CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

Get these flashcards, study & pass exams. For free! Even on iPhone/Android!

Enter your e-mail address and import flashcard set for free.  
Go!
All main topics / Jura / Strafrecht

StR (237 Cards)

Say thanks
13
Cardlink
0
agent provocateur/V-Leute als Anstifter
P kein Vorsatz auf Vollendung d Tat
P Strafverfahrenshindernis; bei dem handelnden Täter

BGH/hM 26 (+) aber Strafzumessung wird durch Tatprovokation gemildert
- Grenze d Provokation im Rechtsstaatsprinzip/VHM

Tags: Anstiftung
Source:
17
Cardlink
0
Hintermann Strafbarkeit wenn kein Strafbarkeitsmangel d Werkzeugs vorliegt
Rspr/BGH (Katzenkönig)
Abgrenzung v mittelbaren Täterschaft/Teilnahme ist eine offene Wertungsfrage
- durch Täterwillen getragene obj Tatherrschaft beim Hintermann;
- Art und Schwere d Irrtums
- 25 (+) wenn bewusst hervorgerufener Irrtum + gewollte Steuerung d Geschehens

hL Lehre v Verantwortungsprinzips
- 25 (-) bei volldeliktisch Handelndem Täter
- dann aber 26 (+)
Tags: Anstiftung, mittelbare Täterschaft, Theorien
Source:
18
Cardlink
0
Irrtum über Strafbarkeitsmangel beim Hintermann
Hintermann denkt Werkzeug würde schuldhaft handeln
(subj ist auf Anstiftung gedacht, aber Werkzeug handelt schuldlos)
hM 26 (+) vollendet + vorsätzlich beim Hintermann
- obj ist zwar 25 (+) aber Tatherrschaftswille ist (-)
- subj ist 26 (+) => Gesamtstr f 26 (+)


Hintermann denkt Werkzeug würde schuldlos sein, Werkzeug ist aber schuldfähig
hM 26 (+)
- obj Anstiftung; subj zwar versuchter 25 aber Anstiftervorsatz ist als Minus zum Tatherrschaftsbewusstsein in diesem enthalten
Tags: Abgrenzung, Anstiftung, mittelbare Täterschaft
Source:
19
Cardlink
0
Irrtum über fehlendem Vorsatz beim Angestifteten
Hintermann denkt Werkzeug handelt vorsätzlich, Werkzeug handelt ohne Vorsatz
MM 26 (+)
(-) Problem vorsätzliche Haupttat  fehlt = Umgehung d Gesetzeswortlaut

Hintermann denkt Werkzeug hätte keinen Vorsatz, Vorsatz ist aber vorhanden
Rspr 25 (+) wg animus auctoris
hL 26 (+) weil Anstifter wesensgleiches Minus darstellt
Tags: Abgrenzung, Anstiftung, mittelbare Täterschaft
Source:
23
Cardlink
0
Bestimmen iSd 26
Hervorrufen d Tatentschlusses, jede (mit-)ursächliche Handlung

Reichweite
hM: geistiger Kontakt zw Anstifter/Täter weil Bestimmen ein kommunikativer Akt sei, konkludent hinreichend bestimmte Gedankenerklärung ist ausreichend

Sonderfälle
- fest entschlossener Täter (omnimodo facturus) kann nicht mehr angestiftet werden -> 30 I

- Aufstiftung Täter ist zum Grund-TB entschlossen und wird z Quali aufgestiftet
+ hM/Rspr = Anstifter haftet f Quali, erhöhter Unrechtsgehalt d Aufstiftung; Täter war noch kein omnimodo facturus bzgl Qual
+ MM = Aufstiftung nur psychische Beihilfe

- Abstiftung Täter der zum Quali entschlossen wird, wird abgestiftet z GrundTB
+ 26 (-); kein Bestimmen weil GrundTB Vorsatz bereits in d Quali existierte, Täter war bereits omnimodo facturus

- Tatänderung = psychische Beihilfe= TB wurde erfüllt aber mit anderen Mitteln als dem Bestimmen = StR (-)
Tags: Anstiftung, Theorien
Source:
48
Cardlink
0
Aufstiftung
P Aufstiftung zur Qualifikation aber Vorsatz f GrundTB besteht bereits beim Täter

