer Personalbedarf entsteht
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Externe Personalbeschaffung
Vermittlung durch die Arbeitsagentur
Zeitungsinserate bzw. Stellenanzeigen
Inanspruchnahme von Zeitarbeitsunternehmen
sonstige Möglichkeiten
(Vermittlung durch Mitarbeiter, Plakate oder Handzettel, Kontakte zu Schulen bzw. Universitäten)

Vorteile:
- umfangreichere Auswahlmöglichkeiten unter den Bewerbern
- ggf. neue Anregungen und Impulse für das Unternehmen
- ggf. leichtere Anerkennung gegenüber den Mitarbeitern

Nachteile:- höherer Zeit- und Kostenaufwand für die Beschaffung
  (Anzeigen, Bewerberauswahl usw.)
- Eingewöhnungsschwierigkeiten neuer Mitarbeiter
- ggf. negative Auswirkungen auf das Betriebsklima, wenn inner-
  betriebliche Bewerbungen nicht berücksichtigt wurden
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Bewerbungsunterlagen
Grundlage der Personalbeschaffung sind die Bewerbungsunterlagen.

Sie bestehen aus:
- Bewerbungsschreiben
- Lichtbild
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnissen
- Schulzeugnissen
- Zeugnis der Abschlussprüfung bzw sonstige Abschlusszeugnisse
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Verjährung
Nach Ablauf einer gesetzlichen Frist, kann der Gläubiger seinen Anspruch auf Zahlung, Mägelbeseitigung, Schadenersatz usw. gegen den Schuldner gerichtlich nicht mehr geltend machen.

Ist ein Anspruch verjährt, so kann sich der Schuldner unter
"Einrede der Verjährung" darauf berufen. Leistet der Schuldner jedoch in Unkenntnis der Verjährung, kann er die Leistung nicht mehr zurückfordern.

3 Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres indem:
der Anspruch entstanden ist, und
der Gläubiger von dem Anspruch und der Person des Schuldners Kenntnis erlang.

alle Normalfälle,d.h.
- Schadenersatz aus unerlaubter Handlung
- Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Sachmängel
- Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen
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Verjährungsfristen
10 Jahre
Beginn mit Entstehung des Anspruchs
- Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück
- Ansprüche auf Übertragung/Aufhebung eines Rechts an einem G.

30 Jahre
- Herausgabeanspruch aus Eigentum und anderen dingl. Rechten
- familien- und erbrechtliche Ansprüche
Beginn mit Entstehung des Anspruchs

-rechtskräftig festgestellte Ansprüche
Beginn mit Rechtskraft der Entscheidung

- Ansprüche welche durch die im Insolbenzverfahren erfolgte
  Feststellung vollstreckbar geworden ist
Beginn mit Feststellung im Insolvenzverfahren
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Neubeginn/Hemmung einer Verjährung
Die Verjährung beginnt neu wenn:
- der Schuldner den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zins-
  zahlung oder in anderer Weise anerkennt
- wenn eine gerichtliche Vollstreckungshandlung vorgenommen
  oder vom Gläubiger beantragt wird

Die Verjährung wird angehalten, bis der Grund entfallen ist:
- bei schwebenden Verhandlungen über den Anspruch
- bei Rechtsverfolgung, z.B. Zustellung d. Mahnbescheides
- bei höherer Gewalt
- aus familiären Gründen, z.B. Ansprüche zwischen Ehegatten,
  solange die Ehe besteht
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kaufmännisches Mahnverfahren
Der Ablauf des außergerichtlichen (kaufmännischen) Mahnverfahrens ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und liegt im Ermessen des Lieferers.
Art und weise der Durchführung werden  bestimmt durch die Zielsetzung, einen pünktlichen Zahlungseingang zu erreichen, ohne den Kunden zu verletzen.

Möglicher Ablauf:
- Erinnerung an die Fälligkeit der Forderung mit Höhe und
  Fälligkeitsdatum des Rechnungsbetrages
- 1. Mahnung mit Fristsetzung, Erinnerung an die Zahlung,
      Bitte um Überweisung
- 2. Mahnung mit erneuter Fristsetzung und Hinweis auf ent-
      stehenden Kreditkosten
- Letzte Mahnung und Androhung die Zahlung gerichtlich
  einziehen zu lassen (Zustellung eines Mahnbescheides)
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Zahlungsverzug
Ist die Fälligkeit der Zahlung kalendermäßig bestimmt, kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug.
Bsp. zahlbar am 06.03.09

Ist die Fälligkeit nicht kalendermäßig bestimmt, so kommt der Schuldner nur durch eine Mahnung in Verzug.
Bsp. Zahlung sofort

Abweichend davon kommt der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug.

