34 (allg.)
rechtfertigender Notstand
Notstandslage
- gegenwärtige nicht anders abwendbare Gefahr für geschützte Rechtsgüter (Leib/Leben/Freiheit/Ehre etc.) für sich selbst oder anderen
Abwägung zwischem geschütztem Rechtsgut und Abwehrhandlung
Dauergefahr ist eine Frage des Notstands nicht der Notwehr
Notstandslage
- gegenwärtige nicht anders abwendbare Gefahr für geschützte Rechtsgüter (Leib/Leben/Freiheit/Ehre etc.) für sich selbst oder anderen
Abwägung zwischem geschütztem Rechtsgut und Abwehrhandlung
Dauergefahr ist eine Frage des Notstands nicht der Notwehr
Tags: Notstand
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 14.05.2010
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