MM
Anstifter der Quali haftet nicht f GrundTB
- es wird kein neuer Entschluss hervorgerrufen sondern nur um die Quali erweitert

hM
auch der Aufstifter haftet vollumfnglich f d GrundTB
- Haupttäter war kein omnimodo factus bzgl der ganzen Tat
- entscheidend ist die Haupttat als Ganzes
- Quali hat einen höheren Unrechtsgehalt als nur der GrundTB
Tags: Anstiftung
Source:
49
Cardlink
0
Bande iVm § 28 II
Rspr
- besonderes pers Merkmal weil es eine Täterqualität beschreibt = Durchbrechung (+)

hM
- ist ein rein tatbezogenes Merkmal = Durchbrechung (-)
- nach allg Akzessorietätsgrundsätzen haftet d Anstifter wenn Haupttäter ein Bandenmitglied ist und er Kenntnis darüber hatte
Tags: Anstiftung, Bande
Source:
57
Cardlink
0
Auswirkungen d error in persona d Haupttäter auf den Anstiftervorsatz
MM (Rose-Rosahl)Unbeachtlicher error  d Täters ist stets für den Anstifter unbeachtlich
- "was für den Haupttäter unwesentlich ist kann den Anstifter nicht entlasten"

hL:error d Haupttäters wirkt wie ein aberratio ictus d Anstifters
- Arg: Angriffsobjekt + Verletzungs-; Anstiftervorsatz umfasste zum Zeitpunkt d Bestimmens das "richtige" Angriffsobjekt; Blutbad-Argument; bei mehrfachem Irrtum d Täters besteht die Gefahr dass Anstifter mehrere Anstiftungen zu vertreten hat; nicht sachgerecht; Anstifter wollte nur den Tod einer Person

im Vordringende Meinung:vermittelnde Ansicht
- ob error Auswikrungen hat wird differenziert indem berücksichtigt wird ob Täter Anweisungen d Anstifters befolgt hat
+ Anweisungen (+)= error f Anstifter unbeachtlich
+ Anweisungen (-) = error (-) aberratio (+)

Rspr BGH error grdsl unbeachtlich f Anstifter
- Ausnahme f atypische Kausalverläufe -> aberratio

Theoriendiskussion Ablehnung hL
- Angriffsobjekt wird wieder abstrakt anhand Beschreibung d Anstifters definiert = Angriffsobj ist Verletzungsobj = kein aberratio
- Blutbad ist nie einschlägig, wäre sowieso Exzess und nicht zurechenbar; atypischer Kausalverlauf
- Normzusammenhang v TuT; Anstifter ist gleich d Täter zu bestrafen; gleiches Unrecht f Anstifter+Täter
Tags: Anstiftung, Meinungsstreit, Theorien, TuT
Source:
59
Cardlink
0
Akzessorietätsgrundsatz (Anstiftung)
doppelte Abhängigkeit von der Haupttat
- besteht aus obj+subj Abhängigkeit
- Vorliegen der Haupttat = obj
- Vorsatz bzgl der Haupttat = subj

Anstifter muss nur Kenntnis haben dass Haupttäter die TB Merkmale der Haupttat erfüllt
Tags: Anstiftung, Definition
Source:
60
Cardlink
0
Akzessorietätsdurchbrechung iSd § 28 II
- wenn vom Gesetz besondere persönliche Mermkale auch von Teilnehmern gefordert werden kann die Akzessorietät durchbrochen werden
- die Durchbrechung wird nach Feststellung der allg. Akzessorietät geprüft in eigenem Prüfungspunkt

- Akzessorietätsdurchbrechung gilt nur für besondere pers Merkmale = besonderes pers Verhalten (§ 14 I Nr. 3)
+ solche die täterbezogen sind, die den Täter selbst, seine Gesinnung, Persönlichkeit, oder Tatmotivation beschreiben =/ tatbezogene (=wie und was) (BGH)

§ 28 II gilt für Merkmale die Strafen schärfen/mildern/ausschliessen nicht für strafbarkeitsbegründenden Merkmale
(hier Streit ob Merkmale aus Mord Strafbarkeit begründen; BGH, oder verschärfung von 212 sind (Lehre))

Tags: Anstiftung
Source:
63
Cardlink
0
Anwendung v 28 II auf Bandenfälle in denen der Anstifter nicht Miglied der Bande ist
- nach allg Akzessorietätsgrundsatz müsste Täter Bandenmitglied sein
- hL: Teilnehmer müsste darüber Kenntnis haben
- BGH: nach Aktessorietätsdurchbrechung müsste Anstifter auch Bandenmitglied sein