Rechte des Gläubigers bei Zahlungsverzug:
Ohne Nachfristsetzung
- Erfüllung des Vertrages
- Erfüllung des Vertrages mit anschließender Berechnung des Ver-
  zugsschadens (ist ein Verbraucher beteiligt 5% über dem Basis-
  zinssatz, sonst 8%)

Nach einer angemessenen Nachfrist
- Rücktritt vom Vertrag
- Schadenersatz statt Leistung
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Jugendarbeitsschutzgesetz
gilt für die Beschäfigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Beschäftigung
- die Beschäftigung von Kindern ist grundsetzlich verboten
- die tägl. Arbeitszeit beträgt 8 Stunden
- die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden
- für Jugendliche gilt die 5 Tage-Woche
- es müssen festgelegte Ruhepausen gewährt werden
- die tägliche Freizeit beträgt mind. 12 Stunden
- von 20 - 06 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden
- keine Sonntagsarbeit
- festgelegter Urlaubsanspruch

Berufschulbesuch und Prüfungen
- Ein Beurfsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden wird mit 8
  Stunden auf die wöchentl. Arbeitszeit angerechnet
- arbeitsfrei, an dem Arbeitstag der der Prüfung vorangeht, bei Tag
  mit mehr als 5 Unterrichtsstunden, vor 9 Uhr an einem Schultag
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Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung zwischen Azubi und Ausbildendem schriftl niedergelegt. Oftmals durch Vordruck der IHK.

Mindestangaben:
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung
2. Beginn und Dauer der Berufsausbilung
3. Ausbildungsmaßnahemn außerhalb der Ausbildungsstätte
4. Dauer der tägl. Ausbildungszeit
5. Dauer der Probezeit
6. Zahlung und Höhe der Vergütung
7. Dauer des Urlaubs
8. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden
    kann

Der Ausbildungsvertrag muss der IHK zur Eintragung vorgelegt werden.

Mit Abschluss des Vertrages übernehmen Ausbilder und Azubi Pflichten, die gleichzeitig Rechte der anderen Vertragspartei sind.
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Arbeitsrecht
Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.

Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.
Es befasst sich hauptsächlich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages, mit den Pflichten der Arbeitsvertragsparteien und mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere der Kündigung.
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Betriebsvereinbarung
Neben dem Tarifvertrag gibt es für AG und AN aauch die Möglichkeit eigene (individuelle) Absprachen zu treffen. Daher spricht man hier auch von Individualverträgen.

Des Weiteren können auch innerhalb eines Unternehmens Absprachen zwischen Betriebsrat und AG getroffen werden. (Betriebsvereinbarungen)

Diese müssen schriftlich niedergelegt werden und sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

Alledings dürfen die AN weder in Individualvetrrägen noch in Betriebsvereinbarungen schlechter gestellt werden als dies die Regelungen aus den Tarifverträgen vorsieht.

Bsp.: Im Manteltarifvertrag ist die Dauer des Jahresurlaubs festgelegt. Eine Betriebsvereinbarung zwischen der Primus KG und dem Betriebsrat legt nun fest zu welchen Zeiten bestimmte Mitarbeiter Urlaub beanspruchen können, beispielsweise werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien bevorzugt.
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Geldpolitische Instrumente der EZB
ständige Fazilitäten
Sie dienen dazu, den Kreditinstituten Übernacht-Liquidität bereitzustellen (Übernachtkredit) oder kurzfristige Geldanlage-Möglichkeiten anzubieten (Übernachtguthaben).

Man unterscheidet:
Spitzenrefinanzierungsfazilität, d.h. das Kreditinstitut "überzieht" sein Konto gegen Sollzinsen.
Hier muss das Kreditinstitut jedoch refinanzierungsfähige Sicherheiten hinterlegen, z.B. in den von der EZB veröffentlichten Verzeichnissen aufgelistete Wertpapiere.

