TB 123
a) obj. TB
- geschützte Räumlichkeit
- Handlung = Eindringen+ Betreten gegen den Willen d Berechtigten
P öffentliche Räumlichkeit
MM
- generelle Erlaubnis zum Eintritt gilt nur für Kunden/Schaulustige
- Betreten in deliktischer Absicht widerspricht dem Willen des Berechtigten = 123 (+)
hM
- deliktische Absich ist nicht ausreichend
- nur wenn das äußere Erscheinungsbild des Betretens von dem Verhalten abweicht das von der generellen Erlaubnis gedeckt ist
- geschützte Räumlichkeit
- Handlung = Eindringen+ Betreten gegen den Willen d Berechtigten
P öffentliche Räumlichkeit
MM
- generelle Erlaubnis zum Eintritt gilt nur für Kunden/Schaulustige
- Betreten in deliktischer Absicht widerspricht dem Willen des Berechtigten = 123 (+)
hM
- deliktische Absich ist nicht ausreichend
- nur wenn das äußere Erscheinungsbild des Betretens von dem Verhalten abweicht das von der generellen Erlaubnis gedeckt ist
Tags: Hausfriedensbruch
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 14.05.2010
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