- Streit ist der Stelle "besonderes persönliches Merkmal" zu führen; Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal
- Streit ist in beiden Richtungen entscheidbar
Tags: Anstiftung, Meinungsstreit
Source:
92
Cardlink
0
Vortäter als Anstifter zur Hehlerei
- TB (+)

- iRd Konkurrenz zurückstehen lassen, straflose mitbestrafte Nachtat
- gilt auch für die Anstiftung des Vortäters zu Begünstigung
Tags: Anstiftung, Begünstigung, Hehlerei
Source:
94
Cardlink
0
Anstiftervorsatz bei vorhandenem mitt. Täterschaftsvorsatz
e. A. (-)

hM (+)
- Anstiftervorsatz ist als wesensgleiches Minus im Vorsatz zur mittelbaren Täterschaft enthalten
- führt zum Erst-Recht- Schluss
- gilt nicht für Aussagedelikte, § 160
Tags: Anstiftung, mittelbare Täterschaft, Vorsatz
Source:
95
Cardlink
0
Anwendbarkeit § 160 bei Bösgläubigkeit des Aussagenden
e. A.
- spezialgesetzlicher Fall der mittelbaren Täterschaft
- Gutgläubigkeit des Aussagenden ist ungeschriebenes Merkmal d TB

hM
- ist auch bei Bösgläubigkeit anwendbar
- keine Beschränkung aus § 160 ersichtlich
- Gefährdung der Rechtspflege sei zu verhindern, hierfür ist es unbeachtlich ob Aussagender gut- oder bösgläubig ist
Tags: Anstiftung, Aussage, Theorien
Source:
96
Cardlink
0
Anwendbarkeit § 160 bei Bösgläubigkeit des Aussagenden
e. A.
- spezialgesetzlicher Fall der mittelbaren Täterschaft
- Gutgläubigkeit des Aussagenden ist ungeschriebenes Merkmal d TB

hM
- ist auch bei Bösgläubigkeit anwendbar
- keine Beschränkung aus § 160 ersichtlich
- Gefährdung der Rechtspflege sei zu verhindern, hierfür ist es unbeachtlich ob Aussagender gut- oder bösgläubig ist
Tags: Anstiftung, Aussage, Theorien
Source:
135
Cardlink
0
V'ssen Anstiftung
§ 26
obj. TB
1. Vorliegen einer teilnahmefähigen Haupttat
- jede vorsätzliche, rechtswidrige, Haupttat ist teilnahmefähig soweit das Versuchsstadium erreicht ist und kein Sonderdelikt vorliegt
2. Teilnahmehandlung
Bestimmen = Hervorrufen eines Tatentschlusses im Wege der geistigen Willensbeeinflussung

subj. TB
doppelter Anstiftervorsatz
- Vorsatz bzgl. Haupttat
- Vorsatz bzgl. Teilnahmehandlung
+ derart dass der Täter vorsätzlich und rechtswidrig die Haupttat (inkl. aller TB-Merkmale) erfüllt
Tags: Anstiftung, AT, TuT
Source:
Flashcard set info:
Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 14.05.2010
 
Card tags:
All cards (237)
Abgrenzung (20)
Absatzhilfe (2)
Absicht (2)
Anstiftung (16)
AT (20)
Aussage (3)
Aussagedelikte (1)
Bande (5)
Begünstigung (2)
Bereicherungsabsicht (1)
Betrug (14)
Brandstiftung (6)
Definition (24)
Diebstahl (19)
Einbruch (1)
Einverständnis (3)
Erpressung (8)
Fahrlässigkeit (2)
Grundregeln (1)
Hausfriedensbruch (1)
Hehlerei (13)
Irrtum (14)
Meinungsstreit (17)
Mittäterschaft (8)
mittelbare Täterschaft (13)
Notstand (2)
Notwehr (2)
Qualifikation (3)
Raub (9)
räuberische Erpressung (2)
Rechtfertigung (2)
Rechtsprechung (4)
Rechtssprechung (1)
Rücktritt (11)
Scheinwaffe (1)
Schemata (7)
Schuld (2)
StPO (16)
Tatbestand (6)
Theorien (23)
TuT (8)
Unterlassung (1)
Unterschlagung (6)
Urkunde (12)
Verkehr (6)
Versuch (9)
Vorsatz (9)
Vorteilssicherung (1)
Report abuse

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English