Einlagenfazilität, d.h. das Kreditinstitut bildet Einlagen gegen Habenzinsen

Erhöht die EZB also die Zinsen für Übernachtkredite verteuert sich die Refinanzierungsmöglichkeit für die Kreditinstitute. Die Geldbeschaffung für die Banken wird teuer, die Zinsen steigen und somit werden auch weniger Kredite bei den Kreditinstituten aufgenommen und folglich weniger Waren und Dienstleistungen nachgefragt. Folge: Senkung der Preise
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Geldpolitische Instrumente der EZB
Offenmarktgeschäfte
Durch den Kauf oder Verkauf von geldmarktfähigen Wertpapieren an der Wertpapierbörse (dem offenen Markt) kann die EZB dem Wirtschaftskreislauf Geld entziehen oder zuführen.

In der Rezession kauft die EZB Wertpapiere bei den Banken und zahlt mit Euro. Sie erhöht so die Liquidität der Kreditinstitute (Geldschöpfung).

in der Hochkonjunktur bietet sie Wertpapiere zu günstigen Kursen an. Werden diese von den Kreditinstituten erworben, wird der Geldumlauf verringert und dem Wirtschaftskreislauf Liqidität entzogen (Geldvernichtung).
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Geldpolitische Instrumente der EZB
Mindestreserve
Über die Höhe des Mindestreservesatzes nimmt die EZB Einfluss auf die Liquidität der Bank

Erhöht die EZB die Mindestreservesätze, stehen dem Banksektor weniger Kreditmittel zur Verfügung. Als Folge steigen die Zinsen, Investitionen werden zurückgestellt, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage geht zurück und die Konjunktur wird gedämpft. Eine Senkung der Mindestreserve hat die gegenteilige Wirkung.

Folgende Verbindlichkeiten sind reservepflichtig (mit  einem Reservesatz von 1,5 - 2,5 %):
- die Einlagen auf den Girokonten (Sichteinlage)
- Termingelder, die für eine bestimmte Zeit festgelegt sind (befristete Einlagen)
- Sparbuch (Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung)
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Personalakte
Antwort
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Duale Ausbildung
Ausbildung an zwei Lernorten, im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Der Berufsschulunterricht kann in Teilzeitform oder als Blockunterricht erteilt werden.

Die betriebliche Ausbildung wird von den Kammer, die schulische Ausbildung von der Schulaufsicht der Kultusminister der Länder überwacht.
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Einigungsstelle
Die Einigungsstelle dient zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen AG und Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung.

Die Zusammensetzung erfolgt je zur Hälfte aus Mitgliedern die Betriebsrat und AG benennen (paritätisch). Der Vorsitzende wird von beiden Seiten gewählt und ist eine unparteiische Person (meist ein Arbeitsrichter).

Einigungsstellen sind hauptsächlich vorgesehen für Entscheidungen über:
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Aufstellung eines Sozialplans bei Betriebsänderungen
- Durchführung der Berufsbildungsmaßnahmen
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Betriebsversammlung
Die Betriebsversammlung ist eine zusammenkunft aller AN eines Betriebes.

mind. einmal im Jahr
auf Wunsch des Betriebsrates bzw. auf Antrag des AG können weitere außerordentliche Betriebsversammlungen stattfindet

Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt. Den AN ist das Arbeitsentgelt zu zahlen.

Leitung der Betriebsversammlung: Betriebsratsvorsitzende(r)

Inhalte:
- Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
- Information über Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen
  AG und Betriebsrat
- Bericht des AG
- Aussprache
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Wirtschaftskreislauf
In der stationären Wirtschaft gibt es zwei Sektoren, die Haushalte und die Unternehmen.
Aufgabe der Unternehmen ist die Erzeugung von Sachgütern und Dienstleistungen. Die Haushalte verwenden ihr gesamtes Einkommen für die Beschaffung der Güter bei den Unternehmen.

In der evolutorischen Wirtschaft geben die Haushalte nicht ihr gesamtes Einkommen für Konsumgüter aus, sondern sparen einen Teil. Die Sparguthaben werden bei den Kreditinstituten angelegt, die sie den Unternehmen für Investitionen zur Verfügung stellen.

In der evolutorischen Wirtschaft mit staatlicher Aktivität werden zusätzlich die Staatseinnahmen und Staatsausgaben berücksichtigt.

Die evolutorische Wirtschaft mit staatlicher Aktivität und Außenhandelsbeziehungen berücksichtigt zusätzlich den Im- und Export.
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Author: zara
Main topic: Berufsausbildung
Topic: BWL
School / Univ.: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
City: Aachen
Published: 26.04.2010
Tags: 2009/2010
 
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