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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht

StR (237 Karten)

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Bereicherungsabsicht
- die Absicht d Opfer nur zu schädigen ist nicht ausreichend
- darüber hinaus muss die Absicht bestehen sich oder einem Dritten die Vorteile der Tat zuzuführen
- soweit diese nicht besteht ist die reine Schädigung beim Opfer ein Unterfall d Denkzettel Problematik
Tags: Erpressung, Hehlerei, Raub, räuberische Erpressung, Vorsatz
Quelle:
87
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Ankufen/ Sich-Verschaffen <-> Absatz & -hilfe
Erwerbshehlerei Absatzhehlerei
- eigenes Interesse - Interesse des Vortäters
- Interesse eines Dritten (/= Vortäter)
Tags: Abgrenzung, Hehlerei
Quelle:
88
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Absatzhilfe (Def., V'ssen, Kriterien)
- weisungsgebunden, unselbstständig
- zur Unterstützung des Vortäters
- Bemühungen zur wirtschaftlichen Verwertung der bemakelten Sache

- ausreichend ist vorbereitende/ausführende/sonst helfende Handlung die den Absatzvorgang fördert; unbeachtlich des Umfangs

- begründet Strafbarkeit des Absatzhehlers während Vortäter nicht in den TB der Hehlerei fällt

- muss im Interesse und im Einverständnis des Vortäters erfolgen
Tags: Definition, Hehlerei
Quelle:
89
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Bereicherungsabsicht & Absatzhilfe
e. A.: Bereicherung muss aus dem Objekt der Vortat stammen

hM.:
Bereicherung musss vorliegen, unbeachtlich woher sie kommt
- Stoffgleichheit ist nicht erforderlich
- Dem Absatzhelfer ist es gleichgültig woher die Bereicherung erfolgt

Tags: Absatzhilfe, Definition, Hehlerei, Theorien
Quelle:
92
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Vortäter als Anstifter zur Hehlerei
- TB (+)

- iRd Konkurrenz zurückstehen lassen, straflose mitbestrafte Nachtat
- gilt auch für die Anstiftung des Vortäters zu Begünstigung
Tags: Anstiftung, Begünstigung, Hehlerei
Quelle:
145
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Absatzhilfe des Hehlers; es kommt aber nicht zum erfolgreichen Absatz
BGH - Erfolgstendenz
- Vollendung von 259 ist auch ohne Absatz möglich
- ausreichend ist die Entfaltung einer dem Absatz bezweckenden Tätigkeit unbeachtlich ob der Erfolg eintritt

hL - Erfolgstheorie
Absatz muss erfolgen
Def. Absatzhilfe = unselbstständiges Unterstützen d Absatzvorgangs (Übertragung d Verfügungsgewalt auf Dritten/Perpetuierung der Besitzentziehung) im Einvernehmen und im Interesse des Vorbesitzers
=> wenn Absatzvorgang fehlt kann auch keine Absatzhilfe geleistet werden

Arg. hL
- Absatz helfen = Absatz muss erfolgen
- Sinn und Zweck von 259 ist Perpetuierungsbestrafung=Absatz muss erfolgen
- Strafbarkeitslücke existiert nicht, Versuchsstrafbarkeit bleibt bestehen
Tags: Absatzhilfe, Hehlerei, Meinungsstreit
Quelle:
146
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Bereicherungsabsicht - Hehlerei - Absicht nur den Vortäter zu bereichern - keine eigene Bereicherungsabsicht
ist Vortäter ein Dritter iSd Hehlerei bzgl der Bereicherung

BGH + Lehre
Vortäter =/ Dritter iSd 259 = Bereicherungsabsicht (-) wenn nur durch die Hehlerei der Vortäter bereichert werden soll

Arg. hL
Vortäter ist grammatikalisch nicht Dritter im Wortlaut des 259

a.A.
Dritter ist Jeder = Bereicherungsabsicht (+)

Arg a.A.
- Perpetuierung der Besitzentziehung wird auch erreicht indem nur der Vortäter bereichert werden soll
- oder einem Dritten soll klarstellen dass altruistische Hehlerei auch bestraft ist
Tags: Bereicherungsabsicht, Hehlerei, Meinungsstreit
Quelle:
154
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fehlender Absatzerfolg - verdeckter Ermittler
BGH modifiziert hier die Erfolgstendenztheorie;
ein Absatz an den verdeckten Ermittler ist von Anfang an unmöglich
- Absatzhilfe war schon nicht geeignet um die Perpetuierung der Besitzentziehung herbeizuführen
- hL gleiches Ergebnis durch die Erfolgstheorie

gilt auch für V-Leute

Streitentscheidung nicht erforderlich
Versuchsstrafbarkeit ist zu prüfen
Tags: Hehlerei, Meinungsstreit
Quelle:
155
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unmittelbares körperliches Abstammen - Geldwechsel
Problem mit Unmittelbarkeitserfordernis

MM
- bei Geld ist nicht die körperliche Identität entscheidend sondern der Wertbetrag, verkörperter Wert (Wertsummengedanke)
- Ausnahme vom Prinzip d straflosen Ersatzhehlerei

hM BGH+Lit
körperliche Identität ist weiterhin entscheidend; Unmittelbarkeit muss gegeben sein;
- es gibt keine Werthehlerei/nur Sachhehlerei

Arg.: Wortlaut 259 = Sache =/ Wert
Bruch des Wortlauts verstößt gegen 103 GG

Reiner Geldwechsel ist wieder Ersatzhehlerei
Tags: Hehlerei, Meinungsstreit
Quelle:
160
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Ersatzhehlerei
Abstellen auf erstes Delikt in der Verwertungskette
- im Rahmen der wirtschaftlichen Mittelbarkeit wird dann die notwendige Verknüpfung mit dem Surrogat geschaffen

Hehlerei setzt aber unmittelbares Abstammen aus der Vortat voraus; reine Surrogate sind keine tauglichen Tatobjekte der Hehlerei
- Wortlaut 259 : Sache...gestohlen hat
- Sinn + Zweck: Perpetuierungsfunktion von 259 der rechtswidrigen Besitzentziehung der bemakelten Sache, nicht bzgl d Ersatzes

Unmittelbarkeit (-) = straflose Ersatzhehlerei
- mgl aber dass Ersatzsache selbst durch eine geeignete Vortat beschaffen wurde (zB 263)

=> mit dem nächsten rechtswidrigen Delikt in der Kette weitermachen, in der selben Prüfung
Tags: Hehlerei
Quelle:
161
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Sich Verschaffen
- Erlangung tatsächlicher
- Verfügungsgewalt über die Sache
- im Einverständnis mit dem Vorbesitzer (Täter)

- mit dem Willen über die Sache als eigene oder zum eigenen Zweck zu verfügen
Tags: Hehlerei
Quelle:
167
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Verfügung eines Nichtberechtigten (Delikte)
- Hehlerei - 259
- Betrug - 263
- Unterschlagung - 246
Tags: Betrug, Hehlerei, Unterschlagung
Quelle:
168
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259 - obj. TB
Hehlerei
- geeignete Vortat iSd 259
+ durch Diebstahl oder sonstige rechtswidrige Tat durch die ein Anderer die Sache erlangt hat
+ Vortäter kann nicht Hehler sein
Tags: Hehlerei
Quelle:
Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
 
Schlagwörter Karten:
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